Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Und da widerspreche ich halt nach meinem Verständnis der Gesetze.
Die vanilla ist im übrigen auch eine "eigene" mit den Standardwerten und keine originale vom Hersteller
Richtig und deswegen keine ABE mit Vanilla. Die Software ist Eigentum des Herstellers und Bestandteil des Gutachtens-das als Grundlage für die ABE gilt.
 
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Und da widerspreche ich halt nach meinem Verständnis der Gesetze.
Die vanilla ist im übrigen auch eine "eigene" mit den Standardwerten und keine originale vom Hersteller
Wenn die vanilla nicht der vom Hersteller entspricht, hast du damit natürlich auch keine Betriebserlaubnis mehr. Ich dachte das wäre einfach ein Dump der OFW
 
Die vanilla ist im übrigen auch eine "eigene" mit den Standardwerten und keine originale vom Hersteller.
Was soll denn dieser Schwachsinn? :rolleyes: Da kennt sich wohl jemand mit den Begriffen nicht aus! Eine OFW oder "vanilla" ist stets eine Originalversion; gleich ob die nun irgendwo beim Hersteller "gefunden" oder von den Controllern gedumpt wurde!
 
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Das bezieht sich auf mechanische Änderung. Aber Software?
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Man redet da von Leihscootern. Gibt aber zu das Dekra und Co keine Software Zertifizieren können.
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Is von 2019 aber... Ob sie das heute schon
Können.
 
Man redet da von Leihscootern. Gibt aber zu das Dekra und Co keine Software Zertifizieren können.
Genau. In dem von dir verlinkten Artikel geht um die Software auf Leihrollern. Damit mit Leihrollern nicht Vollgas durch Fußgängerzonen gefahren wird. Oder das wilde Abstellen von den Dingern.

Das hat so garnichts mit der Firmware von Privaten Roller zu tun.
 
Auch wenn ich mich wiederhole. DIN 15194 müsste man haben erst dann, ist klar ob die Sw wirklich überprüft wird oder nur das Leistungsergebnis. Warum kann man in einen efkv wizzard mit einen Kabelschnitt die Leistung erhöhen obwohl die ABE das dezidiert verbietet. Wie soll eine Regelung funktionieren wenn sie keiner überprüft. Das sind mechanische Prüfungen. Wie sollte der Paragraf vor Gericht bestand haben wenn der Hersteller sich nicht dran hält. Da sehe ich das Problem
 
Wenn du eine da gratis rauskriegst wäre es nett. Wenn du uns
Schlauer machst. Das ist eine Bezahlseite.
Das
ist keine
Bezahlseite​
versuch das:
Unsere Normen-Infopoints fürs schnelle Recherchieren finden Sie über die gesamte Republik verteilt – kostenfrei und immer aktuell.
mal zu verstehen.
 
Das
ist keine
Bezahlseite​
versuch das:
Unsere Normen-Infopoints fürs schnelle Recherchieren finden Sie über die gesamte Republik verteilt – kostenfrei und immer aktuell.
mal zu verstehen.
Könntest du mal ordentlich die Texte schreiben /formatieren.
Ist ja schrecklich zu lesen und nervt danke.
 
Da kann ich mich aufn Kopf stellen breiter wirds ned.
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Kannste das organisieren das würde vieles erklären
Wohne nicht in DE.
 
Kannste das organisieren das würde vieles erklären
Wohne nicht in DE.
ne ich setzte mich nicht hin und schreibe dir die Norm ab.
und wenn du nicht in .de wohnst warum regen dich die hiesige Gesetzgebung und Vorschriften überhaupt so auf? Das dürfte in deiner Heimat nur Makulatur sein :)
 
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Was soll denn dieser Schwachsinn?
Das Frage ich mich ständig 👀🤷‍♂️

Da kennt sich wohl jemand mit den Begriffen nicht aus!
Doch durchaus...
Bei einer Vanilla(version) spricht man von "der" ursprünglichen Version einer Software die nicht durch Mods, Patches oder gar neueren Entwicklerversionen modifiziert wurde.
Das versuche ich hier seit Tagen zu sagen, das durch das aufspielen der Vanilla oder gar einer nicht veränderten CFW (also mit Standardwerten) die ABE wiederhergestellt wird.
Aber da widersprichst du ja selber:
So bald man an die Software Hand anlegt, ist die (deutsche) ABE natürlich futsch.
Wobei ich bei der Aussage nicht sicher bin ob du die Werte der Software oder die Software im generellen, also auch das Flashen einer Vanilla meinst
Zu 100 % bekommst Du einen E-Scooter nach dem Tunen sehr oft nicht mehr auf den Originalzustand.
Haben wir eine Vanillaversion nicht gerade definiert?
 
Weil es um das Prinzip geht egal in welchen Land. Präzedenzfälle sind durch Hinterfragen enstanden.
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Und es könnte für dich auch interesant sein wenn die Benutzung einer vanilla Version vll nicht strafbar ist.
 
Lieber AndreasN LeXx es steht Dir selbstverständlich frei anderer Meinung als z.B. ich zu sein, aber eine "vanilla"-Software zu flashen bedeutet eben noch lange nicht, dass das "Gesamtpaket" deswegen wieder "vanilla" wird!

Und wenn der Hersteller des E-Scooters bzw. der von ihm mit der Wahrnehmung der Gewährleistungsfälle beauftragte Dienstleister aus irgendwelchen Gründen feststellen kann, dass das Gesamtpaket so nicht original für, mit und auf diesem Einzelfahrzeug verteilt worden ist, dann wird das - zumindest nach bisherigem Wissensstand - auch stimmen. Das ändert aber nichts daran, dass die für die jeweiligen Einzelkomponenten genutzten Softwareversion in sich dem Original entsprechen.

Sollte das Gericht also ein Gutachten von einem solchen Dienstleister anfordern und dieser bestätigen (müssen), dass das zur Rede stehende Einzelfahrzeug eben nicht so ab Werk (oder mit bzw. nach einem Zwangsupdate) vom Hersteller in Umlauf gebracht wurde, wird es vermutlich schwierig. Nichts desto trotz kann am jeweiligen Gerät dennoch Originalsoftware im Einsatz sein. Wie so oft im Leben kommt es auf eine Menge Details sowie die exakte Fragestellung an.

Für den Otto Normalverbraucher ist meines Erachtens nur wichtig zu wissen, dass es derzeit noch keinen gesicherten Weg gibt, um zu einem Zustand zurück zu gelangen, der "1000%ig" jenem Zustand entspricht, der auch bei dem vom Hersteller beauftragten Dienstleister und / oder einem anderen Sachverständigen im Fall der Fälle durchgeht.
 
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