Das meinte ich:Da hast du Recht und hier würden wir dann über die Einzelbetriebsabnahme sprechen, darum gehts gerade aber nicht.
Der E-Scooter passt in keine andere Typgenehmigungskategorie, daher ist es nicht möglich, seine Typgenehmigung zu ändern. es ist also nicht möglich, dass die ABE auf diese Weise durch einen Softwarewechsel abläuft.