Lieber
LeXx es steht Dir selbstverständlich frei anderer Meinung als z.B. ich zu sein, aber eine "vanilla"-Software zu flashen bedeutet eben noch lange nicht, dass das "Gesamtpaket" deswegen wieder "vanilla" wird!
Und wenn der Hersteller des E-Scooters bzw. der von ihm mit der Wahrnehmung der Gewährleistungsfälle beauftragte Dienstleister aus irgendwelchen Gründen feststellen kann, dass das Gesamtpaket so nicht original für, mit und auf diesem Einzelfahrzeug verteilt worden ist, dann wird das -
zumindest nach bisherigem Wissensstand - auch stimmen. Das ändert aber nichts daran, dass die für die jeweiligen Einzelkomponenten genutzten Softwareversion in sich dem Original entsprechen.
Sollte das Gericht also ein Gutachten von einem solchen Dienstleister anfordern und dieser bestätigen (müssen), dass das zur Rede stehende Einzelfahrzeug eben nicht so ab Werk
(oder mit bzw. nach einem Zwangsupdate) vom Hersteller in Umlauf gebracht wurde, wird es vermutlich schwierig. Nichts desto trotz kann am jeweiligen Gerät dennoch Originalsoftware im Einsatz sein. Wie so oft im Leben kommt es auf eine Menge Details sowie die exakte Fragestellung an.
Für den Otto Normalverbraucher ist meines Erachtens nur wichtig zu wissen, dass es derzeit noch keinen gesicherten Weg gibt, um zu einem Zustand zurück zu gelangen, der "1000%ig" jenem Zustand entspricht, der auch bei dem vom Hersteller beauftragten Dienstleister und / oder einem anderen Sachverständigen im Fall der Fälle durchgeht.