Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Mir fällt jetzt keine sinnvolle Änderung per cfw ein, die keinen Verlust der ABE zur Folge hätte, deswegen habe ich es zugebenermaßen etwas allgemein ausgedrückt: Flashen = Fahren ohne ABE
Dem stimme ich vollkommen zu. Relevant ist dies nur für beispielsweise 2. Käufer die auf die ABE bestehen würden. Ein zurücksetzen der cfw auf die absoluten Standardwerte oder eben das flashen einer Vanilla Firmware stellt die ABE nach aktueller Gesetzeslage und meinem Verständnis dieser wieder her. Unabhängig ob ein Verändern der Firmware (nicht der Werte) nachgewiesen werden könnte.
Das ist schon ein deutlicher Unterschied der bisher wohl weitverbreiteten Meinung das es nach dem flashen nicht zurück gehen würde (natürlich nicht zurück zu den vom Anbieter angebotenen Updates)
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Der Gesetzgeber sagt: Höchstgeschwindigkeit 20kmh-NICHT 21 und nicht 22kmh!. Die10% (2kmh) sind eine zugestandene Toleranz für Geschwindigkeitsmessungen, um Ungenauigkeiten auszugleichen - das heisst aber nicht, daß ein Ekfz von Haus aus 22kmh fahren darf. Ergo: legt man die Höchstgeschwindigkeit also von 20 auf 22 hoch= Verlust der ABE
Aufgrund der Toleranz aber eben nicht.
Bei den escootern auf dem Markt die von Werk 21-22kmh fahren steht auch in der ABE ein Wert von 20kmh. Diese ist dennoch für den Scooter gültig. Selbst wenn mit der Toleranzausnutzung aktiv geworben wird.
Die Toleranz dient eben dazu verschiedene Faktoren einzubeziehen, wie Fertigungstoleranzen etc.
Ich glaube hierbei aber auch, wenn nachgewiesen wird das der scooter verändert wurde (ausschließlich die Erhöhung auf 22kmh) die ABE dennoch nicht erlischt eben aufgrund der Bedingungen in der EKFV. Mit welcher Begründung auch, erhöhte Gefährdung? Man kann nicht auf einer Seite von einer akzeptablen Toleranz sprechen, diese billigen und diese im zweiten Schritt als Gefährdung auslegen.

Hat den jemand einen Ausschnitt der Gesetzeslage bezüglich dem Eingriff in die Elektronik? In der ekfv bin ich nicht fündig geworden, evtl. Dient das Gesetz noch als Grundlage die Softwaretechnische Eingriffe verbietet.
 
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Was beim Auto hardware Änderungen
Zum erlöschen der ABE führt ist die Software beim E scooter. Die Frage ist
Kann ich meinen grflashten Scooter wieder in den Auslieferungszustand
Bringen um die Stock Software wieder zu starten?
 
Kann ich meinen grflashten Scooter wieder in den Auslieferungszustand
Bringen
Nein

Es besteht aber die Möglichkeit die CFW mit den Standardwerten zu füttern oder noch einfacher eine Vanilla-Firmware zu flashen, die dem Ursprungszustand entspricht.
Stock Software wieder zu starten?
Du meinst die Xiaomi Home App?
Nein das ist nicht mehr möglich.

Zum erlöschen der ABE führt ist die Software beim E scooter
Das Modifizieren der Werte in der Software, nicht die Software an sich. Zumindest finde ich kein Gesetz das etwas gegenteiliges Quittiert.
Die STVZO kenne ich aber nicht so gut wie die EKFV, die STVZO kann durchaus Gesetze beinhalten die jedwede Änderung verbietet, deshalb auch meine Frage danach:
Hat den jemand einen Ausschnitt der Gesetzeslage bezüglich dem Eingriff in die Elektronik? In der ekfv bin ich nicht fündig geworden, evtl. Dient das Gesetz noch als Grundlage die Softwaretechnische Eingriffe verbietet.
In der EKFV steht dazu nichts.
 
Ja wenn du die Stocksw nicht mehr nutzen kannst wars das mit abe Verkauf.
Liest du die Nachrichten hier?
Per EKFV stimmt das eben nicht.
Wenn die nun auf dem Roller befindliche cfw oder eben eine neu geflashte vanilla Firmware den in der ABE genannten Werten entspricht besteht die ABE weiterhin bzw. wieder.
Ich lasse mich via expliziten Paragraphen der StVZO gerne eines besseren belehren.
 
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Du meinst die Xiaomi Home App?
Nein das ist nicht mehr möglich.

Natürlich ist das bei Xiaomi möglich (Stichwort BLTID) , nur bei Ninebot leider nicht mehr, da ist es eine Einbahnstraße
Das Modifizieren der Werte in der Software, nicht die Software an sich. Zumindest finde ich kein Gesetz das etwas gegenteiliges Quittiert.
Die STVZO kenne ich aber nicht so gut wie die EKFV, die STVZO kann durchaus Gesetze beinhalten die jedwede Änderung verbietet, deshalb auch meine Frage danach:

In der EKFV steht dazu nichts.
Muss es auch nicht. Du verstehst immer noch nicht den Unterschied zwischen gesetzlichen Vorgaben und ABE.
Bei der Entwicklung ist die Firmware des Herstellers neben der Hardware Grundlage für ein Gutachten. Dieses prüft, ob der Scooter (oder ein Auto oder ein Auspuff, Spoiler, Stoßdämpfer) zum einen den technischen Anforderungen entspricht (Stabilität, Handling, Sicherheit, Crashtests, etc. ) und zum anderen das Gesamtpaket den gesetzlichen Vorgaben (Leistung, Geschwindigkeit, etc.)

Anhand dieses Gutachten wird die ABE erteilt. Veränderst du jetzt etwas an den Rahmenbedingungen (andere Gabel, Motor, Spoiler, Lenker oder eben auch Firmware), verliert das Gutachten seine Gültigkeit - es müsste ein neues Gutachten erstellt werden unter Berücksichtigung der Modifikation(en). Ohne gültiges Gutachten erlischt aber folgerichtig die ABE.

Zumal die Firmware kein OpenSource ist, sondern alleiniges Eigentum des Herstellers, somit darf da kein anderer drin rumwerkeln. Also steht zu dem, was ihr macht und versucht nicht, es legal zu machen - nur so aussehen zu lassen 😊.
PS:fahren mit erloschener ABE kostet 30,- Euro, dafür lohnt es sich nicht, zu diskutieren.
 
Du verstehst immer noch nicht den Unterschied zwischen gesetzlichen Vorgaben und ABE.
Doch natürlich verstehe ich den Unterschied zwischen den Gesetzen und einer "Bescheinigung" die dir im Grunde quittiert dass sich dein Fahrzeug im Rahmen dieser bewegt.
Bei der Entwicklung ist die Firmware des Herstellers neben der Hardware Grundlage für ein Gutachten.
Ist sie das? Oder sind die daraus resultierenden Spezifikationen:

Leistung, Geschwindigkeit, etc.
Bestandteil?

Denn dies ist doch der Unterschied. Eine genannte Standard eingestellte custom Firmware oder Vanilla entspricht doch nachweislich genannten Spezifikationen.

Ich finde dazu halt gar nichts, ich will halt auch überhaupt nichts "legal reden", es ist nur mein bescheidenes Verständnis der gesetze, wie ich bereits erwähnte kann und darf ich oder sonst jemand hier keine Rechtsberatung geben.
Abschließend könnte dies vermeintlich ein Fachanwalt klären oder die ersten Fälle durch ein Gericht.

Also steht zu dem, was ihr macht und versucht nicht, es legal zu machen - nur so aussehen zu lassen 😊.
Da bin ich schon lange weit von weg.

Die Grundsatzfragen beschäftigen mich aber dennoch.
Hier bekommt man viele Meinungen und Interpretationen der einzelnen Gesetze zu lesen, die meisten beharren auf der ihrigen, davon spreche ich mich überhaupt nicht frei.
Aber in dem Fall seh ich deutlich mehr als nur eine Grauzone, da es nirgends im Gesetz spezifiziert ist. Ich lasse mich durch Fakten wirklich gerne eines besseren belehren, bisher sprechen diese aber für meine Meinung.


PS:fahren mit erloschener ABE kostet 30,- Euro, dafür lohnt es sich nicht, zu diskutieren.
70€ und ist damit zunächst abgesehen der Rotlichtverstöße die teuerste Ordnungswidrigkeit für EScooter.
Worüber wir hier diskutieren könnten und ich wiederhole gerne dass es sich ausschließlich um ein hypothetischen auf die Standardwerte zurückgesetzten Scooter handelt.
Ist der Versicherungsschutz bei einem Unfall, denn, ja die Versicherung zahlt zunächst, wird aber bei einer erloschenden ABE definitiv einen Regressanspruch stellen und wenn diese tatsächlich erloschen ist zumindest einen Teil vom Halter zurückfordern können (hier gilt im speziellen zu klären inwieweit das Unfallbeinträchtigend war, darum geht's mir gerade aber nicht).
Was die Befürchtung von beispielsweise Scoopdaf bestätigen würde das ein scooter der irgendwann mal mit SHU und Co geflasht wurde für immer seine ABE verliert. Was ich in meinen Ausführungen aber nicht glaube.

Vielleicht kann R Rajester seine Meinung und Fachwissen kund tun? Wäre dir sehr verbunden.
 
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70€ und ist damit zunächst abgesehen der Rotlichtverstöße die teuerste Ordnungswidrigkeit für EScooter.

Auch hier wieder falsch, wurde hier unlängst geklärt.

70,-Euro ist für "Mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen"...

Der Scooter hat aber generell eine ABE, nur ist diese durch Modifikation / Firmware Manipulation erloschen-somit nur 30,-Euro für "Mit einem Elektrokleinstfahrzeug mit abgelaufener ABE am Straßenverkehr teilnehmen"

Was anderes, wenn du mit einem Classic, Pro oder einem der vielen anderen Modelle ohne ABE (obwohl sie den gesetzlichen Vorgaben der eKfv entsprechen) erwischt wirst-dann sind es 70,- Euro.


Vielleicht kann R Rajester seine Meinung und Fachwissen kund tun? Wäre dir sehr verbunden.
Dem schließe ich mich da voll und ganz an.
 
Hat den jemand einen Ausschnitt der Gesetzeslage bezüglich dem Eingriff in die Elektronik? In der ekfv bin ich nicht fündig geworden, evtl. Dient das Gesetz noch als Grundlage die Softwaretechnische Eingriffe verbietet.

§7 eKFV
Sonstige Sicherheitsanforderungen

Elektrokleinstfahrzeuge müssen

3.
den Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gemäß DIN EN 15194:2018-11 entsprechen
 
70,-Euro ist für "Mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen"...

Der Scooter hat aber generell eine ABE, nur ist diese durch Modifikation / Firmware Manipulation erloschen-somit nur 30,-Euro für "Mit einem Elektrokleinstfahrzeug mit abgelaufener ABE am Straßenverkehr teilnehmen"

Was anderes, wenn du mit einem Classic, Pro oder einem der vielen anderen Modelle ohne ABE (obwohl sie den gesetzlichen Vorgaben der eKfv entsprechen) erwischt wirst-dann sind es 70,- Euro.
Stimmt da hast du recht, was den Betrag angeht.
Entschuldige bitte.
§7 eKFV
Sonstige Sicherheitsanforderungen

Elektrokleinstfahrzeuge müssen

3.
den Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gemäß DIN EN 15194:2018-11 entsprechen
Welche den Herstellern Maßnahmen zur Verhinderung von Tuning etc. auferlegen. Umgesetzt mit Flashschutz usw.
Es ist kein Gesetz das dem Nutzer das Umgehen solcher Maßnahmen verbietet. Ich bin halt auch immer noch sicher dass sich dazu was in der StVO oder StVZO finden lässt. Nur die Frage wie genau es dann aussieht...
Ein Gesetz das beispielsweise besagt: "Die Manipulation der Software um die maximal Geschwindigkeit oder Nennleistung zu erhöhen, ist verboten..." erlaubt immer noch das zurück flashen auf Vanilla und damit die Wiederherstellung der ABE.
Ein Gesetz das da lautet: "Die Manipulation der im Werkszustand ausgelieferten Software ist verboten" hingegen wäre eindeutig. -> Kein Weg zurück zur ABE
 
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