E-Scooter im ICE, IC oder EC mitnehmen - Erfahrungen?

Nicht die ganze Warheit steht da wenn man selber noch weiter denkt.
"Die Fahrt von Basel Badischer Bahnhof nach Göttingen Die mit der schnellsten Verbidung 4 Std 23 Min dauert für die rund 472 km."
Die junge Dame hat also während ihrer Reise mindestens 4,5h nicht in der Ersten bedient werden können sondern sehrwohl ohne den tollen Service im kalten auf dem Boden gehockt.. just saying...

Klickst dir auf der Reiseauskunft mal mit Radmitnahme z.b. landest auch bei 5:52, 7:31 9:22 bis zu 10:45 Fahrtzeit nach Göttingen. Mit Nachzug zwei Verbindungen und kommst mit dem halb zwölf nicht mit stehst dann wieder bis früh erste Abfahrt 6:16 ICE in 4:47 und dann stündlich..
Klar kannst da warten ne Stunde am Tag außer du musst Anschluß bekommen dann wars nämlich damit Essig.
Kommt der letzte halb Zwölf nicht oder du verpasst den oder kommst eben nicht mit mit deinem Rad/Roller weil die Plätze alle Belegt sind oder der Begleiter nen Schlechten hat... stehst aufm Bahnhof nachts dumm rumm fast 7h die Zeit Totschlagend während alles hochgeklappt ist und es kalt wird.

Wenn alles läuft und du zu "normalen" Zeiten ohne Zeitdruck unterwegs bist wunderschön.
Aber wie hier der Thread ja fragte ging es darum wenn etwas nicht normal läuft. Aus der eigenen Erfahrung ist Rad oder eben her Roller dann doch manchmal der Knackpunkt.

2008 https://www.spiegel.de/panorama/kin...zei-ermittelt-gegen-schaffnerin-a-586413.html
12jähriges Kind mit schwerem Chello auf dem Rücken 5km nach Hause gelaufen, Mitreisende wollten die Fahrkarte sogar bezahlen.
Die Relation ist ne RB mit 4 Zwischenhaltestellen auf nichtmal ne Halben Stunde und Ticket kostet 2,90.
2013 https://www.focus.de/panorama/boule...ug-zu-verlassen-deutsche-bahn_id_2162371.html
13 jähriges Mädchen mit vergessenem Geldbeutel auf dem Rückweg von der Schule. Unter Tränen aus dem Zug geworfen obwohl Beförderungsbestimmungen das Untersagen.
aber gibt auch neueres und auch ohne maskengedöns.
2020 https://www.heidelberg24.de/region/...lfahrern-erzaehlt-unglaubliches-13432949.html
0:30 Nachts... Rollstuhlfahrerin, Weiblich. Nachdem sie den Lokführer und einen weiteren Bahnmitarbeiter anspricht, wird ihr nicht geholfen und sie wird von beiden abgewimmelt. Nächster Zug dann 4:13 mit Glück dann kein Ersatzzug sondern wie versprochen im Fahrplan ein mit Rollstuhl befahrbarer Zugang.
2018 https://www.nw.de/nachrichten/wirts...g-um-und-wird-am-Bahnhof-zurueckgelassen.html
"Ich stand im Stockdunkeln auf dem gottverlassenen Gleis in Mersch. Ohne Jacke."

Tjoa nech.. Thank you for traveleing with Deutsche Bahn.. und ihrer privaten Mitberwerber...
 
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Reaktionen: email.filtering
Ich weiß nicht, wieso hier in übertriebener Prosa Äpfel mit Birnen verglichen bzw. sonstige nicht das Thema betreffende Schauermärchen/Anekdoten geschrieben werden müssen. Fakt ist, laut Gepäckbestimmungen der DB, sind Klappräder und eingeklappte Roller auch unverpackt in Zügen grundsätzlich erlaubt. Wer es nicht glaubt, kann es gerne auf den Infoseiten Gepäck im Zug nachlesen.
Und wenn mich ein Zugbetreuer, trotz vorschriftsmässig verstautem Roller/Klapprad aus dem Zug hinaus komplimentieren wollte, würde ich mich auch nicht durch eine Drohung mit der Bahnpolizei/DB Sicherheit einschüchtern lassen. Selbstverständlich würde ich auch nie mit meinem Roller/Klapprad einen Sitzplatz oder andere für Fahrgäste vorgesehene Einrichtungen blockieren.

PS: Bin schon desöfteren im Zug mit "Rollergepäck" von einem Zugbegleiter kontrolliert worden und hatte diesbezüglich noch nie ein Problem.
 
Ja warum werden wohl die nicht optimal Verlaufenden Begegnungen rausgekramt.. eventuell auch aus Erfahrung^^
Die Nutzungsbedingungen sagen das eine draußen passiert halt auch mal das Andere.
Kann es sein das genau das der TE erfragt hat und dazu um Wortmeldung bat?
Die hat er ja nun von allen Seiten bekommen und kann sich daraus seine Meinung bilden, sein Verhalten auslegen.
Wenn alles easy ohne Probleme immer rundliefe wäre ja alles schick.
Weder die Artikel, noch Berichte, noch eigene Erfahrungen noch der Thread hier oder auch nur die Fragestellung würden Existieren.

Im übrigen schüchtert die Bahnpolizei nicht einfach ein und die DB Sicherheit ist schlicht keine Polizeibehörde.
Die Erstgenannten haben das Hoheitsrecht der Exekutive auf ihrer Seite und auch die Befugnisse dieses mit Zwang durchzusetzen.
Da kannst du an nem schlechten Tag lange mit deinem Ticket vor deren Nase rumwedeln. Wenn der Zugbegleiter den Beförderungsanspruch verweigert und dich durch sein Hausrecht mit Nachdruck rausbittet haben auch diese weniger Handlungsspielraum übrig.
 
Kommt der letzte halb Zwölf nicht oder du verpasst den oder kommst eben nicht mit mit deinem Rad/Roller weil die Plätze alle Belegt sind oder der Begleiter nen Schlechten hat... stehst aufm Bahnhof nachts dumm rumm fast 7h die Zeit Totschlagend während alles hochgeklappt ist und es kalt wird.
Genau deswegen Reserviert man auch einen Platz für das Rad bzw muss es sogar. Bei einen Roller muss das eben NICHT der fall sein.
Die Relation ist ne RB
Also da könnten Sie bei meinen Kinder machen was Sie wollten das würde nicht aussteigen wenn Ich welche hätte.
13 jähriges Mädchen mit vergessenem Geldbeutel auf dem Rückweg von der Schule. Unter Tränen aus dem Zug geworfen obwohl Beförderungsbestimmungen das Untersagen.
Naja wenn eine Person sozusagen Schwarzfährt dann kann man diese Person sehr wohl vor die Türe setzen. Bei einen 13 Jährigen Mädchen(/Kind) würde Ich das nicht machen. Das kann eventuell sogar gegen das Gesetz sein.
0:30 Nachts... Rollstuhlfahrerin
Die müssen (jetzt weiss Ich es nicht) 48h/24h die Reise vorher anmelden sonst gibt es zumindest bei uns keine Garantie das die Person mitgenommen wird.
"Ich stand im Stockdunkeln auf dem gottverlassenen Gleis in Mersch. Ohne Jacke."
Selber schuld man steigt nur dann aus einen Zug aus wenn a) das Personal das erlaubt oder b) man das Ziel erreicht hat.
"Wir" hatten mal so einen fall da ist eine Frau aus den IC Bus nach Klagenfurt in den Zwischenhalt am Bahnhof aufs Klo gegangen ohne jemanden darüber zu informieren. Zum glück war der Busfahrer gerade ein paar Meter aus der Station raus und hat schnell noch mal umgedreht. Lange rede kurzer Sinn Ich rede IMMER mit den Personal wenn Ich an einen Zwischenhalt aussteigen würde wollen!
Thank you for traveleing with Deutsche Bahn..
Der letzt genannte Fall war aber nicht DB!
DB Sicherheit ist schlicht keine Polizeibehörde.
Bei uns in AT gibt es MA welche ähnliche Rechte haben wie die Polizei und Leute solange festhalten können bis diese da ist.
Ausweis
EAO müssen „bei Ausübung ihrer Überwachungstätigkeit mit einem Ausweis versehen sein, aus dem ihre Eigenschaft und ihre Überwachungsbefugnisse hervorgehen.“ Bei Einschreiten ist dieser Ausweis dem Betroffenen vorzuzeigen.
Rechtsgrundlage: § 30 Absatz 2 Eisenbahngesetz 1957, §§ 19, 17, 21, 22 Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung
Wenn der Zugbegleiter den Beförderungsanspruch verweigert und dich durch sein Hausrecht mit Nachdruck rausbittet haben auch diese weniger Handlungsspielraum übrig.
Dann soll er die Polizei holen. Bei uns in AT zumindest gibt es div. Gesetzte die er mutmasslich dagegen verstossen kann.
 
Erstmal schön das du dir die Fälle wenigstens oberflächlich angeschaut hast.
Das Behinderte als Menschen zweiter Klasse behandelt werden ist also Tolerabel?
Trotz auf der Verbindung angekündigern und Regelmäßig fahrenden Garnituren war das halt ein Ersatz.. soweit so einfach.. Nur wieso verweigern 2 Mitarbeiter dann die Hilfe? Wieso gibt es keine Heberampe an dem zug oder Bahnhof? Wieso wird nicht anderweitig Hilfe organisiert? z.b. schlicht Taxi?
Soviele Fragen, soviele Antworten, Das die Rollstuhlfahrerin sich gefälligst vorher anzumelden hat ist irgendwie keine Taugliche. Auch diese wollen selbstbestimmt Leben, spontan sein, Hatte sich schon dahingehend Informiert das dierse Verbindung diese Fahrzeuge für sie tauglich und nutzbar sind.
Als nächstes kommt dann noch das maximal Argument das sie ja Zuhause bleiben kann?

Bei der 13 Jährigen haben ALLE Zugbegleiter erst kurz Vorher mit Unterschrift bestätigen Müssen keine Minderjährigen aus Zügen zu werfen.
Die Gesetze, Beförderungsrichtlinen, gesunder Menschenverstand und Reaktionen der Umstehenden hätten alle dagegen sein sollen. Es ist trotzdem geschehen.

Genau darauf wollte ich mit dem ganzen Gelaber auch hinaus. Rechte und Bestimmungen ist das eine.
Es ging um die Frage was wäre wenn. Darauf war die Antwort eben bis hin zu schlicht eine Transporttasche mithaben. So riesig schwer ist die auch nicht. Kann man Permanent am Roller unterbringen z.b. Eng umwickelt um die Lenkerstange oder in ner Tasche drann.
 
jepp und mit zig Beförderungsbestimmungen, unterschiedlichem Ausbildungsstand des Personals und unterschiedlichen Dienstanweisungen sowie deren Auslegungen

geh mal auch davon aus das wenn von der Bahn gesprochen wird auch oft schlicht die große Eisenbahn in Abtrennung zur Tram oder Bus geschrieben wird. Und vielen Schreiberlingen bei allen diesen ÖPV Optinen klar ist das da unterschiedliche Anbieter auftreten. Teilweise auch in den Gleichen Netzen und Relationen.

6d die Woche unterwegs und nie was außer der Reihe erlebt auch nicht mit Zugpersonal joa.. kann man so schreiben.. aber glaubmas?

Roller und Räder Laden in den Verkehrsmitteln ist übrigens oftmals ausgeschlossen.
Ich meine irgendwo sogar mal explizit den Begriff "Traktionsstrom" gelesen zu haben in dem Zusammenhang. Fand das damals herrlich überspezifisch.
 
Genau deswegen Reserviert man auch einen Platz für das Rad bzw muss es sogar. Bei einen Roller muss das eben NICHT der fall sein.

Also da könnten Sie bei meinen Kinder machen was Sie wollten das würde nicht aussteigen wenn Ich welche hätte.

Naja wenn eine Person sozusagen Schwarzfährt dann kann man diese Person sehr wohl vor die Türe setzen. Bei einen 13 Jährigen Mädchen(/Kind) würde Ich das nicht machen. Das kann eventuell sogar gegen das Gesetz sein.

Die müssen (jetzt weiss Ich es nicht) 48h/24h die Reise vorher anmelden sonst gibt es zumindest bei uns keine Garantie das die Person mitgenommen wird.

Selber schuld man steigt nur dann aus einen Zug aus wenn a) das Personal das erlaubt oder b) man das Ziel erreicht hat.
"Wir" hatten mal so einen fall da ist eine Frau aus den IC Bus nach Klagenfurt in den Zwischenhalt am Bahnhof aufs Klo gegangen ohne jemanden darüber zu informieren. Zum glück war der Busfahrer gerade ein paar Meter aus der Station raus und hat schnell noch mal umgedreht. Lange rede kurzer Sinn Ich rede IMMER mit den Personal wenn Ich an einen Zwischenhalt aussteigen würde wollen!

Der letzt genannte Fall war aber nicht DB!

Bei uns in AT gibt es MA welche ähnliche Rechte haben wie die Polizei und Leute solange festhalten können bis diese da ist.


Dann soll er die Polizei holen. Bei uns in AT zumindest gibt es div. Gesetzte die er mutmasslich dagegen verstossen kann.

Lasst es besser sein, don't feed the troll...
 
Naja in der Theorie kann man einen benutzen aber Ich bin skeptisch dank der geringen Bodenfreiheit ob da nicht dieser über den Boden schleift wenn man über hügeliges Gelände fährt.
 
Aus gegebenem Anlass ne Anmerkung zu dem Bahn-Scooter-Thema.
Am 2.5.22 gabs ne Aktualisierung der DB-Beförderungsrichtlinien.
Kurzum: es bleibt weitgehend wie gehabt: Zusammengeklappt im Gepäckfach alles easy. Transporttasche ist kein Muss, aber garantiert kein Fehler.

Unglücklicherweise gabs für die Zugbegleiter Schulungen dazu, die mutmaßlich das Thema etwas zu kurz und knapp behandelt haben, so dass bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hängen geblieben ist, dass kein Scooter mit Versicherungskennzeichen mitgenommen werden dürfe.

Wir konnten das Missverständnis klären, keiner musste tot gehen und am Ende war alles chic und fein. Ich habs vorhin auch noch beim DB-Kundendienst eingehängt. Die Dame am Telefon war extrem bemüht und wird das Thema an den entsprechenden Fachbereich weitergeben. - > Stichwort leichteres Leben für alle!

Kann natürlich sein, dass das akut an ein paar Stellen dieses Missverständnis aufpoppt, bis die korrekte Info überall angekommen ist.
Daher einfach an die Regeln halten (A7. 1.2 ist der entsprechende Absatz in den DB-Richtlinien), im Dialog klären UND freundlich bleiben!

Was ich in letzter Zeit selbst wegen kleinsten Verspätungen und anderen Nichtigkeit an Hasstiraden von Fahrgästen ans DB-Personal miterleben musste, geht auf keine Kuhaut.
Daher wirklich die Bitte: reißt euch zam!
EScooter-Fahrer haben aufgrund von n paar Idioten und Chaoten und einigen übereifrigen Schreiberlingen nicht das beste Standing in der öffentlichen Meinung - ein Grund mehr diese Vorurteile nicht noch zu bestärken.
Danke!
 
Ich hatte extra mal einen Zug-Begleiter befragt
Die DB sieht es als Handgepäck im zusammengeklappten zustand an.
Das ich mit dem Roller im Türbereich stand und eventuell störte fand er nicht so lustig
Obwohl ich nur 1 halt fuhr wurde ich aufgefordert einen 4er zu belegen oder ins Fahrradabteil zu gehen

In diesen Verkehrsmitteln hatte ich schon mal den E-Scooter mitgenommen:
Bus, Zug DB Regio und IC
Da wird wohl Abellio nicht aus der Reihe springen
 
Bin schon öfter mit dem G30D im Regionalzug oder der S-Bahn mitgefahren, um von dort aus dann eine Tour nach Hause zu machen,
immer so zwischen 45 und 50 km (dann ist Akku - mäßig aber auch Schluß, ohne nachladen)

Ich setze mich immer das in jedem Zug vorhandene Fahrrad / Kinderwagen Abteil und stell den Scooter einfach so hin, bisher nie ein Problem.

Kaufe kein extra Ticket, da hat noch nie einer nach gefragt bei Kontrollen, bei uns ist die Fahrradmitnahme fast überall kostenlos.

Schade nur:
Das Nachladen an den in den Zügen vorhandenen Steckdosen funktioniert zwar beim Handy, nicht aber beim Scooter :(.

Das ist blöd, weil ich von Zuhause 8 km bis zum Bahnhof habe und das während der Zugfahrt gerne wieder aufladen möchte, wegen der Reichweite.

Ciao
Alex
 
Das Nachladen an den in den Zügen vorhandenen Steckdosen funktioniert zwar beim Handy, nicht aber beim Scooter :(
Beförderungsbedingung sagt dazu klar und deutlich: Fällt aus wegen is nich!

Andersrum gefragt: wie lange fährst Du am Stück mit dem Zug?
8km Scooterfahrt macht bei (optimistisch) geschätzten, durchschnittlichen 15Wh/km einen Gesamtverbrauch von 120 Wh. Die für die Passagiere gedachten Steckdosen sind in aller Regel mit 90Watt Belastbarkeit angegeben... noch den Wirkungsgrad vom Ladevorgang berücksichtigen und schon steht da aufm Zettl, dass an der Stelle net viel bei rumkommen kann, wenn man auf die Beförderungsrichtlinien pfeift.