Ninebot MAX G30D II ?!

3 März 2021
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E-Scooter
NineBot MAX G30D
Hallo,

ich habe zufällig entdeckt dass Media Markt einen neuen Ninebot verkauft, und zwar mit den Namen "

NINEBOT KICKSCOOTER MAX G30D II​

Sind das die neuen Modelle der 2020 Version die auch einen Gen2 Motor besitzen? Weil offiziell ist bestätigt das die 2020 Modelle ja ein Gen 2 Motor besitzen oder liege ich da komplett falsch ? Bitte um Aufklärung !

Im Anhang sind nochmal die Bilder.

LG Leon
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Das ist eine Falschaussage vom Kundenservice. Mein G30D aus 2020 besitzt keinen Gen2 Motor.

Der neue G30D II wird auch nur mit einem Gen1 Motor verkauft.
 
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Nicht unbedingt.
Woher weißt du was ein Gen1 oder Gen2 Motor ist? bzw. weiß der Kundenservice von Segway das hier alle denken 6er ist Gen1 und 9er ist Gen2?
Das sehe ich genauso.
Was Wir und Segway unter 2.Gen.Motor Verstehen, kann sich schon sehr Unterscheiden.
So wie ich jetzt schon mitbekommen habe, sind bei dem "neuen" Motor die Zierstreifen jetzt Lackiert, vielleicht ist das damit gemeint.🤷
Für den Hersteller wäre es dann die nächste Generation.
100% Gewissheit gibt's nur, wenn einer mal einen Kauft, bzw. nach der Motornummer schaut.
Wobei ich mir das jetzt wirklich nicht vorstellen kann... macht ja auch null Sinn.
 
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Wurde ja schon gesagt, aber Segway/Ninebot hat bei verschiedenen Nutzeranfragen verschiedene aussagen getroffen was den Gen2 angeht. Segway USA bleibt dabei das es keinen Gen2 gibt. (Obwohl es einen G30P gibt der ausschließlich mit Gen2 kommt) Eine andere anfrage an Segway France (war es glaube ich) bezüglich des Gen2 Motors wurde umstrukturiert formuliert in Hinsicht auf die Seriennummer. Segway France antwortete darauf das es keinen Unterschied zwischen den Seriennummern auf dem Motor mit 6 und 9 gäbe, stumpf gelogen. Im Telegramm habe ich schonmal zusammengefasst warum es den G30D II nun gibt und warum er so ist wie er ist.

Bisher bekannte Unterschiede sind:

Gashebel vom Internationalen-Modell in Gelb.
Ninebot spart sich dadurch Geld, der DE Gashebel mit dem Knick drin ist kein Ninebot-Teil, es handelt sich um einen Gashebel mit E-Nummer von einem China-OEM für Pedelec-Teile mit Ninebot Custom Branding. Der gelbe Gashebel stammt von der Ninebot ES-Serie und ist niedrigerer Qualität.

E-Bremse ist futsch.
Ninebot ging zunächst fälschlicherweise davon aus, dass E-Scooter in DE nach der Verordnung zwei unabhängig voneinander kontrollierbare Bremsen braucht. Dies ist nicht der Fall, für das Versionsupdate wurde die zweite Bremse erneut aufgrund Geldersparnis gestrichen. Das löst zudem ein anderes Problem, was man von außen nicht sehen kann. Der G30D II ist voll kompatibel zu den G30 US und EU Dashboards, die alten G30D Dashboards hatten zusätzliche Anschlüsse wegen der zweiten Bremse.

Dadurch das die zweite Bremse fehlt, gibt es dafür die viel schöner klingende Klingel des G30 US-Modells mit dem Drehgriff. Die Griffe dürften damit auch die mit den Endkappen sein mit Torx, statt der Vollgummi-Griffe des alten G30D.

Plastikringe in den Felgen, vorne und hinten, wurden getauscht gegen lackierte Ringe. So war es bei den internationalen Rollern schon immer, der DE-Roller ist immer noch blau.
Erneut spart sich Ninebot damit Geld, die Ringe werden nun alle Lackiert, warum dies zunächst für den DE-Markt angepasst wurde ist nicht bekannt. Es liegt die Vermutung nahe, dass dies etwas mit der stärke der Reflektion des Lacks zu tun haben könnte. Ringe an den Rädern dürfen in DE nur weiß reflektieren, vielleicht ist der neue blaue Lack, ähnlich wie die Plastikeinsätze, weniger reflektierend.

Die Frontlampe ist die gleiche wie bei den ES-Modellen von Ninebot mit Zulassung. Die Lampe vom G30 US-Modell sieht genauso aus, daher würde ich vermuten, dass die K-Nummernfreigabe für die ES-Modelle zum Marktstart vorgelegen hat. Beim Marktstart des alten G30D offensichtlich noch nicht. Es wurde erneut eine bereits am Markt zugelassene Lampe mit K-Nummer verwendet von einem anderen OEM statt von Ninebot selbst. Jetzt zum Versionsupdate konnte die vorgesehene inzwischen zugelassene Lampe endlich verbaut werden.

Es hat sich also am Roller nichts direkt verbessert. Die Ersatzteileversorgung vielleicht minimal, das war's aber auch schon. (Lampe, Dash, Gashebel, Klingel, Griffe)

LG

PS: Nein, auch ein G30D II hat keinen 2Gen verbaut, genau wie der G30L in den USA auch nur mit 2Gen kommt, kommt er hier mit einem gelben 1Gen im G30LD...
 
Die gesondert regelbare E Bremse halte ich bei den alten Modellen aber für einen gehörigen Vorteil, ich bremse fast nur mit der beim fahren, die Trommelbremse nur zum wirklichen anhalten. Aber so ist es ja meistens, fertigungstechnische Optimierungen haben für den Kunden selten Vorteile :D
 
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Allerdings ist Segway nicht Konsistent bei den Bildern :) Mal der alte mal der neue ;). Ich finde es schade, dass der optisch minderwertig wirkende Geschwindigkeitsregler genutzt wurde. Den einzigen wirklichen Vorteil den ich erkennen kann ist die längere Lenkstange, ansonsten hat sich das der Roller durch die Verbesserungen eher Qualitativ verschlechtert. Die Reflektoren am Lenkrohr sehe ich auch eher als unpassend an (rein optisch).
 
Wie kann das sein das der Max G30D 2 mit einer Kombibremse eine ABE erhalten hat?
Ich meine es sind 2 von einander unabhängige Bremsen von nöten.
Und im gegen Zug aber muss das Licht dauerhaft eingeschaltet sein?!

Kann man das irgendwie verstehen?

Finde leider nicht um es ganz genau nachzulesen.

Vielen Dank im Vorraus und die besten Grüße
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Wie kann das sein das der Max G30D 2 mit einer Kombibremse eine ABE erhalten hat?
Ich meine es sind 2 von einander unabhängige Bremsen von nöten.
Wieee, ja wieeeeee? Vielleicht lieste auch mal n paar Beiträge über dir was ich zu den Unterschieden geschrieben habe, da steht das mit der Bremse auch. Und richtig.... absolut unnötig das Licht immer anzuhaben, hab ich von Anfang an schon gesagt hier, wer mal nachließt in der Verordnung und auch die Querverweise liest, findet heraus das Licht an Fahrrädern sogar abnehmbar sein darf. Roller müsste also eigentlich Nichtmal n Licht dran haben. Aber Lesen ist schwer, das wissen wir alle, besonders wir Mods hier. Deshalb lasse ich diesen Text auch wieder möglichst pompös aussehen damit er von Leseverweigerern nicht gelesen wird damit ich erneut auf meinen langen Text verweisen kann, den Leseverweigerer nicht lesen. Der ewige Kreislauf des Informationsflusses in einem Forum mit Suchfunktion naja oder halt auch nicht Informationsfluss, eher Informationsstillstand. Ich könnte hier jetzt zum einfacheren Lesen einen Absatz hinmachen, da ich das Thema gewechselt habe, mache ich aber mit Absicht nicht. Damit können die Leseverweigerer die nie gelernt haben vorhandene Informationen zu finden, ein bisschen konzentriertes Lesen üben. Scheint ja in den Zeiten von YouTube und Insta irgendwie nicht mehr so ganz vorhanden zu sein diese Fähigkeit. Hachja... Ich glaube, wer bis hier hin gelesen hat dürfte den Witz inzwischen verstanden haben, wer nicht bis hier gelesen hat, wird sich unter mir über meine freche Antwort beschweren. Also inb4 dusselige Kommentare und Meldungen von Mod-Posts...

Einen herrlich Lesereichen Tag wünscht

Doragonnaito
 
E-Bremse ist futsch.
Ninebot ging zunächst fälschlicherweise davon aus, dass E-Scooter in DE nach der Verordnung zwei unabhängig voneinander kontrollierbare Bremsen braucht. Dies ist nicht der Fall, für das Versionsupdate wurde die zweite Bremse erneut aufgrund Geldersparnis gestrichen

Ich hab alle deine Texte gelesen du hast keine verweise auf Paragraphen oder sonstiges gepostet.

Es ist ist jetzt das 2 mal das du mir so antwortest, nichts desto trotz habe ich dir trotzdem ein Paar schöne absätze zum besseren Lesefluss eingebaut.
Ich bin keines wegs Lesefaul! Im Gegenteil ich lese mich seit über einem Jahr durch das forum, und ich habe es immer alles sehr gut verstanden. Habe villt 3-4 mal nachfragen müssen.. aber herzlichen Dank.

Woher weißt du das es nicht so ist mit den 2 unabhängigen Bremsen? Ist ja schön für dich, andere würden es bestimmt auch gerne nachlesen Stattdessen hab ich jetzt deinen Aufsatz gelesen. Ich habe nirgendwo die Gesetzestexte und die Paragraphen gefunden.

Ich würde gerne wissen was dort genau steht, um mir ein Bild davon zu machen wie willkürlich man sich das auslegen kann.

Deine Beiträge waren mal bei weitem besser, die haben es mal auf den Punkt geschafft.

Aber danke für deinen liebevollen schreibfreudigen Beitrag!

PS: Dein "Unterschied's"-Beitrag war gut! In dem restlichen Thread ging es eher um den Gen2 Motor. Ich würde gerne nachlesen was du behauptest. Kannst ja Screen's reinstellen, mit dem Infos die ich Lesefauler überlesen habe.
 
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Nur ein Argument würde gegen die eKFV-konforme Kombibremse sprechen: Abbrechen des Bremshebels! In diesem wohl eher seltenem Fall hätte man eben keine zwei unabhängigen Bremssysteme. Aber scheinbar war das für das KBA nicht wichtig bei der Zulassung.
 

Hier das kann man sich ganz toll durchlesen!
Sehr detaillierter und riesiger Wälzer, aber auf die 2 unabhängigen wird nicht weiter Eingegangen, nur auf die Verzögerung.

Ich weiß das man Zwei unabhängige Bremsen benötigt, ich habe das alles schonmal gelesen.
Nur scheint sich das was geändert zu haben.
Denn alle Scooter mit ABE haben Zwei Bremsen, unabhängig von einander Bedienbar.

Warum macht das dann nicht jeder? Wenns ums Geld geht und bei jedem Verkauf 2 Euro gespart werden kann? Das lässt sich doch keiner entgehen.
 
Deine Beiträge waren mal bei weitem besser, die haben es mal auf den Punkt geschafft.
Okay... statt selbst Quellen zu suchen, darf ich das dann wieder übernehmen :p

EKFV Verordnung:

§ 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen

>>(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn ...
(...)
>> 4. es
>> a) den Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung nach § 4 (...) entspricht.

§ 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung

>> (1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein (...)

§ 65 StVZO Bremsen

>> (1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen.

Also ... da hast du eine Quelle für meinen Text, in welchem ich beschreibe, das es zwar zwei Bremsen geben muss, diese aber nicht einzeln ansprechbar sein müssen. Inwiefern das jetzt meine Aussage verändert oder "glaubwürdiger macht" stelle ich jetzt mal so dahin. Ich weiß schon was ich hier schreibe ^^


Nur ein Argument würde gegen die eKFV-konforme Kombibremse sprechen: Abbrechen des Bremshebels! In diesem wohl eher seltenem Fall hätte man eben keine zwei unabhängigen Bremssysteme. Aber scheinbar war das für das KBA nicht wichtig bei der Zulassung.
Kein Argument, simpler quatsch. Sonst wäre ja die Möglichkeit eines abbrechenden Rades beim Auto auch ein Grund der nicht möglichen Zulassung :ROFLMAO:

Hier das kann man sich ganz toll durchlesen!
Also ich finde ja stumpf die Gesetzestexte einfacher, statt dem umständlich in Normalsprech gebloggtem Text zu folgen. Die Verordnung selbst passt auf 2 Seiten oder so...
 
Hab es jetzt gelesen und weiß nächstes mal nach welchen kürzeln ich suchen muss um es zu finden.
Vielen Dank dafür.

Ich finde ja das Ninebot sich da auf sehr dünnem Eis bewegt. Die Konkurrenz legt sich das auch nicht so aus.
Finde es eben schade das ausgerechnet Ninebot als Qualitäts Hersteller, her geht und sich das so einfach macht.
Ebenso wundert es mich dass sie das so durchgeboxt bekommen haben in unserem Bürokratie Dschungel 🤣
 
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Ist in Österreich schon lange so. Auch bei uns müssen (an einem Fahrrad/e-Scooter) zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Bremse einen eigenen Bremshebel haben muss.
Fällt eine der Bremsen aus bleibt die andere trotz nur einem Bremshebel weiterhin wirksam. Deshalb ist die internationale Version des G30 in A von Anfang an legal.

Ja Bremshebel können abbrechen, genauso wie ganze Lenkstangen oder es fallen einem während der Fahrt gleich beide Arme ab, jemand knipst die Bremskabel durch oder die Welt geht unter.
Irgendwann ist Schluss. Das hat der Gesetzgeber in Österreich erkannt, und jetzt auch in Deutschland.
 
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