EUC (Elektrisches Einrad) - neuer Versuch

9 Unterschriften bei der Petition? So wird das aber nixs!

 
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Leute, macht euch ans Werk!

Teilen ist die Devise!

Ich hab gleich mal angefangen!

2 eSooter-Foren, 1 Pedelec-Forum, unter einem YT-Vid, 8 oder 9 FB-Gruppen zum Thema Pedelec und eScooter.
YT löscht Links, da habe ich einfach auf die Foren per Google-Suche verwiesen. Werden schon ein paar finden!
 
Das wird doch auch so nichts rechtes.
Selbst wenn es genügend Unterschriften gäbe, und gesetzesänderung es als kleinstfahrzeug einstufen würde, gibt es keine Fahrtauglichen Geräte die dadurch legal werden würden...

Oder spinne ich?
 
Hä, das kommt doch dann. Video nicht gesehen? Da wird erwähnt in welchen EU Staaten es schon erlaubt ist.

Hängt natürlich auch etwas vom Regelwerk ab.
 
Video finde ich tatsächlich keines.

Nur der Text allein ist schon äußerst unbrauchbar.

1. ist der Bürgerbeauftragte ein untauglicher Adressat für eine Petition, der ist ja auch ohne Petition unseren Interessen verpflichtet. Hat mal jemand mit dem/der geredet, weis wer das überhaupt aktuell ist?

2. sind einige Angaben zum Legalitätsstatus inkorrekt und auch irrelevant. Österreich ist wohl kaum legal, eher geduldet.
Polen ebenfalls; dort hat man kein Gesetz, das es reglementiert, keines das es wirklich erlaubt(legal). Eine Rechtspraxis der pragmatischen Duldung ist zwar vorbildlich im Rechtsverständnis, aber das ist ja keine in sich schlüssige Argumentationskette um irgendein Gesetz in DE zu ändern, das E-Scooter-vermietung ermöglichen sollte und die MobHV ablösen sollte. Mehr Zwecke hatte das Teil nicht...

Frankreich hat tatsächlich ein Gesetz und dieses besteht aus nichts als Einschränkungen, also versicherungspflicht und höchstgeschwindigkeit 20km/h. Radwegverbot oder Gebot?... Sowas zu erstreiten ist ein Bärendienst.
Nicht das ich etwas gegen die Versicherungen hätte, die man dort abschließen kann, während das hier eher unmachbar ist, aber im Endeffekt ist es dort ja auch nur Duldung ohne irgendeine Rechtssicherheit, wenn man 30km/h fährt.

Der vorrauseilenden Selbstgeiselungen im Petitionswortlaut werden bis zur Durchsetzung garantiert noch weiter eingeschränkt, während sie so auch schon nicht hinnehmbar sind. Besonders wenn man irgendeinen Bürgerbeauftragten als Interessenvertretung in den LandtagRLP schickt, der vermutlich völlig fachfremd ist.
Die Segways-verordnung wurden btw durch saarländische Uni im zsm-arbeit mit polizisten als persönliche Initiative in Herzensangelegenheit über viel viel persönliches Vorsprechen und Bereden erlaubt.
Die waren in der Position der Kontrolleure und somit in guter Position zum Argumentieren.
Jemand der bei einer Kontrolle Schutzausrüstung trägt ist hingegen in äußerst schlechter Position um zu verlautbaren das das total sicher ist. Zumal Motorradhelme eh schon das Vorurteil des Gesetzesbrechers triggern. Da kommt ein wohlwollender Volkvertreter natürlich höchstens auf die Idee 30km/h zu erlauben, damit die Kids vom Land auch mal in die Stadt kommen, aber einer ernsthaften Mobilitätsalternative wird so Schloss und Riegel vorgeschoben.

Wenn man schlüssig argumentiert, folgt aus unserem Rechtssystem, das deutsche Bürger eine international anerkannte Haftpflicht in Frankreich abschließen dürfen. Nur leider ist das nicht praktikabel.
Deren Begrenzungen nach Gesetz hätten hier dann keine Geltung, aber bei einem Unfall dann mit denen Englisch reden... Miese Kriese.

Übrigens sind EUC's hier nicht etwa "nicht zulassungsfähig", sondern nicht zulassungspflichtig.
Die Vokabel ist verwirrend, da man auch andere "nicht zulassungspflichtige"-kraftfahrzeuge in der zulassungsstelle anmelden muss um ein Kennzeichen zu erhalten, das dann als nachweisurkunde der Haftpflichtversicherung gilt.
Mofas sind so z.b. nicht zulassungspflichtig, jedoch versicherungspflichtig. Wie auch E-Scooter.

Nach EU-Recht als Maschine zugelassene Geräte, wie etwa EUC haben keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die Erfordernis zur Anmeldung auf der zulassungsstelle wäre.
So haben sie zwar CE, aber keinen Tüv-bedarf. Nach Zulassungsrecht sind diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zwar nicht HU und SU -pflichtig, sollten sie aber sein, weil ich will das sich Werkstätten darauf spezialisieren... ;)

Wollen wir also echt nur fordern, das unsere Robo's eine Grauzone nutzen dürfen und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich haben müssen.
Denn eine Aufnahme im eKFV würde nichts ändern, nur weiter Einschränken. Denn verboten sind sie hier ja garnicht...

Wir bräuchten (EU)-Verordnungen die Ansprüche an Bauart formulieren um eine Zulassung als KFZ zu erhalten, denn reine Fahrzeuge sind per se zulassungsfrei...
Nur dann, dummerweise, wären es KFz, heißt dann kein gehweg, Radweg, wald etc pp. Ausländische Touristen mit eigenen Euc sind auch tabu. Egal wie rücksichtsvoll man fährt oder schiebt.

Deshalb ist der einzig gangbare weg festzustellen, das es garkein Fahrzeug sondern eine Gehhilfe ist. Denn Verkehrsteilnehmer und sonstwie haftbar ist man ja auch so, ebenso wie als Fußgänger. Da biste auch grob fahrlässig der Körperverletzung schuldig, wenn du halt wirklich schuldhaft handelst.
Da habe ich aber auch die komplette Eigenverantwortung mit 30-40km/h aufm Bürgersteig rennen zu dürfen.
Macht halt keiner, weil wir genug Hirn im Kopf haben um sowas zu lassen, wenn es die Gegebenheiten nicht erlauben, aber wenn dann greift die Haftpflicht.
Die wirft dich dann zwar raus oder erhöht die Beiträge ins unermessliche, aber sowas passiert...

Wenn wir es schaffen, das es eine MGhV (motorisierte GehilfenVerordnung) gibt, die nach elektrischer Überprüfung einen Sicherheitsuntersuchungssticker anbringen darf, mit sagen wir 1 Jahr Gültigkeit, der nichts macht außer von dem Verdacht zu befreien, das man eine MPU machen sollte, wenn man so ein Chinaklump fährt, hätten wir sehr sehr viel gewonnen und könnten die deutsch-pedantischen Qualitätsansprüche für den Rest der Welt offenbaren.
Die Blinker, Fernlicht, Bremslichtansprüche etc wären dann die höchsten auf der Welt, da würde sich China dran anpassen und nix anderes würde mehr verkauft werden
 
Zuletzt bearbeitet:
War das ein Antrag auf generelle Ausnahme für Euc im StV? Aufgrund Absatz 4, der über den Wirkungsbereich der StVO hinaus geht?

Oder nur eine Streckenbedingte Sondererlaubnis während Veranstaltungen?

Gab es Antwort?
Wie war deine Begründung?
Sorry für die späte Rückantwort. Aber die Städte lassen sich zeit, oder stellen sich tot.
Ich habe die Anfrage auf Genehmigung großzügig ausgelegt, sodass bei einer positiven Zustimmung die Nutzung von Fahrradwegen in der kompletten Stadt bzw. im Kreis gestattet wäre und wollte hierdurch eine Sonderregelung bei der Versicherung (inkl. Kennzeichen) erzielen.

Stadt: Keine Antwort
Privatisierte Bereiche/Veranstalter: Freigabe zur Nutzung!

Final habe ich nun eine Erlaubnis für eine Fläche von ca. 100 Hektar erhalten und darf diese bis auf wiederruf frei befahren. Also zumindest habe ich einen kleinen Erfolg :geek:
 
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Danke für Deine Erfahrungen und Meinung. Ich habe außer dem Laster des EUC-Fahrens keine anderen Hobbies à la Alkohol, Rauchen, Drogen,etc. Ich fahre mit dem Auto immer im moderaten Rahmen und stehe nie im Konflikt mit dem Gesetz. Ich für meinen Teil habe mich entschlossen, nicht auf das Fahren meines EUC zu verzichten. Auch wenn ich damit manchmal durch Ortschaften oder gar kurze Strecken in Innenstädte unterwegs bin. So viel zivilen Ungehorsam lasse ich mir einfach nicht verbieten. Dazu ist die Fortbewegungsmöglichkeit einfach zu ansprechend. Ich habe Spaß, ich hatte noch NIE eine ablehnende Interaktion mit anderen Vekehrsteilnehmern (es ist eher so, dass man wirklich generationsübergreifend ins Gespräch kommt, was sonst so nicht passieren würde).

Meine Liebe zum EUC-Fahren ist einfach zu groß, als das ich es von heute auf morgen aufgrund von ewig rückständig Politikern einstellen werde.

Ich bin in einem Automobilclub, womit ich im Falle einer Anzeige die rechtliche Erstberatung kostenfrei erhalten kann. Außerdem prüfe ich, ob eine Rechtschutzversicherung Sinn machen kann (obwohl ich nach ca 1500km in den letzten Jahren - ohne Probleme nicht davon ausgehe, dass ich jetzt in die Lage komme, eine zu benötigen).

Kurzum:

Ich fahre so gerne EUC, benutze es auch regelmäßig für den Arbeitsweg und hatte nie Probleme, dass ich es mir nicht verbieten lassen will...

Ich suche jetzt nur noch nach einer Werkstatt oder anderen Fahrern, die Reparaturerfahrung haben. Mein Reifenprofil ist langsam am Ende.


Fahrt sicher und haltet euch stets aufrecht, aber angemessen geneigt :-)

Liebe Grüße aus dem Raum Mainz-Bingen

PS: Wenn wir gemeinsam versuchen, die Präsenz auf Demos/ Events zu erhöhen (Rheinradeln, freehandsride und vielen mehr) können wir vielleicht für eine Akzeptanz werben,wenn es schon keine explizite Legalisierung erreichen würden. So würde man mal sehen, dass keiner von uns ein einsamer Spinner ist.

EUC 4 LIFE
 
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Ich gebe dir dabei recht, das die Bemühungen an Verwaltungen (Exekutive) nichts bringen. Denn diese haben keine Kompetenzen um dazu gültige Rechte zu vergeben.

Die Legislative (Gesetzsprechung) hat keine Kompetenzen, da sie salopp gesagt ein Sammelbecken für einen Charakterschlag ist, der jedem Nachwuchs die Freude am Gestalten nimmt.
Von dieser Auffassung lasse ich mich nur durch aufrichtiges Handeln, nicht durch verklärendes Geschwätz abbringen.

Die mediale Gewalt, die sind wir! Von den Verlagshäusern der Reichen und dem öffentlich Rechtlichen kam bisher nichts, das es in unserem Kontext zu loben gäbe. Falls sich das einmal ändert, schlage ich eine Jubel-Demo vor, bei der wir den Verantwortlichen einen Lorbeerkranz überreichen.

Bleibt aber die verwaltende Gewalt der Rechtsprechung, deren Auslegungen ein Befehl an die Legislative zur Ausgestaltung darstellen kann. Sofern die Gesetzessprechung rechtswidrigen Charakter hätte, hätten wir auch den "§XXX muss weg"-Slogan.
Dieser zieht, ist verständliche Debattengrundlage und wäre ein rießensprung nach vorne.
Gegen ein Gesetz lässt sich stets leichter Argumentieren, als gegen eine Gesetzesauslegung von manchen Exekutiven (Rennleitung).

Meine Gespräche darüber mit der Zivilgesellschaft, das die Justiz diese Aufgabe hat, wird stets mit mürrischem Argument entgegenet, das man nicht glaube, das die ihren Job so verstehen und handeln, wie ich meine das sie es müssten.
Zweifel daran sind aber irrelevant, denn eine generelle Abweisung des Anliegens würde ihre Legitimität und Daseinsberechtigung massiv untergraben.

Daher dreht sich meine Hoffnung nicht darum, was wir von den professionellen Rechtsausübern halten, sondern ob sie sich selbst ernst nehmen!
Unsere einzige Pflicht besteht darin, im Austausch mit der Justiz den Fall ohne Formfehler darzustellen, damit man auch wirklich von einer generellen Verweigerung sprechen kann.
Sobald wir das nachweisen könnten, wäre "ziviler Ungehorsam" als gerechtfertigtes handeln aus Ermangelung an milderen Mitteln notwendig.
Ziviler Ungehorsam ist nur recht, wenn er Pflicht ist.
Pflicht ist er erst, wenn unrechtes Recht gesprochen wurde.
Daher ist der Dreh- und Angelpunkt unserer Duldung wohl, ob wir es schaffen einen Prozess anzustoßen, denn ohne wäre es zivile Willkür.
Ungehorsam kann man schließlich nur gegenüber Anweisungen sein, nicht gegenüber schweigendem Aussitzen der Politik.
 
In vielen anderen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich oder Polen ist es aber bereits erlaubt und ich finde wir sollten uns auch für diese faszinierende und effiziente Art der elektrischen Fortbewegung öffnen.
Kann mir bitte jemand mitteilen, in welchen Ländern der EU, oder Europa, EUCs noch erlaubt sind?

Die dazugehörigen Gesetze und Regeln wären auch toll!

Danke schonmal im Voraus.

💗🖖
 
Kann mir bitte jemand mitteilen, in welchen Ländern der EU, oder Europa, EUCs noch erlaubt sind?

Die dazugehörigen Gesetze und Regeln wären auch toll!

Danke schonmal im Voraus.

💗🖖

[COLOR=oklch(0.9296 0.007 106.53)]
DeutschlandVerboten (öffentliche Wege)
NiederlandeVerboten (fast alle Modelle)
FrankreichFormal erlaubt wie E-Scooter*
BelgienErlaubt, Regeln wie E-Scooter
UKVerboten im öffentlichen Raum
Schweden/NorwegenGeduldet wie E-Scooter (mit Helm)
ÖsterreichGrauzone/Ersatzregel E-Scooter
SpanienToleriert, aber lokale Kontrollen
PolenUnklar, z.T. wie Mopeds behandelt


*Helmpflicht, Versicherungspflicht und weitere technisch-regulatorische Anforderungen wie Licht, Klingel, Bremsen zu beachten.[/COLOR]
 

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Das von ph3x ph3x hier präsentierte Schreiben des österreichischen Verkehrsministeriums vom August 2022 geht ja leider nur auf die Folgen der Behauptung ein, dass es sich bei einem Einrad "um ein vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug" bzw. um ein "fahrzeugähnliches Spielzeug" handle. Doch warum man das Einrad so einstuft, und das ist ja schließlich die wahre Gretchenfrage, wird NICHT dargelegt. Es gibt also von dieser Seite her keinen Hinweis auf die
  • Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vom 5.2.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, sowie und die
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vom 15.1.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen,
bzw. nationale (diesfalls also österreichische) Regelungen (wie z.B. dem KFG, der StVO usw.) für Einräder, zumal diese ja gar nicht den beiden vorhin erwähnten EU-VO unterliegen.


Pointe am Rande betreffend die E-Scooter: Da wird ständig getönt, dass der "Transport" von mehr als einer Person auf einem E-Scooter verboten sei, doch eine rechtliche Grundlage dafür konnte mir bisher noch niemand nennen. Offenbar geht man stets von den Vorschriften für andere, schon länger im öffentlichen Verkehr genutzte Zweiräder (wie Fahrräder, Mopeds, Motorräder usw.) aus, bei denen die Anzahl der zulässigen Personen über die Sitzplätze bestimmt wird. Doch solche gibt's bei E-Scootern oder auch mechanisch betriebenen Tretrollern nun mal typenbedingt nicht!
 
Pointe am Rande betreffend die E-Scooter: Da wird ständig getönt, dass der "Transport" von mehr als einer Person auf einem E-Scooter verboten sei, doch eine rechtliche Grundlage dafür konnte mir bisher noch niemand nennen. Offenbar geht man stets von den Vorschriften für andere, schon länger im öffentlichen Verkehr genutzte Zweiräder (wie Fahrräder, Mopeds, Motorräder usw.) aus, bei denen die Anzahl der zulässigen Personen über die Sitzplätze bestimmt wird. Doch solche gibt's bei E-Scootern oder auch mechanisch betriebenen Tretrollern nun mal typenbedingt nicht!
Vlt. sollte man das in einem eigenen Thread weiter diskutieren, aber nach eKFV §8 ist die Personenbeförderung verboten...genau wie der Anhängerbetrieb. Punkt.

Viel interessanter finde ich die Ergänzung "Mehrachsige Elektrokleinstfahrzeuge müssen mit einer voneinander
unabhängigen Vorderrad- und Hinterradbremse ausgestattet sein.


Damit wäre der G2 z.b.schon raus....
 
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Vlt. sollte man das in einem eigenen Thread weiter diskutieren, aber nach eKFV §8 ist die Personenbeförderung verboten...genau wie der Anhängerbetrieb. Punkt.

Viel interessanter finde ich die Ergänzung "Mehrachsige Elektrokleinstfahrzeuge müssen mit einer voneinander
unabhängigen Vorderrad- und Hinterradbremse ausgestattet sein.


Damit wäre der G2 z.b.schon raus....
E email.filtering kommt wohl aus Österreich. Was mich ned wundert, RollerPlausch ist meines Wissens ein österreichisches Forum.

In Österreich gibts nur die StVO und die entsprechenden Novellen. Und da finde ich nur den Verweis auf die Fahrrad-Regelungen, an die sich die eScooter-Fahrer halten sollen.

Naja, da steht schon, ohne Sitz und Haltegriffe keine Personenbeförderung. Aber da steht auch, es muß Pedale haben! 🥴
 
Darf ich mittlerweile bergauf auf einem Hundewagen sitzen bleiben? Der Kaiser hat im ersten Tierschutzgesetzes per Absolut eingeführt, das dies dem Hund nicht zuzumuten ist, außer sofern der Kutscher behindert ist. Formell hat er extra ausgeschlossen das Besoffensein als Behinderung gilt, falls seine Frau ihn aus der Kneipe abholt.
Sein edles Ansinnen war wohl, das man Selbstbeherrschung üben oder im Gasthaus übernachten soll.

Als Herdenführer eines achthundigen Gespanns darf ich diese dazu trainieren ohne mein Beisein Sandsäcke über Berg und Tal zu ziehen. Ein selbstfahrendes Fahrzeug, wenn es Personen oder Ladung befördert. Wenn der Wagen bloß aus Dynamo und Batterie besteht eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Betrunken auf der Ladefläche herumliegenden geht jedoch gar nicht klar, weil dann ist man ja Fahrer.
Wer von den 4 schlafenden besoffenen war jetzt nochmal der Fahrzeugführer, wenn jeder 2 versteuerte Hunde auf sich gemeldet hat?
Oder gilt das kaiserliche Gesetz garnicht mehr?
Sind besinnungslos besoffene als Personentransport oder Ladung zu betrachten.
Nun aber spaßige Tatsachen beiseite.

Wir haben eine öffentliche Wahrnehmung absoluter Gesetze und kaum jemandem scheint die Vorrangigkeit des Rechts über dem Gesetz klar zu sein.

Es ist wirklich ungeheuerlich wichtig die Legalitätsstatusangaben von Rollerrush mit Gesetzen zu unterlegen, denn diese Ändern sich schnell mal.
Das ganze sorgt leider für mehr Verwirrung als Aufklärung.

Wir sollten vielleicht mal fordern das in der Deutschprüfung Gesetze statt Gedichte interpretiert werden sollen.
Denn das Bewusstsein bestimmt das sein in der Justiz.
Während nur in der Ökonomie das sein das Bewusstsein ausgestaltet
 

[COLOR=oklch(0.9296 0.007 106.53)]
DeutschlandVerboten (öffentliche Wege)
NiederlandeVerboten (fast alle Modelle)
FrankreichFormal erlaubt wie E-Scooter*
BelgienErlaubt, Regeln wie E-Scooter
UKVerboten im öffentlichen Raum
Schweden/NorwegenGeduldet wie E-Scooter (mit Helm)
ÖsterreichGrauzone/Ersatzregel E-Scooter
SpanienToleriert, aber lokale Kontrollen
PolenUnklar, z.T. wie Mopeds behandelt


*Helmpflicht, Versicherungspflicht und weitere technisch-regulatorische Anforderungen wie Licht, Klingel, Bremsen zu beachten.[/COLOwas? Anschauliche Formulierung...

Hier wird jeweils aus einem "not-allowed" oder "allowed if circumstances" manchmal ein allowed oder prohibited.

Prohibition findet nur statt, wenn ein Verhalten oder Objekt ausdrücklich unter Strafe verboten ist.
Das scheint in Lichtenstein bei Trendfahrzeugen der Fall zu sein.

Die Auflistung betrifft PEV's ganz Allgemein. Ob EUC als PEV, Vehicle oder Trendfahrzeuge gelten ist garnichtmal so klar.
Wann ist der Trend vorbei? Wenn generelle Anerkennung stattfand? Als was? Von wem?

Es bleibt Obliegenheit der Gerichte aller Länder eine gesetzliche Einstufung von EUC's unter einen Rechtsbegriff anzuordnen.
Solange nationale Rechtsprechung oder die EU sie nicht als Fahrzeuge oder sAM reglementiert, sind es keine Fahrzeuge.
Somit sind sie weiterhin rechtliche Egal.
Wir sprechen immer nur über den Egalitätsstatus. Solange keine Legalität oder Illegalität rechtskräftig wurde.
 
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Dem muss ich eigendlich beipflichten. So schäme ich mich etwas für mein Beispiel aus einer Zeit ohne nennenswertes Verkehrsaufkommen.

Es gibt keinen vernünftigen Grund zu zweit auf nem E-Scooter rumzustehen, egal welchen Legalitätsstatus das hätte.

Eine fremd- oder selbstgefährung ist nur hinzunehmen wenn sie auf kleinstmögliches Maß reduziert wurde.
Wäre dieser Grundsatz primordial, dann müssten so einige Motorzweiräder verboten werden. Auch Lärm ist eine Selbst und Fremdgefährdung.

Beim EUC steht für mich die Abwägung des Verzichts auf das zweite Rad an erster Stelle einer logischen Betrachtung.
Eigendlich ist es garnicht meine Art juristisch zu argumentieren, aber ich bin eben schreibfaul und bei offiziellen Stellen schätzt man vermutlich den Verzicht auf (juristisch) irrellevante Details.
Die Sicherheitstechnischen Vorteile dieses Verzichts sind vielen scheinbar unklar.
Jedes Bauteil auf das Verzichtet wird kann nicht defekt gehen. Jedes gesparte Gramm verbessert die Bremsleistung.
Je weiter ich mich beim Bremsen nach hinten lehne, desto unwahrscheinlicher wird ein überkippender Kontrollverlust.
Etc. PP.

An allererster Stelle in der Debatte steht aber für mich tatsächlich mein persönliches Interesse am EUC fahren.
Buchstäblich ist dies die Lebenslust, welche man dabei nicht nur erlangt sondern auch wiedergewinnen kann.
Ich meine nicht die extrem sinkenden Lebenshaltungskosten durch die Reduktion von Fuhrpark und Wartungskosten.
Es geht mir auch nicht um das Posertum, wenn man für außenstehende ein Zirkusartist zu sein scheint oder den Adrenalinschub beim "rasen"...
Im Endeffekt steht für mich die unabhängigkeit von Wegen, Lärm, Steigungen, Wartungsarbeiten, Reisewerkzeug und Lustlosigkeit im Vordergrund.I
Ich bin sicher nicht der einzige, dem es schwerfällt einfach so körperlich ausgelaugt den Alltag zu verlassen und in den Wald zu radeln oder Auto zu fahren.
Mit dem EUC ist das Problem unbekannt. Ich will damit raus aus der Stadt. Erklimme jeden Berg und genieße die Aussicht dort, wo andere nur bei bestem Wetter hinwandern. Starre nicht ins Phone, sondern genieße das Wetter. Einfach so, weil ich dort hinfahre, wo keine Straße mich hinbringt. Das mache ich nicht nur nach langen Arbeitstagen.
Vor jeder Gelegenheit freue ich mich, studiere die Karte nach den schönsten Umwegen. Plane meine Woche nach dem Wetter.

Das ich erstmal ein Leben ohne Abstumpfung, Ablenkung und Lethargie des täglichen Alkoholmissbrauch kennenlernen durfte ist ein Segen, für den ich der Technologie unendlich Dankbar bin.
Anders halte ich als persistent depressiver Hochsensibler diese Welt nämlich nicht aus.
Einfach so zu sein, ohne Langeweile und Kopfgeficke. Mit Lust aufs Leben, jeden Meter, jede Bodenunebenheit.

Wer bereitswillig ein Verbot befürwortet sollte ein Alternativkonzept zur Depressionswelle und grassierenden Selbstmordgedanken bereitsstellen. Dazu noch ein Argument haben, warum dieses Alternativkonzept die EUC-Legalität ausschließt. Und dabei auch noch weniger Gefahr bringen, als die EUC-Förderung bringen würde.

Weil das keiner kann, gilt jede Strafmaßnahme als Beihilfe zum Suizid, Angriff auf die Menschenwürde und tatsächlich auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nicht nach den Paragraphen des Völkerrechts, sondern aufgrund proaktiver Zerstörung der Lebensgrundlagen von freier Entfaltung.
Nicht juristisch sondern logisch in moralischer Verantwortung.

Ich wünsche euch eine schöne Zeit. Haltet eure Freunde, Freude und Lieben fest und schimpft nicht über jede Kleinigkeit.

Diesen Kampf gewinnen wir früher oder später sowieso, also nehmts mit Gelassenheit.