Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
AAufgrund welcher Grundlage sollten die das tun wenns in der ABE nicht geprüft wird?
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Man müsste rausfinden was in der
DIN 15194 drinsteht.
Aber das Teil kostet massiv Geld.
 
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Wenn der Controller mehr A liefert werden die Kabel/Verbinder etc. auch dementsprechend dimensioniert werden müssen. Gibt ja genug Tuning Berichte wo es auf einmal schmort unterm Trittbrett. Die Kabel/Anschlüsse/Leiterbahnen sind ggf. gar nicht ausgelegt für 1000 Watt und mehr.

Ich weiß auch nicht inwiefern ihr in die Berichte von den ABEs geschaut habt (nicht nur auf die Datenbestätigung) bzw. auf die ganzen Gutachten der verwendeten Teile. So ein Controller wird ja auch mit einem Output geprüft, beim VMAX VX2 z.B. 21A (bei 48V). Wenn man dort auf einmal 25A durchjagt, wäre das Gutachten hinfällig und somit auch die ABE des ganzen Scooters. Und nix anderes macht man schließlich, indem man die Peak Power in der Firmware anpasst.
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Wenn man in die Ninebots einen US Controller einbaut ist die ABE schliesslich auch futsch. Auch wenn man eine deutsche Firmware flasht.
 
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Weil der Controller teil
Der ABE ist aber bei der Software ist das nicht genau definiert.
DIN 15194 die kann alle Fragen auflösen.
Bis dahin drehen wir und im Kreis.
 
Die Software ist aber Teil des Controllers. Die steuert die Leistungsabgabe etc. Ohne Software hat der Controller keine Funktion.
 
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So hab da was gefunden aber bin zu dumm es komplett dar zustellen was das KBA so treibt in Bezug auf
ABE zu leihscooter.

Software warbisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt gewesen, schreibt dazu das Ministerium knapp auf eine Anfrage. Konkrete Fragen beantwortet die Behörde nicht. Man sei an dem Thema dran, befände sich in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen
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Was das heisst wissen wir alle.
 
Das ist aus einem Artikel von Mitte 2019. Damals gab es wohl noch keine Prüfung, das wurde dann nachgeholt (auch bei sich bereits im Verkehr befindlichen Geräten).
 
Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30 von serienmäßig 350 auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), ...
Die Dauerleistung eines Motors ist technisch bedingt, nicht etwa softwaretechnisch! Da lässt sich nichts erhöhen! Natürlich kann der jeweilige Motorenhersteller bei seinen Angaben flunkern usw., aber softwaretechnisch lässt sich da nun mal nichts "nachjustieren". Das klappt(e) nur dann, wenn die Software des Controllers den Motor drosseln wurde, was aber im Bereich der zugelassenen E-Scooter eher unüblich ist; zumindest dann, wenn gar kein stärkeres, sonst aber baugleiches Modell am Markt existiert.
 
So ein Controller wird ja auch mit einem Output geprüft, beim VMAX VX2 z.B. 21A (bei 48V). Wenn man dort auf einmal 25A durchjagt, wäre das Gutachten hinfällig und somit auch die ABE des ganzen Scooters. Und nix anderes macht man schließlich, indem man die Peak Power in der Firmware anpasst.
Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.
In meinem Verständnis der aktuellen Gesetzeslage besteht die ABE dann (wieder)
 
Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.
In meinem Verständnis der aktuellen Gesetzeslage besteht die ABE dann (wieder)
Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.
 
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Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.
Und da widerspreche ich halt nach meinem Verständnis der Gesetze.
Die vanilla ist im übrigen auch eine "eigene" mit den Standardwerten und keine originale vom Hersteller
 
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