EUC - Rechtslage für Österreich

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Ein TG User wurde erst vor kurzem angehalten. Du darfst mit den Teilen original genau am Gehsteig fahren und dort mit einer Geschwindigkeit, wo du niemanden gefährdest (also Schrittgeschwindigkeit). Du hast auf der Straße nix verloren und am Radweg auch nicht.
So stehts zumindest im Gesetz.

Edit: Er wurde rausgefischt, weil er am Radweg unterwegs war.
 
ok, wäre sehr nett wenn man das dann auch hier im Forum kurz mitteilen könnte, wenns soweit is... :)
 
Wird's sicher Infos dazu geben. Lt. seiner Aussage wurde er als Motorrad gewertet und deswegen angezeigt.
 
Die Sache ist recht klar zu Gunsten des EUC Fahrers falls er als Motorrad gewertet und deswegen angezeigt wurde da nach einem Einspruch die Sache fallengelassen wird, siehe Eingangspost.

EUC sind in Österreich im Straßenverkehr noch recht selten und die Polente bezüglich dazu ungeschult. Manche EUC Fahrer lesen keine Foren, TG Gruppen oder tauschen sich nicht aus und kennen das Gesetz leider selber nicht und bezahlen eine unrechtmäßige Anzeige. Manche Polizisten spekulieren sogar darauf, sie tragen ja keinerlei Konsequenzen.

In Wien wurde heuer die Radpolizei aufgrund des stark gestiegenen Rad- und eScooterverkehrs aufgestockt und ihr Fokus liegt auf eScooter, besonders im Bereich innerhalb des Gürtel durch häufige Kontrollpunkte.
Für EUC Fahrer sind die Strafen im Vergleich zu Powerscootern sowieso Kleinkram, da zweistellig und man kann sich mehrere davon hintereinander problemlos erlauben, zahlen, fertig, weiterfahren. Klar, wird man 20 mal im Jahr erwischt steigen die einem dann schon auf die Zähen, aber das muss man erst mal schaffen. Eine erstmalige Anzeige mit einem Powerscooter mit Einstufung als Motorrad kostet aber gleich mal über € 2000,- .
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Olli_69
Ja, habe mich da auch schon ein bisschen eingelesen da vom Allgäu aus Kleinwalsertal oder beim Onkel im Tannheimer Tal ja nicht weit ist ob ich da nicht mal ganz legal durch die Natur zu cruisen könnte. Auf einer österreichischen Seite habe ich da gelesen dass gerade in Wien viele Fahrer Anzeigen aufgrund falscher Klassifizierung kassieren und empfehlen ein Antwortschreiben auf deren Anfrage ans zuständige Ministerium auszudrucken und mitzuführen, auch wenn das auch nicht immer hilft (Ist ein Link auf den entsprechenden Beitrag hier erlaubt?).
 
Hier das Schreiben vom BMK.
Da das Schreiben vom Initiator in der Telegrammgruppe veröffentlicht wurde und es sicherlich schon einigen EUC Fahrern in Österreich Ärger erspart hat bzw. zur Aufklärung der Sachlage beigetragen hat erlaube ich mir es hier anonymisiert reinzustellen.
Es sei Ihm gedankt!

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Wie sieht die Rechtslage aus wenn ich als Österreicher mit meiner österr. Rechtsschutzversicherung und Führerschein B in Deutschland unterwegs bin?
Ich denke da an z.b. den Donauradweg auf deutscher Seite.
 
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