Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Da hast du Recht und hier würden wir dann über die Einzelbetriebsabnahme sprechen, darum gehts gerade aber nicht.
Das meinte ich:
Der E-Scooter passt in keine andere Typgenehmigungskategorie, daher ist es nicht möglich, seine Typgenehmigung zu ändern. es ist also nicht möglich, dass die ABE auf diese Weise durch einen Softwarewechsel abläuft.
 
In der ABE wird die manipulationssicherheit der Software garnicht überprüft.
Bezieht sich die Manipulationssicherheit auf mechanische Einflüsse wie Shunt?
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TÜV HESSEN20221009_102548.webp
 
In der ABE wird die manipulationssicherheit der Software garnicht überprüft.
Bezieht sich die Manipulationssicherheit auf mechanische Einflüsse wie Shunt?
In der ABE wird es nicht erwähnt, bei der Abnahme, in diesem Fall eine EBE, welche aber min. die gleichen Anforderungen erfüllen muss gibt es folgenden Prüfpunkt, welcher sich nahezu ausschließlich um die Software dreht:
Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen:
• Maßnahmen zum Schutz vor Manipulationen müssen gemäß der DIN EN 15194:2018-11 ausgeführt sein.
• Mindestens jedoch dürfen keine „versteckten Modi“ oder Tastenkombinationen frei auswählbar sein, die eine höhere Leistung oder Geschwindigkeiten zulassen.
• Änderungen der Leistung oder Geschwindigkeit durch eine frei verfügbare App oder Bluetooth sind unzulässig.
• Externe Reprogrammier-Tools dürfen nicht frei auf dem Markt erhältlich sein und der einfache Austausch der Energiequelle (mehr Spannung) darf nicht direkt zum Steigern der Leistung führen.
• Eine Herstellererklärung zur Manipulationssicherheit kann als Nachweis dienen.
Inwieweit die Prüfung dazu stattfindet kann ich dir nicht sagen, ein Protokoll dazu liegt den Prüfstellen sicher vor. Hoffen aber bestimmt auf den letzten Punkt.
 
Da haben sie aber Fett
Versagt.
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Was am Ende wieder zur Frage führt, wieso
Haben die alle ne ABE
wenn der wichtigste
Pkt nicht erfüllt und
Scheinbar nicht überprüft wird.
Schreit nach Präzedenzfall.
 
Da steht nix von Software Tests oder mechanischer Überprüfung auf Manipulation also
Irgendwie...
Es steht auch noch:

Ebenso ist ein wichtiger Prüfpunkt die "Antimanipulationssicherheit", was so viel bedeutet wie das man den Scooter nicht einfach "frisieren" können darf.

Hierzu sollten Sie das Internet durchsuchen, ob es frei zugängliche Apps oder anderen technische Dinge gibt, die eine "einfache" Manipulation ermöglichen.

Wenn also der Hersteller schon selbst verschiedene Leistungs-/Geschwindigkeits-Modi oder "Powerpacks" oder Ähnliches für Ihr Modell anbietet, dann wird der glaubhafte Nachweis für die Manipulationssicherheit schwierig.
 
Natürlich hat der TÜV bei der Software komplett versagt, denn sonst hätten all die Modelle mit dem Motorbremsentaster (wie z.B. diese ESA-Dinger) niemals eine Zulassung erhalten!
 
Motorbremstaster?
Das ist lt Info ne magnet bremse die je
Nach Hersteller ein bisschen Rabiat zupackt. Aber lt TÜV
Ist das bremsergebnis
Relevant. Also diese
3.bis 4m bei 20kmh.
 
Motorbremstaster?
Das ist lt Info ne magnet bremse die je
Nach Hersteller ein bisschen Rabiat zupackt. Aber lt TÜV
Ist das bremsergebnis
Relevant. Also diese
3.bis 4m bei 20kmh.
Sorry fürs
Offtopic aber
warum schreibst du
denn immer so?
das Beeinträchtigt die
Lesbarkeit enorm.
Lass die Finger beim Schreiben mal von der Entertaste weg ;-)
 
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