So in der Art: „Dieses Fahrzeug ist versichert und zwar über meine private Haftpflichtversicherung, da es der europäischen Maschinenrichtlinie unterliegt, und daher so behandelt wird, wie zum Beispiel meine Bohrmaschine.“
Wäre das durch die „Großkopfsche“ Argumentation gedeckt? Falls ja, könnte man in dem hoffentlich folgenden weiteren Gespräch ja auch darlegen, dass der deutsche Gesetzgeber zwar zweirädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge und zweirädrige elektrische Fahrzeuge generell klassifiziert hat, jedoch keine „einrädrigen“ und damit das EUC (und das Onewheel) in Deutschland durch das dann vorrangige europäische Recht geregelt wird.
Ich wäre wirklich daran interessiert, so eine Art „Sprachregelung“ zu finden, damit ich mich einfach sicherer fühlen könnte. Hinweise auf die eingestellten Verfahren in Stuttgart sind vielleicht auch interessant. Mein Verfahren in Mainz ist damals auch eingestellt worden. Allerdings aus „mangelndem öffentlichen Interesse“ und nicht aus Rechtsgründen.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern darum, diesen komplizierten Sachverhalt aus dem Artikel möglichst einfach handhabbar darzustellen, auch für Menschen, die keine Rechtsprofessoren sind.
Wäre das durch die „Großkopfsche“ Argumentation gedeckt? Falls ja, könnte man in dem hoffentlich folgenden weiteren Gespräch ja auch darlegen, dass der deutsche Gesetzgeber zwar zweirädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge und zweirädrige elektrische Fahrzeuge generell klassifiziert hat, jedoch keine „einrädrigen“ und damit das EUC (und das Onewheel) in Deutschland durch das dann vorrangige europäische Recht geregelt wird.
Ich wäre wirklich daran interessiert, so eine Art „Sprachregelung“ zu finden, damit ich mich einfach sicherer fühlen könnte. Hinweise auf die eingestellten Verfahren in Stuttgart sind vielleicht auch interessant. Mein Verfahren in Mainz ist damals auch eingestellt worden. Allerdings aus „mangelndem öffentlichen Interesse“ und nicht aus Rechtsgründen.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern darum, diesen komplizierten Sachverhalt aus dem Artikel möglichst einfach handhabbar darzustellen, auch für Menschen, die keine Rechtsprofessoren sind.