Gibt es EU Länder in denen ich mit Escooter im Wald fahren darf?

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Gibt es hier jemanden aus der Schweiz? Würde mich sehr interessieren, was dort möglich ist, bezüglich offroad fahren.
 
Abseits der offiziellen Motocross- & Mountainbike-Strecken wird Dich wohl kein Waldbesitzer sein Eigentum randalieren lassen; gleich wo in Europa. Also hak' das am besten gleich wieder ab!
 
Abseits der offiziellen Motocross- & Mountainbike-Strecken wird Dich wohl kein Waldbesitzer sein Eigentum randalieren lassen; gleich wo in Europa. Also hak' das am besten gleich wieder ab!

Ich habe gestern am Feldberg duzende Downhill FahrradBiker gesehen, die mit 45kmh durch den Wald runter gebrettert sind. Richten die weniger schaden an, als ein Escooter Fahrer der mit 30kmh den Berg hoch fährt??

Und was soll der Mist mit "Eigenheim randalieren?" Der Wald und die Natur gehören der Allgemeinheit, niemand hat das Recht den Wald wie sein Privatgrundstück zu sehen. Ein Waldbesitzer hat das Recht die gefällten Bäume zu verkaufen, mehr nicht. Und wenn es sein muss, kaufe ich einen Wald. Geld spielt keine Rolle, ich will nur Escooter im Wald fahren, ganz egal wo hin ich fahren muss, oder ob ich den Wald kaufen muss. Habe gehört in Nordkroatien gibt es ein Gebirge in dem komplett sogar Motorcross erlaubt ist.
Suche nur was, dass vileicht noch näher ist.
 
Also irgendwas hast Du da punkto Eigentumsrechte usw. trotz der Tatsache, dass Du ja selbst ein Waldbesitzer bist, wohl noch nicht so ganz gerafft. Aber eventuell sind die diesbezüglichen Gesetze in Deutschland ja anders als im Rest Europas. Die Duldung des Begehens, Betretens und des Sammelns zum eigenen Gebrauch / Bedarf / Erholung hat nichts damit zu tun, dass auch der Wald jemanden gehört; und sei es "nur" anteilig auch Dir als Steuerzahler.

Und es geht auch nicht um ein gegenseitiges Aufrechnen der diversen Fahrzeuggruppen beim durch den Wald holzen, sondern darum, dass das der Natur wohl nicht gut tut. Aber davon einmal abgesehen, kannst Du doch jede dieser Strecken auch mit Deinem SuperTrooper-E-Scooter abfahren, wenn Dir danach ist.
 
Also irgendwas hast Du da punkto Eigentumsrechte usw. trotz der Tatsache, dass Du ja selbst ein Waldbesitzer bist, wohl noch nicht so ganz gerafft. Aber eventuell sind die diesbezüglichen Gesetze in Deutschland ja anders als im Rest Europas. Die Duldung des Begehens, Betretens und des Sammelns zum eigenen Gebrauch / Bedarf / Erholung hat nichts damit zu tun, dass auch der Wald jemanden gehört; und sei es "nur" anteilig auch Dir als Steuerzahler.

Und es geht auch nicht um ein gegenseitiges Aufrechnen der diversen Fahrzeuggruppen beim durch den Wald holzen, sondern darum, dass das der Natur wohl nicht gut tut. Aber davon einmal abgesehen, kannst Du doch jede dieser Strecken auch mit Deinem SuperTrooper-E-Scooter abfahren, wenn Dir danach ist.
Höre ich hier Neid heraus? Klar kann ich mit meinem "Superscooter" überall fahren, aber ich suche Strecken wo das auch einigermaßen erlaubt ist, was ist falsch daran?

Und ich bin nicht der Meinung, dass ein Escooter der Natur mehr schadet als ein Fahrrad oder Ebike. Ich fahre normalerweise auf den ganz normalen Wegen, aus meinem Escooter kann auch kein Öl oder Benzin in die Natur tropfen. Der einzige Unterschied zu einem Ebiker ist nur, dass ich einen Gasknopf habe und der Ebiker tut halt so, als würde er treten um den Motor zu aktivieren. Ich sehe keinen Grund, warum der Escooter jetzt unmoralischer sein soll, als das Ebike.

Im Grunde will ich nur wissen, in welchen Ländern der Escooter dem Ebike rechtlich gleich gestellt ist, was ich eigentlich für richtig halte.
 
Mit Neid hat das ganze gar nichts zu tun, sondern nur mit Wundern darüber, dass jemand vollkommen gespalten agiert / denkt. Aber lassen wir das; zurück zum Thema.

Ob Dein E-Scooter den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen ist, wird und wurde in anderen Threads, hier und in anderen Ecken des Internets, ja nicht zum ersten Mal besprochen. Und dann gibt's da noch die feinsinnigen Unterscheidungen bei zweirädrigen Fahrzeugen; nicht nur in Deutschland, sondern eben auch in anderen Ländern Europas. Ein Tretroller, ein E-Scooter, ein Fahrrad, eine "E-Bike" (nach dem Verständnis der Bevölkerung; der Gesetzgeber nennt das selbe Dingens in der Regel Pedelac), eine "echtes" E-Bike, ein Elektrositzroller usw. sind fast überall anders eingestuft; auch hier in Österreich und anderen an Deutschland angrenzenden Ländern.

All das ändert aber nichts daran, dass der jeweilige Waldbesitzer, also auch Du, etwas anderes verfügen kann! Und das gilt dann auch; gleich ob Dir das nun passt oder nicht.
 
Mit Neid hat das ganze gar nichts zu tun!

Ob Dein E-Scooter den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen ist, wird und wurde in anderen Threads, hier und in anderen Ecken des Internets, ja nicht zum ersten Mal besprochen. Und dann gibt's da noch die feinsinnigen Unterscheidungen bei zweirädrigen Fahrzeugen; nicht nur in Deutschland, sondern eben auch in anderen Ländern Europas. Ein Tretroller, ein E-Scooter, ein Fahrrad, eine "E-Bike" (nach dem Verständnis der Bevölkerung; der Gesetzgeber nennt das selbe Dingens in der Regel Pedelac), eine "echtes" E-Bike, ein Elektrositzroller usw. sind fast überall anders eingestuft; auch hier in Österreich und anderen an Deutschland angrenzenden Ländern.

All das ändert aber nichts daran, dass der jeweilige Waldbesitzer etwas anderes verfügen kann! Und das gilt dann auch; gleich ob Dir das nun passt oder nicht.

Woher willst du wissen, ob mein Escooter um den es hier geht zugelassen ist? Ich habe 3 Escooter, für jede Situation oder Rechtsraum einen anderen.
 
Ich weiß nicht ob und wenn ja wo einer Deiner E-Scooter zugelassen ist, und das hat auch gar nichts mit dem Thema zu tun! Der Grundstückeigentümer bestimmt den Nutzungsumfang durch Fremde! Das gilt auch für Grundstücke im öffentlichen Besitz, wobei dort mehr oder minder automatisch die jeweilige StVO zur Anwendung gelangt, die teilweise auch auf privaten Grundstücken ex lege (z.B. bei Einkaufszentren, Parkhäusern & Co.), bisweilen aber auch auf Grund einer freiwilligen, öffentlichen Erklärung des Grundeigentümers (z.B. wenn dieser eine entsprechende Hinweistafel anbringt) gilt.
 
In Österreich gilt die Wegefreiheit erst oberhalb der Waldgrenze und nur für Fußgänger. Das ist die aktuelle Gesetzeslage.

Dann gibt es im Wald noch ein paar Kleinigkeiten. Prinzipiell ist alles Privatbesitz. Auch Besitz von Gemeinden usw. ist erstmal privat und nicht zur allgemeinen Nutzung durch "allen" frei.

Im Wald ist meist das Betreten auf beschilderten Wegen erlaubt.
Und jeder Waldbesitzer bzw. Pächter kann alles mögliche verbieten.
Abgesehen von ersessenem Wegerecht, Fruchtgenuß und sonstigen Spezialitäten.

Garantiert ist das Befahren mit einem Kraftfahrzeug überall verboten - dort ist dann die Ausnahme "Fahrräder". Somit 600W und 25kmh, auch wenn nicht die StVO gilt.

Zu "öffentlich zugänglich":
nein, so ist das nicht. Auf deinem Privatgrund kannst du vieles machen. Doch du solltest wissen wo der endet. Dein Nachbar ist nicht verpflichtet einen Zaun zu bauen, auch nicht der Nachbar dahinter.
Daher muss auch nicht alle 500 Meter ein Zaun am Berg stehen. Wenn es nicht dein Grund ist, hast du dort nix verloren.

In Vorarlberg brauchst du nur 10 Minuten dein Auto irgendwo auf Privatgrund abstellen, da hast du schon eine Besitzstörungsklage am Hals - und keine Chance.
Klassiker: bei der Tankstelle geparkt, aber im Geschäft gegenüber eingekauft - das ist teuer.
Wenn es nicht als öffentlicher Parkplatz beschildert ist - ist es nicht deins. sehr einfach.
 
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