RP ✔️ E-Scooter Rechtslage Deutschland ⚖️

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Gerhard

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26 Mai 2020
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Rechtslage in Deutschland
In Deutschland sind die Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr seit dem 13. Juni 2019 legal. Zulassungsfähig sind Elektroroller bis maximal 20 km/h, für das Fahren ist keine Prüfung, aber ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Einzelheiten zur Zulassung und Straßenbenutzung in Deutschland siehe

Vorher durften Elektroroller im öffentlichen Straßenraum nur verwendet werden, wenn sie all jene Merkmale aufwiesen, die etwa auch für ein Moped verlangt werden, also festinstallierter Sitz, eingebaute Beleuchtung, Rückspiegel, Dualbremsen, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und StVZO-Konformitätsprüfung.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Die eKFV definiert, dass EKF Kraftfahrzeuge sind, die einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben (§ 1 Abs. 1 eKFV). Selbstbalancierte Fahrzeuge (z. B. Segway) zählen ausdrücklich dazu. Entsprechend dürfen sie nur nach Maßgabe der in den (§§ 2 bis 7 eKFV) formulierten Bestimmungen auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Für das Führen von EKF im Straßenverkehr gelten grundsätzlich die Vorschriften der StVO (§ 9 Abs. 1 eKFV).

Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen sind eine Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Das EKF muss mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer und einem Fabrikschild gekennzeichnet sein (§ 2 eKFV). Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Sie darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein (§ 3 eKFVEV).

Elektrokleinstfahrzeuge müssen zwingend über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen (§§ 4 bis 7 eKFV):
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Beleuchtung (diese darf abnehmbar sein)
  • seitlich angebrachte gelbe Rückstrahler oder ringförmige retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen
  • mindestens eine helltönende Glocke
Eine Fahrerlaubnis ist zum Führen eines EKF nicht erforderlich. Das Mindestalter zum Fahren eines EKF beträgt 14 Jahre (§ 3 eKFV).

Straßenbenutzung
Elektrokleinstfahrzeuge müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege benutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrer benutzungspflichtig sind oder nicht. Nur wenn weder ein Radweg noch ein Radfahrstreifen vorhanden ist, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Zulässig ist außerdem das Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen (der per Definition weder einen Gehweg noch eine Fahrbahn haben). Verboten sind Kraftfahrstraßen und Autobahnen, da dort nur Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Die Verbote für alle Fahrzeuge, für Kraftwagen, für Motorräder und für Fahrräder betreffen auch Elektrokleinstfahrzeuge. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur benutzen, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt ist. Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt.

Quelle: Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt.

Und wie ist das bei einem "Fahrrad frei" - dürfen auch wir dann da fahren oder nicht? (Ich meine wir dürfen ja auch Fahrradbahnen nutzen)
 
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Auf was vertraue ich nun? o:

Es gilt immer das spezifischere Zeichen. Da es ein escooter frei Zeichen gibt, gilt das Fahrrad frei Zeichen entsprechend NICHT für Scooter. Das widerspricht zwar dem gesunden Menschenverstand, da keine Kommune die uralten fahrrad frei Zeichen durch die neuen ersetzen wird, aber sonst bräuchte es die neuen Schilder vermutlich auch nicht, oder gelten im Umkehrschluss die escooter frei Zeichen nicht für Fahrräder? Wo aber sollte das Sinn machen?

Der ADAC schreibt dazu übrigens auch: "Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern."

 
Auf was vertraue ich nun? o:

na auf das was im bundesanzeiger zur stvo, anlage 2 veröffentlicht ist.

https://www.buzer.de/gesetz/10526/a179871.htm such mal nach eKFV .


ein Fahrrad frei unter Einfahrt Verboten (Zeichen 267) erlaubt NUR HIER auch EKF.
Zeichen 267 Verbot der Einfahrt (BGBl. I 2013 S. 402)
+
 Fahrräder frei (BGBl. I 2013 S. 402)
= EKF auch frei

Buzer schrieb:
Ge- oder Verbot
Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für
den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen.

alle anderen "Fahrrad frei" Schilder gelten soweit ich weiß aber für uns nicht., die werden zumindest nicht in dieser Anlage erwähnt oder erklärt.



*Sonstiges*
Fahrradstraße (Zeichen 244.1
Zeichen 244.1 Beginn einer Fahrradstraße (BGBl. I 2013 S. 399)
) und Fahrrad Zone (Zeichen 244.3 )
Beginn einer Fahrradzone (BGBl. 2020 I S. 818)
beinhalten auch EKF

Warnhinweise über bidirektionale Fahrradfahrer
 Fahrräder kreuzen (BGBl. I 2013 S. 396)
beinhalten auch EKF .
* sowohl an Einbahnstraßen, zeichen 220
Zeichen 220 Einbahnstraße (BGBl. I 2013 S. 396)

* als auch Vorfahrt gewähren, Zeichen 205
Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. (BGBl. I 2013 S. 394)

* als auch bei STOP, Zeichen 206
Zeichen 206 Halt. Vorfahrt gewähren. (BGBl. I 2013 S. 394)




Achja, und Zeichen 254
Zeichen 254 Verbot für Radverkehr (BGBl. I 2013 S. 401)
verbietet auch EKF ^^
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Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern
Da ist der ADAC wohl veraltet, das war vor der stvo novelle so, ist aber zumindest in diesem einen Fall geändert worden.
 
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Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist die komplette STVO Novelle wegen des Zitiergebotes vom Tisch. Oder doch nicht? Orrr...Kompliziert.
Das beträfe dann auch die Neuregelung mit den Einbahnstraßen.

 

Anhänge

Soweit ich mitbekommen habe ist nur der Teil der wirklich was verändert hätte rausgenommen worden, Rasen muss in Deutschland ok sein, sonst ist die Konkurrenz der asiatischen Autobauer zu stark und in DE kauft keiner mehr einen VW AG Wagen.
Die Änderungen und neuen Verkehrzeichen für Rad rund Rollerfahrer werden bestimmt nicht entfernt. Das passt nicht zum neuen heuchlerischem Image von Deutschlands grüner Politik. Aber das geht wieder alles zu weit ins off topic mit dem politischen Kram 😅

Momentan gilt was ajon ajon so ganz wunderbar zusammengestellt hat (y)
 
Scheint halbwegs lustig gewesen zu sein. Ist das Rad von dem Schlumpf? Sieht aus, als wäre das ein Körbchen für eine Katze.
 
vom Tisch. Oder doch nicht?
naja, selbst "solmi" kommt zu dem Schluss das die anderen Bestandteile wahrscheinlich okay sind, durch das "ekfv frei" wirst du ja vom bußgeld befreit verkehrt herum in einer Einbahnstraße gefahren zu sein... worden waren wären würden war ;D

es wird ja niemand davon abgehalten so zu tun als ob es weiter verboten sei.


vielleicht nutzen die netten leute der behhörde ja die chance um "fahrrad frei" allgemein auf EKF zu erweitern. unwahrscheinlich? klar, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
 
Ich muss dir das jetzt einfach mal glauben, ich komme mit gesprochenen Worten nicht annähernd so gut klar, wie mit Schrift. Da kommt es öfter vor, dass ich etwas falsch verstehe.
Letztendlich ist es ja so mit Ordnungswidrigkeiten, es bringt einen nicht um, wenn man mal erwischt wird.
So eine Verwarnung oder ein Bußgeld würde ich letztendlich einfach bezahlen, und weiter ruhig schlafen, in der Gewissheit, dass ich höchstwahrscheinlich die nächsten drei Jahre nicht wieder erwischt werde. Statistisch gesehen. Ich befasse mich zwar gerne mit diesem Themen, aber letztendlich kann ich doch meistens die Leute nicht verstehen, warum sie so eine fürchterliche Angst vor kleinen Bußgeldern haben.
Das soll die Haltung der Leute nicht kritisieren, ich verstehe es nur einfach nicht.
 
Ich muss dir das jetzt einfach mal glauben, ich komme mit gesprochenen Worten nicht annähernd so gut klar, wie mit Schrift. Da kommt es öfter vor, dass ich etwas falsch verstehe.
Letztendlich ist es ja so mit Ordnungswidrigkeiten, es bringt einen nicht um, wenn man mal erwischt wird.
So eine Verwarnung oder ein Bußgeld würde ich letztendlich einfach bezahlen, und weiter ruhig schlafen, in der Gewissheit, dass ich höchstwahrscheinlich die nächsten drei Jahre nicht wieder erwischt werde. Statistisch gesehen. Ich befasse mich zwar gerne mit diesem Themen, aber letztendlich kann ich doch meistens die Leute nicht verstehen, warum sie so eine fürchterliche Angst vor kleinen Bußgeldern haben.
Das soll die Haltung der Leute nicht kritisieren, ich verstehe es nur einfach nicht.

Hey,

naja manche habe nicht einfach das Geld dafür - klar sind es in dem Fall nur 15€ aber für die 15€ könnte man sich anderes holen.
Ich verdiene dank Corona erst ab Oktober wieder Geld... da brauch ich dann kein knöllchen - zudem weiß man nie wie kulant die cops sind.
Vllt. sind es ja auch 20-25€ keine Ahnung.
 
Du wirst lachen, ich habe eine Bambus-Dose für so etwas, und da ist ein wenig Geld drin, um genau so etwas abzupuffern. Ich muss mit dem Taschengeld von meinen Eltern auskommen, weil ich aus einer Vielzahl von Gründen nicht arbeite, gut okay, dieses Taschengeld ist hoch, aber auch nicht unendlich.
 
Ort: Frankfurt
Leider wollte die Polizist nicht auf's foto :)

Und das ist ein offizielles "Dienstrad"? :unsure:

Kann ich fast nicht glauben. - Auf jeden Fall hat dir der "Schlumpf" angemessen Unterhaltung für das Ordnungsgeld beschert.

Vermutlich sind die Scooter auf 20 Km/h begrenzt, damit keiner auf die Idee kommt vor sowas abzuhauen.

Das wäre ne coole Schlagzeile 🤪

Highspeedchasing in Frankenfurt during covert op
 
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