Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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7 Dezember 2020
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E-Scooter
IO Hawk
Habe jetzt die meisten der 76 Seiten durch und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich es doch überlesen haben sollte.
Ich bin viel im Ausland unterwegs und nehme den Roller sehr gerne im Zug mit. Ich würde gerne möglichst legal unterwegs sein.

Ich nutze nur ein Profil. In DE auf Limit 21 Kmh und im Ausland stelle ich das manuell auf den dort erlaubten Wert. Ist das ausreichend, oder macht man sich allein schon durch Nutzung einer modifizierten Firmware schuldig?

Bonusfrage: Ich will den Roller demnächst verkaufen - wie mache ich den wieder "original". Reicht da das Starten der Ninebot App und das entsprechende Firmware Update?

Offtopic: Polizeikontrollen in Deutschland nerven, musste letztens ewig diskutieren, dass ich die Busspur schon aus Sicherheitsgründen verwendet habe, obwohl da nur Fahrrad frei steht -> 15 EUR Strafe... Bin fast am Kapitulieren, ob ich nicht doch ein Faltrad Pedelec kaufe. Teurer, sperriger, aber politisch gewollt. Nervt einfach, dass eine praktische Erfindung, wie E-Tretroller so verhindert werden. Glaube auch nicht, dass die Novellierung der eKFV eine Besserung bringt.


Mod-Edit: OT-Beiträge aus der SHFW Anleitung extrahiert, hier kann gerne weiter diskutiert werden
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast leider keine ABE mehr. Also rechtlich darfst du gar nicht mehr fahren. Auch im Ausland nicht mehr. Das kann beim Verkauf wiederum vom Vorteil sein.
 
Du hast leider keine ABE mehr. Also rechtlich darfst du gar nicht mehr fahren. Auch im Ausland nicht mehr. Das kann beim Verkauf wiederum vom Vorteil sein.
Modifizierte fw, auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben =Verlust der ABE.
Original fw=Vanilla, einfach drüber flashen.

ABE gilt nur für DE, im Ausland gibt es unterschiedliche Vorgaben je nach Land, da muß man sich vor Ort erkundigen, was erforderlich ist.
 
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Modifizierte fw, auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben =Verlust der ABE.
Ok, das dachte ich mir. Wäre für mich verschmerzbar, da anscheinend nur mit hohem Aufwand herauszufinden und schon einige heftigere Fälle, die wegen wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) eingestellt wurden. Bei einem Test auf dem Rollenstand fährt das Ding eh maximal 21 Kmh und mein Gewissen ist dadurch relativ im Reinen.
Ist es relevant, wenn ich davor eine CFW (alte Methode GM) installiert hatte oder sollte ich einmal eine "offizielle" FW einspielen und dann mit der neuen SHU den Roller im Ausland auf die dortigen Regeln anpassen?

Original fw=Vanilla, einfach drüber flashen.
Diese Vanilla Firmware flashe ich wie? Über die originale Ninebot App oder über SHU?
ABE gilt nur für DE, im Ausland gibt es unterschiedliche Vorgaben je nach Land, da muß man sich vor Ort erkundigen, was erforderlich ist.
Stimmt. Das ist mein einziger Grund für die Nutzung von SHU: Anpassen an die Bedingungen vor Ort (Europa at its best).
 
Wenn Du Dich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner bei den E-Scootern einigst, kannst Du Dir das Anpassen ersparen. Immerhin gibt es immer mehr Staaten In Europa, allesamt in auffallender Nähe zur BRD zu finden, in denen per E-Scooter nur mit 20 km/h (oder wie in den Niederlanden und dem UK gleich gar nicht) herumgegurkt werden darf.

So bald man an die Software Hand anlegt, ist die (deutsche) ABE natürlich futsch. Da abseits des (west)europäischen Beamtenurwalds, äh der BRD, eine formelle ABE für E-Scooter nicht existiert, sondern dort nur auf die Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung abgezielt wird, braucht man bei der Nutzung in diesen Staaten auch nur daran zu denken.

Zu 100 % bekommst Du einen E-Scooter nach dem Tunen sehr oft nicht mehr auf den Originalzustand. Da lässt sich so mancher Hersteller allerhand einfallen, um das zu verhindern. Ninebot (und damit auch Xiaomi) ist nur einer davon. Übrigens ist in Deinem E-Scooter-Profil tempusfugit tempusfugit lediglich ein anderer Hersteller (also ohne Modellbezeichnung) angeführt; also vielleicht doch mal ändern, damit die Hilfe einfacher wird. ;)

Zum Weitblick diverser Mitglieder der Rennleitung kann man sich jeden Kommentar ersparen; vor allem wenn es um die reale, gelebte Praxis im Straßenverkehr geht, die wie in Deinem Beispiel niemandem schadet.
 
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So bald man an die Software Hand anlegt, ist die (deutsche) ABE natürlich futsch. Da abseits des (west)europäischen Beamtenurwalds, äh der BRD, eine formelle ABE für E-Scooter nicht existiert, sondern dort nur auf die Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung abgezielt wird, braucht man bei der Nutzung in diesen Staaten auch nur daran zu denken.
und genau das ist nicht korrekt ...


Unbenannt.webp


Wenn ich also die SHFW über SHU auf den E-Scooter spiele, diese dann mit den zulässigen Parametern (20km/h, maximal 500W Dauerleistung u.s.w. u.s.f.) programmiere, dann erlischt damit nicht die Betriebserlaubnis.

zu 2.1 ... du entdrosselst über eine anderen Firmware den Scooter nicht zwangsweise ... ist die Drosselung auf 20/22 km/h damit weiter vorhanden, ist die Betriebserlaubnis weiter erhalten

zu 2.2. du gefährdest bei zulässigen Parametern auch niemand mehr.

zu 2.3. da E-Scooter kein Abgas oder Lärm erzeugen, entfällt auch dieser Punkt.
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Du hast leider keine ABE mehr. Also rechtlich darfst du gar nicht mehr fahren. Auch im Ausland nicht mehr. Das kann beim Verkauf wiederum vom Vorteil sein.

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Modifizierte fw, auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben =Verlust der ABE.
Original fw=Vanilla, einfach drüber flashen.

ABE gilt nur für DE, im Ausland gibt es unterschiedliche Vorgaben je nach Land, da muß man sich vor Ort erkundigen, was erforderlich ist.

 
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Schöner Text, komplett falsch ausgelegt, hier geht es um Elektrokleinstfahrzeuge, nicht um KFZ. Was glaubst du, warum das KBA Hersteller wie Ninebot abmahnt, damit die dafür sorgen, daß die Firmware nicht veränderbar ist.

Also gern nochmal für alle, die mitlesen:

Manipulation der Firmware, egal innerhalb welcher Parameter =Verlust der ABE

Das du alles besser zu wissen meinst, ist ja inzwischen bekannt.
 
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Hier noch für alle die was lesen möchten

 
Schöner Text, komplett falsch ausgelegt, hier geht es um Elektrokleinstfahrzeuge, nicht um KFZ.
Der Text, bzw. die Absätze 2 und 3 gelten auch für Elektrokleinstfahrzeuge:
Zitat aus der EKFV:
§2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen
...
(3) Für die Wirksamkeit der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis gilt § 19 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Ist die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erloschen, so darf das Elektrokleinstfahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden.
...

Ich war bisher auch der Auffassung das die ABE bereits erlöscht wenn man in einer CFW die Standardwerte nutzt. Nach nun merhmaligen lesen der gesamten EKFV würde ich dazu neigen MSMMSM MSMMSM Recht zu geben.
Wer hier Gewissheit sucht sollte sich am besten an einen Anwalt wenden, keiner hier in diesem Forum kann oder darf Rechtsbeirat erteilen.
 
Ok, dann anders:die ABE ist immer modellbezogen, es gibt also nicht nur eine ABE, sondern viele-das muss man sich zuerst einmal bewusst machen.

Der Gesetzgeber sagt: Höchstgeschwindigkeit 20kmh-NICHT 21 und nicht 22kmh!. Die10% (2kmh) sind eine zugestandene Toleranz für Geschwindigkeitsmessungen, um Ungenauigkeiten auszugleichen - das heisst aber nicht, daß ein Ekfz von Haus aus 22kmh fahren darf. Ergo: legt man die Höchstgeschwindigkeit also von 20 auf 22 hoch= Verlust der ABE

Der Gesetzgeber erlaubt zwar allgemein eine Dauerleistung von 500W, aber auch nur für entsprechende Motoren. Beispiel Xiaomi: der Motor hat eine vom Hersteller angebene Dauerleistung von 300W-das wurde getestet und die entsprechende ABE erstellt. Erhöht man jetzt per cfw auch nur um ein halbes Ampere, steigt die Leistung über die der ABE zugrunde liegende Leistung (300W). Diese ist zwar rechtlich gemäß Ekfv zulässig(innerhalb 500W), aber entspricht nicht mehr den Werten, die als Grundlage für die ABE dienen --> Verlust derselben .Dazu kommt durchaus die Gefährdung, denn Motor und Elektronik werden ausserhalb der Herstellerspezifikation betrieben.

Das ist auch der Grund , warum z. B. eine Federung den ABE-Verlust zur Folge hat - die ursprünglichen Angaben des Herstellers, die zur Erteilung der ABE (und des entsprechenden Gutachtens) gegeben waren, werden verändert (hier dann Maße, Gewicht, Schwerpunkt, etc.)

Oder kurz gesagt:Jeder ABE liegt ein Gutachten zugrunde, verändert man auch nur einen Parameter des Herstellers, hat das Gutachten keine Gültigkeit mehr (da die Veränderungen nicht getestet wurden), und somit erlischt die Gültigkeit der ABE.

Mir fällt jetzt keine sinnvolle Änderung per cfw ein, die keinen Verlust der ABE zur Folge hätte, deswegen habe ich es zugebenermaßen etwas allgemein ausgedrückt: Flashen = Fahren ohne ABE

IIch fahre auch ohne ABE, aber ich bin mir dessen bewusst und auch der Konsequenzen, ich versuche nicht, das irgendwie rechtlich hinzubiegen und als "legal" zu verkaufen.
 
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