Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Du
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es ja
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Das
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mal zu verstehen.
Könntest du mal ordentlich die Texte schreiben /formatieren.
Ist ja schrecklich zu lesen und nervt danke.
 
Da kann ich mich aufn Kopf stellen breiter wirds ned.
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Kannste das organisieren das würde vieles erklären
Wohne nicht in DE.
 
Kannste das organisieren das würde vieles erklären
Wohne nicht in DE.
ne ich setzte mich nicht hin und schreibe dir die Norm ab.
und wenn du nicht in .de wohnst warum regen dich die hiesige Gesetzgebung und Vorschriften überhaupt so auf? Das dürfte in deiner Heimat nur Makulatur sein :)
 
  • Lachend
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Was soll denn dieser Schwachsinn?
Das Frage ich mich ständig 👀🤷‍♂️

Da kennt sich wohl jemand mit den Begriffen nicht aus!
Doch durchaus...
Bei einer Vanilla(version) spricht man von "der" ursprünglichen Version einer Software die nicht durch Mods, Patches oder gar neueren Entwicklerversionen modifiziert wurde.
Das versuche ich hier seit Tagen zu sagen, das durch das aufspielen der Vanilla oder gar einer nicht veränderten CFW (also mit Standardwerten) die ABE wiederhergestellt wird.
Aber da widersprichst du ja selber:
So bald man an die Software Hand anlegt, ist die (deutsche) ABE natürlich futsch.
Wobei ich bei der Aussage nicht sicher bin ob du die Werte der Software oder die Software im generellen, also auch das Flashen einer Vanilla meinst
Zu 100 % bekommst Du einen E-Scooter nach dem Tunen sehr oft nicht mehr auf den Originalzustand.
Haben wir eine Vanillaversion nicht gerade definiert?
 
Weil es um das Prinzip geht egal in welchen Land. Präzedenzfälle sind durch Hinterfragen enstanden.
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Und es könnte für dich auch interesant sein wenn die Benutzung einer vanilla Version vll nicht strafbar ist.
 
Lieber AndreasN LeXx es steht Dir selbstverständlich frei anderer Meinung als z.B. ich zu sein, aber eine "vanilla"-Software zu flashen bedeutet eben noch lange nicht, dass das "Gesamtpaket" deswegen wieder "vanilla" wird!

Und wenn der Hersteller des E-Scooters bzw. der von ihm mit der Wahrnehmung der Gewährleistungsfälle beauftragte Dienstleister aus irgendwelchen Gründen feststellen kann, dass das Gesamtpaket so nicht original für, mit und auf diesem Einzelfahrzeug verteilt worden ist, dann wird das - zumindest nach bisherigem Wissensstand - auch stimmen. Das ändert aber nichts daran, dass die für die jeweiligen Einzelkomponenten genutzten Softwareversion in sich dem Original entsprechen.

Sollte das Gericht also ein Gutachten von einem solchen Dienstleister anfordern und dieser bestätigen (müssen), dass das zur Rede stehende Einzelfahrzeug eben nicht so ab Werk (oder mit bzw. nach einem Zwangsupdate) vom Hersteller in Umlauf gebracht wurde, wird es vermutlich schwierig. Nichts desto trotz kann am jeweiligen Gerät dennoch Originalsoftware im Einsatz sein. Wie so oft im Leben kommt es auf eine Menge Details sowie die exakte Fragestellung an.

Für den Otto Normalverbraucher ist meines Erachtens nur wichtig zu wissen, dass es derzeit noch keinen gesicherten Weg gibt, um zu einem Zustand zurück zu gelangen, der "1000%ig" jenem Zustand entspricht, der auch bei dem vom Hersteller beauftragten Dienstleister und / oder einem anderen Sachverständigen im Fall der Fälle durchgeht.
 
  • Hilfreich!
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