Video finde ich tatsächlich keines.
Nur der Text allein ist schon äußerst unbrauchbar.
1. ist der Bürgerbeauftragte ein untauglicher Adressat für eine Petition, der ist ja auch ohne Petition unseren Interessen verpflichtet. Hat mal jemand mit dem/der geredet, weis wer das überhaupt aktuell ist?
2. sind einige Angaben zum Legalitätsstatus inkorrekt und auch irrelevant. Österreich ist wohl kaum legal, eher geduldet.
Polen ebenfalls; dort hat man kein Gesetz, das es reglementiert, keines das es wirklich erlaubt(legal). Eine Rechtspraxis der pragmatischen Duldung ist zwar vorbildlich im Rechtsverständnis, aber das ist ja keine in sich schlüssige Argumentationskette um irgendein Gesetz in DE zu ändern, das E-Scooter-vermietung ermöglichen sollte und die MobHV ablösen sollte. Mehr Zwecke hatte das Teil nicht...
Frankreich hat tatsächlich ein Gesetz und dieses besteht aus nichts als Einschränkungen, also versicherungspflicht und höchstgeschwindigkeit 20km/h. Radwegverbot oder Gebot?... Sowas zu erstreiten ist ein Bärendienst.
Nicht das ich etwas gegen die Versicherungen hätte, die man dort abschließen kann, während das hier eher unmachbar ist, aber im Endeffekt ist es dort ja auch nur Duldung ohne irgendeine Rechtssicherheit, wenn man 30km/h fährt.
Der vorrauseilenden Selbstgeiselungen im Petitionswortlaut werden bis zur Durchsetzung garantiert noch weiter eingeschränkt, während sie so auch schon nicht hinnehmbar sind. Besonders wenn man irgendeinen Bürgerbeauftragten als Interessenvertretung in den LandtagRLP schickt, der vermutlich völlig fachfremd ist.
Die Segways-verordnung wurden btw durch saarländische Uni im zsm-arbeit mit polizisten als persönliche Initiative in Herzensangelegenheit über viel viel persönliches Vorsprechen und Bereden erlaubt.
Die waren in der Position der Kontrolleure und somit in guter Position zum Argumentieren.
Jemand der bei einer Kontrolle Schutzausrüstung trägt ist hingegen in äußerst schlechter Position um zu verlautbaren das das total sicher ist. Zumal Motorradhelme eh schon das Vorurteil des Gesetzesbrechers triggern. Da kommt ein wohlwollender Volkvertreter natürlich höchstens auf die Idee 30km/h zu erlauben, damit die Kids vom Land auch mal in die Stadt kommen, aber einer ernsthaften Mobilitätsalternative wird so Schloss und Riegel vorgeschoben.
Wenn man schlüssig argumentiert, folgt aus unserem Rechtssystem, das deutsche Bürger eine international anerkannte Haftpflicht in Frankreich abschließen dürfen. Nur leider ist das nicht praktikabel.
Deren Begrenzungen nach Gesetz hätten hier dann keine Geltung, aber bei einem Unfall dann mit denen Englisch reden... Miese Kriese.
Übrigens sind EUC's hier nicht etwa "nicht zulassungsfähig", sondern nicht zulassungspflichtig.
Die Vokabel ist verwirrend, da man auch andere "nicht zulassungspflichtige"-kraftfahrzeuge in der zulassungsstelle anmelden muss um ein Kennzeichen zu erhalten, das dann als nachweisurkunde der Haftpflichtversicherung gilt.
Mofas sind so z.b. nicht zulassungspflichtig, jedoch versicherungspflichtig. Wie auch E-Scooter.
Nach EU-Recht als Maschine zugelassene Geräte, wie etwa EUC haben keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die Erfordernis zur Anmeldung auf der zulassungsstelle wäre.
So haben sie zwar CE, aber keinen Tüv-bedarf. Nach Zulassungsrecht sind diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zwar nicht HU und SU -pflichtig, sollten sie aber sein, weil ich will das sich Werkstätten darauf spezialisieren...
Wollen wir also echt nur fordern, das unsere Robo's eine Grauzone nutzen dürfen und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich haben müssen.
Denn eine Aufnahme im eKFV würde nichts ändern, nur weiter Einschränken. Denn verboten sind sie hier ja garnicht...
Wir bräuchten (EU)-Verordnungen die Ansprüche an Bauart formulieren um eine Zulassung als KFZ zu erhalten, denn reine Fahrzeuge sind per se zulassungsfrei...
Nur dann, dummerweise, wären es KFz, heißt dann kein gehweg, Radweg, wald etc pp. Ausländische Touristen mit eigenen Euc sind auch tabu. Egal wie rücksichtsvoll man fährt oder schiebt.
Deshalb ist der einzig gangbare weg festzustellen, das es garkein Fahrzeug sondern eine Gehhilfe ist. Denn Verkehrsteilnehmer und sonstwie haftbar ist man ja auch so, ebenso wie als Fußgänger. Da biste auch grob fahrlässig der Körperverletzung schuldig, wenn du halt wirklich schuldhaft handelst.
Da habe ich aber auch die komplette Eigenverantwortung mit 30-40km/h aufm Bürgersteig rennen zu dürfen.
Macht halt keiner, weil wir genug Hirn im Kopf haben um sowas zu lassen, wenn es die Gegebenheiten nicht erlauben, aber wenn dann greift die Haftpflicht.
Die wirft dich dann zwar raus oder erhöht die Beiträge ins unermessliche, aber sowas passiert...
Wenn wir es schaffen, das es eine MGhV (motorisierte GehilfenVerordnung) gibt, die nach elektrischer Überprüfung einen Sicherheitsuntersuchungssticker anbringen darf, mit sagen wir 1 Jahr Gültigkeit, der nichts macht außer von dem Verdacht zu befreien, das man eine MPU machen sollte, wenn man so ein Chinaklump fährt, hätten wir sehr sehr viel gewonnen und könnten die deutsch-pedantischen Qualitätsansprüche für den Rest der Welt offenbaren.
Die Blinker, Fernlicht, Bremslichtansprüche etc wären dann die höchsten auf der Welt, da würde sich China dran anpassen und nix anderes würde mehr verkauft werden