EUC (Elektrisches Einrad) - neuer Versuch

So in der Art: „Dieses Fahrzeug ist versichert und zwar über meine private Haftpflichtversicherung, da es der europäischen Maschinenrichtlinie unterliegt, und daher so behandelt wird, wie zum Beispiel meine Bohrmaschine.“
Wäre das durch die „Großkopfsche“ Argumentation gedeckt? Falls ja, könnte man in dem hoffentlich folgenden weiteren Gespräch ja auch darlegen, dass der deutsche Gesetzgeber zwar zweirädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge und zweirädrige elektrische Fahrzeuge generell klassifiziert hat, jedoch keine „einrädrigen“ und damit das EUC (und das Onewheel) in Deutschland durch das dann vorrangige europäische Recht geregelt wird.
Ich wäre wirklich daran interessiert, so eine Art „Sprachregelung“ zu finden, damit ich mich einfach sicherer fühlen könnte. Hinweise auf die eingestellten Verfahren in Stuttgart sind vielleicht auch interessant. Mein Verfahren in Mainz ist damals auch eingestellt worden. Allerdings aus „mangelndem öffentlichen Interesse“ und nicht aus Rechtsgründen.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern darum, diesen komplizierten Sachverhalt aus dem Artikel möglichst einfach handhabbar darzustellen, auch für Menschen, die keine Rechtsprofessoren sind.
 
Hallo zusammen,

ich habe einen weiteren Termin gefunden, bei dem es möglich ist, mit dem EUC zu fahren. Im Juni gibt es das sogenannte „Felgenfest“ im Landkreis Hameln-Pyrmont. Da ist eine Strecke von 50km zwischen Bodenwerder und Rinteln an einem Sonntag tagsüber für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ich habe mit den Veranstaltern telefoniert, und prinzipiell können dort auch elektrische Skateboards und Einräder teilnehmen (Scooter leider nicht). Vorausgesetzt ist auch hier, dass sich diese Geräte nicht schneller als Pedelecs bewegen und natürlich Rücksicht auf die anderen Teilnehmer nehmen müssen. Der Termin ist Sonntag, der 15. Juni und hier ist der Link dazu: https://www.hameln-pyrmont.de/index.php?NavID=2561.113. Wenn jemand einen Informationsstand zu elektrischen Kleinfahrzeugen plant (looking at you electric-empire.de ), kann er sich bei den Veranstaltern melden. Die haben dann die nötigen Kontakte zu den Kommunen.
 
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So in der Art: „Dieses Fahrzeug ist versichert und zwar über meine private Haftpflichtversicherung, da es der europäischen Maschinenrichtlinie unterliegt, und daher so behandelt wird, wie zum Beispiel meine Bohrmaschine.“
Wäre das durch die „Großkopfsche“ Argumentation gedeckt? Falls ja, könnte man in dem hoffentlich folgenden weiteren Gespräch ja auch darlegen, dass der deutsche Gesetzgeber zwar zweirädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge und zweirädrige elektrische Fahrzeuge generell klassifiziert hat, jedoch keine „einrädrigen“ und damit das EUC (und das Onewheel) in Deutschland durch das dann vorrangige europäische Recht geregelt wird.
Ich wäre wirklich daran interessiert, so eine Art „Sprachregelung“ zu finden, damit ich mich einfach sicherer fühlen könnte. Hinweise auf die eingestellten Verfahren in Stuttgart sind vielleicht auch interessant. Mein Verfahren in Mainz ist damals auch eingestellt worden. Allerdings aus „mangelndem öffentlichen Interesse“ und nicht aus Rechtsgründen.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern darum, diesen komplizierten Sachverhalt aus dem Artikel möglichst einfach handhabbar darzustellen, auch für Menschen, die keine Rechtsprofessoren sind.
Guten Abend, ich finde das einen sehr guten Vorschlag! Kann mir vorstellen, dass so mancher Ordnungshüter unter den Umständen (wenn höflich vorgebracht) von einem Verfahren absehen könnte… bin nur tatsächlich selbst weit weg von allem Rechtsprofessoren-Fähigkeiten… :oops:
 
So in der Art: „Dieses Fahrzeug ist versichert und zwar über meine private Haftpflichtversicherung, da es der europäischen Maschinenrichtlinie unterliegt, und daher so behandelt wird, wie zum Beispiel meine Bohrmaschine.“
Dann mach mal jemand glaubhaft klar, dass du mit einer Bohrmaschine am Strassenverkehr teilnehmen willst. 🙃

Wäre das durch die „Großkopfsche“ Argumentation gedeckt? Falls ja, könnte man in dem hoffentlich folgenden weiteren Gespräch ja auch darlegen, dass der deutsche Gesetzgeber zwar zweirädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge und zweirädrige elektrische Fahrzeuge generell klassifiziert hat, jedoch keine „einrädrigen“ und damit das EUC (und das Onewheel) in Deutschland durch das dann vorrangige europäische Recht geregelt wird.
Ich kenne zwar den guten Mann nicht und auch nicht seine Argumentation, aber die Aussage, das EUC in DE nicht geregelt sind, ist falsch.
EUC sind einrädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange und somit eindeutig geregelt.

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung und Fahrzeug-Zulassungsverordnung brauchen Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, unter anderem einen Lenker, Bremsen und Beleuchtung.

Zudem gibt es für EUC keine Befreiung von der Führerscheinpflicht. Pkw-Fahrerlaubnis ist zwingend notwendig. Eine Motoradfahrerlaubnis genügt nicht. Wenn man also(verbotenermaßen) auf der Straße fährt, der macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar.

Ich wäre wirklich daran interessiert, so eine Art „Sprachregelung“ zu finden, damit ich mich einfach sicherer fühlen könnte.
Du kannst dich sicher fühlen, wenn du einfach ein zugelassenes Fahrzeug im Strassenverkehr bewegst und dein EUC im Garten fährst (ich weiß, ich mache mich hier jetzt unbeliebt, aber die Dinger haben imho im Strassenverkehr nichts verloren.)
 
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Hi Olli,
Deine Antwort lässt mich vermuten, dass Du die erwähnte Einlassung von Prof. Großkopf in der deutschen Verkehrszeitung nicht kennst, und auch nicht über die darauf beruhenden Verfahrenseinstellungen vor den Gerichten in Stuttgart Bescheid weißt. Ein Beitrag dazu ist hier in diesem Thread etwas früher nachzulesen. Nach diesen Ausführungen unterliegt ein EUC eben nicht der Zulassungspflicht, weil Deutschland bisher keine Regelung für „einrädrige“ selbstbalancierende Fahrzeuge getroffen hat (für zweirädrige schon). Mit den anderen Argumenten hast Du Recht (Führerscheinpflicht, etc). Das sind dann aber Ordnungswidrigkeiten (bis auf den Führerschein) und keine Straftaten. Darum geht es mir hauptsächlich. Mit Ordnungswidrigkeiten darf die Rennleitung viel relaxter umgehen als mit Straftaten.
Ich persönlich möchte gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ich möchte nur nicht auf einem Schotterweg im Weinberg wie ein Straftäter behandelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Olli,
Deine Antwort lässt mich vermuten, dass Du die erwähnte Einlassung von Prof. Großkopf in der deutschen Verkehrszeitung nicht kennst, und auch nicht über die darauf beruhenden Verfahrenseinstellungen vor den Gerichten in Stuttgart Bescheid weißt. Ein Beitrag dazu ist hier in diesem Thread etwas früher nachzulesen. Nach diesen Ausführungen unterliegt ein EUC eben nicht der Zulassungspflicht, weil Deutschland bisher keine Regelung für „einrädrige“ selbstbalancierende Fahrzeuge getroffen hat (für zweirädrige schon). Mit den anderen Argumenten hast Du Recht (Führerscheinpflicht, etc). Das sind dann aber Ordnungswidrigkeiten (bis auf den Führerschein) und keine Straftaten. Darum geht es mir hauptsächlich. Mit Ordnungswidrigkeiten darf die Rennleitung viel relaxter umgehen als mit Straftaten.
Ich persönlich möchte gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ich möchte nur nicht auf einem Schotterweg im Weinberg wie ein Straftäter behandelt werden.
Folgende Gedanken beziehen sich auf DE! Wie das in Austria ist weiß ich nicht!

Wenn ich es recht verstanden habe, kann die Expertise von Grosskopf dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Man ist dann also nicht vorbestraft!
Ich meine fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

Ich meine, das so eine Einstellung des Verfahrens nicht ohne Auflage geschieht.
Das heißt, man zahlt einen bestimmten Betrag als Auflage und dann wird das Verfahren eingestellt. Das kann teuer werden!
Und vermutlich kommt man beim erstenmal noch damit durch. Bei wiederholtem Mal ist es mit Vorsatz. Wer weiß wie die Sache dann ausgeht?

Unklar ist auch wie dann im Falle eines Unfalls entschieden wird!

Ich suche auch schon seit Jahren nach einer Möglichkeit mein EUC im Strassenverkehr zu bewegen.
Ich befürchte allerdings, ohne einheitliche Regelung der EU wird das nichts!
 
Ich habe mir auch schon die zuständigen Abteilungen verschiedener Parteien in DE herausgesucht, bzw bei den Parteien erfragt, ob sich der Sache Jemand annehmen will.

Das waren vor einem dreiviertel Jahr ca. 10 eMails.
Keiner hat geantwortet.

Ein Schreiben von einem Richter, oder Stastsanwalt, dass man mit einem EUC im Strassenverkehr fahren darf, wenn man sich auf die EU und Grosskopf bezieht, könnte auch eine Lösung sein.
Das braucht man den Polizisten dann nur vorhalten.

Oder man schreibt mal von der Leyen an, was die dazu meint!?
 
Dann mach mal jemand glaubhaft klar, dass du mit einer Bohrmaschine am Strassenverkehr teilnehmen willst. 🙃


Ich kenne zwar den guten Mann nicht und auch nicht seine Argumentation, aber die Aussage, das EUC in DE nicht geregelt sind, ist falsch.
EUC sind einrädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange und somit eindeutig geregelt.

Die Großkopf-Argumentation ist, wie ich finde, eine Spitzfindigkeit:
- EU Verordnung 168/2013 regelt Zulassung von 2/3/4 rädrigen Fahrzeugen, aber nicht "selbstbalancierende fzg" und "fzg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6km/h". Nach dieser Verordnung sind das 3 verschiedene Fahrzeugklassen.
- Die Zulassung von "selbstbalancierenden fzg" und "Fzg mit max 6km/h" fällt daher in die Befugnis der EU Mitgliedsstaaten
- Die FZV definiert "Fzg mit bauartbedinger Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h"
- die eKFV definiert selbstbalancierende Fahrzeuge

Die Argumentation ist: wegen Text der EU Verordnung 168/2013 kann die FZV nicht für EUCs gelten weil es ja die eKFV für selbstbalancierende Fahrzeuge gibt, aber die eKFV kennt nur selbstbalancierende Fzg MIT Lenkstange. EUC hat keine Lenkstange, daher die Denke dass es ungeregelt ist.
Daraus soll folgen dass es keine nationale Regelung zur Zulassung von "Einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen" gibt, daraus folgernd gilt EU Recht und das besagt im wesentlichen dass die Inbetriebnahme eines ungeregelted Fzgs nicht untersagt werden darf bzw es wird halt dann so ausgelegt dass es da kein Gesetz gibt gegen das man verstossen kann.

Ja es gibt da einen Stuttgarter der schon ein paar mal damit davongekommen ist, aber das muss wohl jeder selber wissen ob ihm der Aufwand das Wert ist.
Ich selbst würde mich da aber nicht daran klammern.
 
Die Großkopf-Argumentation ist, wie ich finde, eine Spitzfindigkeit:
- EU Verordnung 168/2013 regelt Zulassung von 2/3/4 rädrigen Fahrzeugen, aber nicht "selbstbalancierende fzg" und "fzg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6km/h". Nach dieser Verordnung sind das 3 verschiedene Fahrzeugklassen.
- Die Zulassung von "selbstbalancierenden fzg" und "Fzg mit max 6km/h" fällt daher in die Befugnis der EU Mitgliedsstaaten
- Die FZV definiert "Fzg mit bauartbedinger Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h"
- die eKFV definiert selbstbalancierende Fahrzeuge

Die Argumentation ist: wegen Text der EU Verordnung 168/2013 kann die FZV nicht für EUCs gelten weil es ja die eKFV für selbstbalancierende Fahrzeuge gibt, aber die eKFV kennt nur selbstbalancierende Fzg MIT Lenkstange. EUC hat keine Lenkstange, daher die Denke dass es ungeregelt ist.
Daraus soll folgen dass es keine nationale Regelung zur Zulassung von "Einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen" gibt, daraus folgernd gilt EU Recht und das besagt im wesentlichen dass die Inbetriebnahme eines ungeregelted Fzgs nicht untersagt werden darf bzw es wird halt dann so ausgelegt dass es da kein Gesetz gibt gegen das man verstossen kann.

Ja es gibt da einen Stuttgarter der schon ein paar mal damit davongekommen ist, aber das muss wohl jeder selber wissen ob ihm der Aufwand das Wert ist.
Ich selbst würde mich da aber nicht daran klammern.
Sehr verständlich erklärt, vielen Dank. 👍 Man kann ja aus allem alles schlussfolgern, aber macht in den wenigsten Fällen Sinn, wenn man sich das dann so dreht, wie man es gerade braucht 😇
 
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Sehr verständlich erklärt, vielen Dank. 👍 Man kann ja aus allem alles schlussfolgern, aber macht in den wenigsten Fällen Sinn, wenn man sich das dann so dreht, wie man es gerade braucht 😇
Und genau so sind ja die Anwälte. Wenn sie auf meiner Seite alles zu meinen Gunsten drehen, bin ich voll dabei. Ich habe allerdings auch schon erlebt, wie sowas gegen andere Personen gemacht wurde, und das fühlt sich gar nicht gut an. Man hält nicht für möglich, wie einfallsreich da spekuliert wird. Ein Glücksfall, wenn am Ende der Richter da durchblickt. Aber egal, fest steht: Lasst Euch nicht erwischen (in Deutschland)!
 
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Noch etwas mehr als zwei Wochen, dann steht das Rheinradeln am 18.5. vor der Tür. Ich plane im Moment, die ganze Strecke von Oppenheim bis Worms und wieder zurück zu fahren. Das wären rund 50 km. Eventuell ist es mir auch zu anstrengend und ich drehe nach der Hälfte um 😜. Hat jemand Interesse, sich zu treffen und die Tour gemeinsam zu machen?
 
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bin dabei. Mit Anhang. Leider ist die Reichweite von meinem KS18L nicht ausreichend bzw sehr knapp bemessen... wir schauen mal. Kommt noch wer? Sollen wir nen Treffpunkt ausmachen? =}
 
Tja, was soll ich sagen, immerhin weiß ich von drei (3!) tapferen EUC-Fahrern, die heute beim Rheinradeln dabei waren. Kudos an den Kollegen, der extra aus dem Schwarzwald angereist war, weil er hier über das Event gelesen hatte.
Die Rennleitung traf ich mehrmals auf Fahrräder und Motorrädern an, aber sie nahmen keine nennenswerte Notiz von mir. Dafür aber vor allem die Kinder. Das war sehr lustig. Auch ein bis drei Erwachsene stellten mir ein paar Fragen. Ansonsten war es ein sehr schöner Tag und das V11 hatte nach den 51 km noch 38% Akku. Die Höchstgeschwindigkeit hatte ich auf 30km/h gedrosselt, damit ich nicht so stark auffalle. Erstaunlich fand ich, dass mich trotzdem ein paar Inline-Skater abhängen konnten (wenn auch nur kurzfristig).
 
Ich fahre nun seit etwa einem Jahr einen Kingsong S16 und erwäge aktuell, mir ein größeres Modell wie beispielsweise das Begode Panther zuzulegen. In dieser Zeit habe ich bereits zahlreiche Touren unternommen – überwiegend auf Radwegen abseits des Straßenverkehrs sowie zu Aussichtspunkten in Deutschland, Belgien und Rumänien.

Trotz der Freude am Fahren bleibt insbesondere in Deutschland stets ein gewisses Unbehagen – die rechtliche Situation ist unklar, und im Fall einer Kontrolle drohen empfindliche Konsequenzen. Letztlich handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, deren Bewertung im Einzelfall vor Gericht erfolgen muss.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass es in Deutschland bislang keine legale Möglichkeit gibt, ein Electric Unicycle (EUC) im öffentlichen Raum zu führen. Um künftig dennoch rechtssicher unterwegs sein zu können, werde ich den Versuch unternehmen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu beantragen – auch wenn mir bewusst ist, dass die Erfolgsaussichten derzeit gering sind. Vielleicht hat jemand anders im Forum den selben versuch gestartet?

Ps. Bestellt habe ich mein EUC aus Spanien, schnelle Lieferung inkl. Unterlagen und Marktüblichen Preisen, keine Zoll und oder Lieferprobleme.
 
Ich fahre nun seit etwa einem Jahr einen Kingsong S16 und erwäge aktuell, mir ein größeres Modell wie beispielsweise das Begode Panther zuzulegen. In dieser Zeit habe ich bereits zahlreiche Touren unternommen – überwiegend auf Radwegen abseits des Straßenverkehrs sowie zu Aussichtspunkten in Deutschland, Belgien und Rumänien.
Ja cool! Ich glaube, das kann jeder EUC-Fahrer hier nachvollziehen...
Trotz der Freude am Fahren bleibt insbesondere in Deutschland stets ein gewisses Unbehagen – die rechtliche Situation ist unklar, und im Fall einer Kontrolle drohen empfindliche Konsequenzen. Letztlich handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, deren Bewertung im Einzelfall vor Gericht erfolgen muss.
Die rechtliche Situation ist ziemlich klar. Es ist und bleibt verboten, weil Du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt, was eine Straftat ist, egal ob du mit einem 40-Tonner ohne Zulassung durch die Fußgängerzone bretterst oder mit einem 11kg EUC auf einem Feldweg fährst. Die Polizei zeigt dich nach Belieben direkt an. Es gab - soweit mir bekannt - in letzter Zeit zumindest keine Verurteilungen, weil die Staatsanwaltschaften die Verfahren in der Regel eingestellt haben (so auch bei mir).
Um künftig dennoch rechtssicher unterwegs sein zu können, werde ich den Versuch unternehmen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zu beantragen – auch wenn mir bewusst ist, dass die Erfolgsaussichten derzeit gering sind. Vielleicht hat jemand anders im Forum den selben versuch gestartet?
Das finde ich sehr interessant. Bitte halte uns auf dem Laufenden!

Viele Grüße and keep it rolling!
Christoph
 
Du hast natürlich recht, ohne eine Pflichtversicherung ist es eine Straftat. In anderen Ländern innerhalb der EU wird das Thema anders behandelt oder die Polizei kennt die genauen Regularien (z.B. max. Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs auf 25km/h etc.) nicht.

Auch in der geplanten Änderung der eKFV 2025, gibt es leider keine Hoffnung das sich aktuell etwas daran ändert.
Kurzfassung: 2025 bringt klarere Regeln und mehr Sicherheitstechnik für E-Scooter, aber keine generelle Legalisierung von Einrädern. Wer ein EUC fährt, muss weiterhin auf Sondergenehmigungen oder komplett private Flächen ausweichen.

Ich habe heute eine Email an das Straßenverkehrsamt mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 versendet.
Mal sehen wann und welche Antwort ich auf die Anfrage erhalte.
 
Kurze Frage zum Felgenfest: Ist die Teilnahme mit einem EUC bei der Veranstaltung erlaubt? Ich habe hierzu leider nichts auf der offiziellen Seite des Veranstalters gefunden.
Gibt es hierzu etwas offizielles Schriftliches?

Z.I.: Auch beim Felgenfest bleibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft – selbst wenn die B 83 für Kraftfahrzeuge gesperrt ist.
 
Felgenfest: ich habe mit Marcia Hergesell vom Landkreis geschrieben und telefoniert. Sie hat mir am Telefon versichert, dass das kein Problem sein sollte. Die Strecke ist als Veranstaltungsgelände für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Beim Rheinradeln bin ich in keiner Weise von der Polizei behelligt worden, aber ich bin auch total angepasst gefahren.
 
Gibt es auflagen zur Schutzausrüstung, wie z.B eine Helmpflicht, Geschwindigkeitsbegrenzung etc.?

Auch wenn die Teilnahme mündlich Bestätigt wurde, hätte ich lieber eine schriftliche Erlaubnis die ich während der Veranstaltung mit mir führen kann, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.