RP ✔️ E-Scooter Rechtslage Schweiz ⚖️

5 Juli 2020
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E-Scooter
Ninebot Max G30D
Hallo zusammen,

Da hier noch gähnende Leere herrscht, ein kleiner Artikel zur aktuellen Gesetzeslage für E-Scooter von mir.

Wichtiger Hinweis vorab: Ich bin kein Anwalt und dieser Artikel dient nur zum unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar! Trotz sorgfältigem Recherchieren sind alle Information ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!

E-Scooter oder auch E-Trottinette wie es hier in der Schweiz heisst, fallen unter die Kategorie "Motorfahrräder (Mofa)" bzw. Subkategorie "Leicht-Motorfahrrad".

Damit diese am öffentlichen Verkehr teilnehmen können und nicht nur auf privat Grundstück gefahren werden dürfen, müssen sie ein paar gesetzliche Vorschriften einhalten.

Eine ABE wie beispielsweise in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht und die E-Scooter dürfen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen entsprechen am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Hier die wichtigsten Punkte:
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h, rein elektrisch
  • Maximale Motorenleistung 500W: Bei zwei Motoren darf die Gesamtleistung von 500W nicht überschritten werden
  • Gesamtgewicht max. 200kg: Gilt für den E-Scooter und Fahrer zusammen.
  • Akustische Warnvorrichtung: Ist erforderlich. Zulässig ist zur Zeit nur eine Glocke.
  • Bremsen: 2 Stück, spurtreu auf separate Räder (mind. 1 davon als Reibungsbremse) (*)
  • Rückspiegel: Nicht erforderlich bzw. nicht geregelt.
  • Blinker: zulässig, typengenehmigt
  • Beleuchtung: fest angebrachte Fahrradbeleuchtung mit mind. einem nach vorne weissen und einem nach hinten roten ruhenden Licht, nicht typengenehmigungspflichtig. Zusätzliche, auch blinkende Lichter sind zulässig.
    Die Lichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein.
  • Tagfahrlicht: Zulässig
  • Bremslicht: zulässig, nicht typengenehmigungspflichtig!
  • Rückstrahler nach vorne: zulässig (Rarbe weiss), nicht typengenehmigungspflichtig
  • Rückstrahler nach hinten: erforderlich (Farbe rot), nicht typengenehmigungspflichtig
  • Amtliche Zulassungsprüfung: nicht erforderlich
  • Kontrollschild und Fahrzeugausweis: nicht erforderlich
  • Führerausweis: Kat. M von 14 bis 16 Jahre, ab 16 Jahre keinen
  • Verkehrsflächen und -Regeln: Wie Fahrräder
  • Benutzung Radweg: Obligatorisch
  • Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder: Zulässig
  • Helmpflicht: Nein, kein Helm erforderlich, aber empfohlen!
  • Auf einem E-Scooter darf maximal (1) eine Person stehen/fahren. Zu Zweit auf einem E-Trottinette zu fahren ist verboten.
  • Führersitz, ist aktuell noch nicht geregelt!
* Die Bremsen müssen jederzeit unter allen Betriebsbedingungen einsatzfähig sein, z. B. bei elektrischen Bremsen auch mit vollen oder entladenen Akkus.

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA (Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und Elektro-Rikschas)

Beachtet bitte, dass sich Gesetze schnell ändern können und erwähnte Punkte in diesem Artikel zu einem späteren Zeitpunkt überholt sein könnten.
Ich werde, wenn sich ein Punkt ändert oder hinzukommt diesen hier nachtragen und als Update kennzeichnen. :)

Wenn etwas unklar sein sollte oder Ihr noch Ergänzungen habt, ab in die Kommentarleiste. ;-)

- Rockero
 
* Die Bremsen müssen jederzeit unter allen Betriebsbedingungen einsatzfähig sein, z. B. bei elektrischen Bremsen auch mit vollen oder entladenen Akkus.
Interrrasant, dann dürfte der G30D die Anforderungen doch eigentlich nicht erfüllen oder? Da ja die motorbremse bei vollem Akku soweit ich weiß aussetzen kann.
 
Meiner Piept fröhlich vor sich hin Bremst aber weiterhin elektrisch (ziehe nicht am Hebel). Ich fahre nur kurz bergab an und lasse dann Rollen, piept die ganze Zeit aber Kers geht, Bremse geht 🤷‍♂️
Hab aber auch schon von Totalausfällen gehört. o_O
 
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Habe das piepen noch nie erlebt zum Glück, da ich keine steilen Berge hier habe wenn Ich losfahre. Aber ist es nicht auch so, dass der Akku selbst bei 41,nochwas Volt zwecks schonung nicht "voll" voll ist sondern noch ne gewisse reserve hat? Die könnte dann ja beim bergab fahren erstmal ausgenutzt werden oder bin ich da zu doof um das zu kapieren?
 
Das piepen heißt ja erstmal nichts, er warnt nur davor das er KERS und E-Bremse deaktivieren könnte wenn es so weiter geht. Aber ist eh nur ein Problem wenn man mehr als ~800m erstmal bergab rollt wenn man mit 100% startet. Kommt auch auf den Berg an aber ja die letzten 0.05V sind quasi dazu gedacht die paar meter energie irgendwo zu lassen. Übrigens wird dadurch auch der Akku nicht beschädigt, die Zellen können auch mal 4.25v pro Zelle ab. Getestet werden die sogar mit noch viel höheren Volt, siehe Datenblatt.
Abgesehen davon habe ich auch mit meinen 150kg bei 20km/h nie Probleme gehabt auch nur mechanisch zum stehen zu kommen. Dauert halt länger weil ~500W Bremsleistung fehlen aber geht ohne Probleme.
 
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Interrrasant, dann dürfte der G30D die Anforderungen doch eigentlich nicht erfüllen oder? Da ja die motorbremse bei vollem Akku soweit ich weiß aussetzen kann.

Genau das hatte ich mir auch gedacht, als ich diesen Passus zum ersten Mal gelesen hatte.

Vielleicht geht man davon aus, dass man einen E-Scooter sowieso nicht fährt, wenn der Akku leer ist. Aber eben, hatte mich da auch gewundert. 🤷‍♂️

- Rockero
 
Hallo zusammen

muss man die Zulassungs-Papiere mitführen oder wie ist das genau bei einer Kontrolle? Wollen die etwas sehen oder prüfen die etwa Geschwindigkeit und so? Wer hat da Erfahrungen gemacht in der Schweiz? Danke für die Unterstützung hier allgemein - tolle Sache.
 
Grüzi
Wie sieht das aus wenn Ich als Ausländer euch im Westen besuche? Meiner (wenn er jemals verschickt wird :sleep:) deutlich mehr W haben und Ich bin auch nicht gerade leicht. Kann es passieren das die mich auf eine Autowage stellen? :eek:
Mein Roller wird natürlich auch die EU 25kmh fahren können.
Danke