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Kannst du auch, aber du erhältst kein Kennzeichen wie in DE. Optional gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, allgemein ist diese aber in den meisten Haushaltsversicherungen bereits inkludiert, bzw. eigentlich bist du als Person auf dem Fahrrad/E-Scooter haftpflichtversichert.
Was nur mit einem Wohnsitz in DE möglich ist, was wiederum meiner Meinung nach eine Diskriminierung darstellt.
Ein E-Scooter ist in AT ein Fahrrad und damit KEIN Kraftfahrzeug. Sobald ich die Grenze übertrete verwandelt sich mein E-Scooter deswegen ja nicht in ein KFZ.
Aber solange diese rechtliche Unsicherheit nicht ausjudiziert wird, drehen wir uns denke ich im Kreis.
Glaub die Deutschen brauchen mal wieder eine aufn Deckel von der EU wie bei der Autobahn-Maut
Doch, wenn Du die Grenze nach D überschreitest, hast Du unter Umständen sogar noch was schlimmeres: ein klassenloses KFZ!
Bei uns werden schon lange keine Gesetze mehr gemacht. Das regelt sich alles über Ermächtigungen und Verordnungen. Die Politiker, die sich diesen "Quatsch" ausdenken, sind meistens keine Juristen oder Spezialisten und werden dabei meistens von Lobbyisten der Industrie "beraten".
Edit: ein klassenloses KFZ ist dann Führerscheinflichtig. Da die Führerscheine aber auch seit Jahren auf Fahrzeugklassen bezogen sind, hast Du da das nächste Problem: Fahren ohne Führerschein.
Eventuell rettet Dich da der Ö-Führerschein.
Also zusammengefasst: evtl. Fahren ohne BE, sicher ein Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz, evtl. Fahren ohne Führerschein, und auf dem Radweg darfst Du auch nicht fahren.
Ob Du dann einen für einspurige KFZ zugelassenen Helm brauchst, weiß ich jetzt so nicht genau.
Edit2: warum haben denn die Östereicher so wenig Verantwortungsgefühl, dass sie einen Scooter mit halsbrecherischen 25 Km/h und ohne Versicherung am Verkehr teilnehmen lassen?
Ich fühle mich da durch unsere verantwortungvollen Politiker in D besser beschützt!
Edit2: warum haben denn die Östereicher so wenig Verantwortungsgefühl, dass sie einen Scooter mit halsbrecherischen 25 Km/h und ohne Versicherung am Verkehr teilnehmen lassen?
Ich fühle mich da durch unsere verantwortungvollen Politiker in D besser beschützt!
Wir weichen zwar vom Kernthema ab, aber in wie weit fühlst du dich jetzt besser geschützt wenn es eine verpflichtende Versicherung für andere gibt?
Für Schäden haftet ja ohnehin der Verursacher und wie bereits erwähnt ist eine Privat-Haftpflicht in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert und damit fast pauschal für "alle verursachten Schäden" abgedeckt.
Und gegen Fahrerflucht hilft dir die deutsche Bürokratie auch nicht. (eher im Gegenteil, Videomaterial wird dann auch noch gegen dich verwendet, weil du ja schließlich die Privatsphäre von anderen verletzt...)
Sorry, das war reiner Sarkasmus. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie bekloppt ich die Elektrokleinstfahrzeugverordnung finde.
Einerseits darf man die Fahrzeuge führerscheinfrei ab 14 fahren, andererseits brauchen sie eine Pflichtversicherung.
Irgendwie hat man dabei komplett vergessen die Gesetzeslage von 1968 anzupassen, wonach alles was schneller als Schrittgeschwindigkeit ist, als KFz gilt, auch wenn es offensichtlich ein Kinderspielzeug ist.
Verstöße sind im Strafrecht angesiedelt!
Und selbst von diesen schnarchlangsamen erlaubten 20 Km/h fahrenden Scootern fühlen sich viele deutsche Mitbürger bedroht. Das soll unsere Zukunft sein?
Jeder tunt das Ding!
Ist das dann noch eine vernünftige Lösung? Will ich mit einem Ordnungshüter über Strafrecht diskutieren, weil unsere Politiker weltfremd sind????
Kurz: ich fühle mich bevormundet, nicht beschützt!
...und genau da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer. Wenn ich das richtig gelesen habe müssen die eScooter in Österreich weder zugelassen noch versichert sein. Also würde er sich in D mit einem nicht zugelassenen KFZ bewegen.
Das kann mit Autos in keinster Weise verglichen werden. Denn die sind sowohl dort als auch hier zugelassen und versichert.
Also wird es mit dem Scooter nix in D.
Sehe ich auch so. § 20 FZV geht davon aus, dass das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und bestimmte Bescheinigungen vorliegen.:
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die Angaben enthalten, die im Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach Anlage 9 vorgesehen sind.
Ein E-Scooter ist in AT ein Fahrrad und damit KEIN Kraftfahrzeug. Sobald ich die Grenze übertrete verwandelt sich mein E-Scooter deswegen ja nicht in ein KFZ.
Doch, weil die Definition anders ist. Spätestens mit der Regelung für E-Scooter hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er diese Geräte als Fahrzeuge anerkennt und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.
Ja, Sorry, Ich frage mich, wie über Verordnungen teilweise über Jahre nachgedacht wird, und dann sogar die Bestimmungen der Nachbarländer ignoriert werden, bzw nicht gemeinsam für eine Lösung gesorgt wird.
Vielleicht bin ich da einfach zu naiv.
Mal ein Fall aus der Realität: ich bin mit meinem E-Skateboard angehalten worden. Ist ein leichtes Longboard mit einem sagenhaften 2,9 Ah Akku, nix böses.
Wenn ich mir anschaue, was diese Aktion den Steuerzahler kostet. Was da an Zeit rein geht,dann muss man sich fragen, wie rechtsicher unsere Verordnungen sind.
Es ist niemand zu Schaden gekommen, und ich bin mit 15-20 Km/h unterwegs gewesen.
Trotzdem Strafrecht, und das Gericht hat die Aufgabe mich "angemessen" zu bestrafen.
Ich habe gerade eine Anhörung bekommen und bereits 5 Beamte zusammen über 15 Stunden beschäftigt.
Alles nur, weil es keine Regelung gibt, so ein Höllengerät für geschätzte 20 Euro pro Jahr versichern zu können.
...oder es nicht als Kfz zu sehen, und damit die Gesetze zu entschärfen.
Wäre das eine Ordnungswidrigleit, müsste da nur jemand in eine Tabelle sehen und mir ne Rechnung schicken.
Hätte ich einen Schaden verursacht, müsste ich sowieso haften, also bringt dieser ganze Mist absolut nix, nichts mir, nichts dem Staat, nichts meinen Mitbürgern, nichts den Staatwanwälten, Richtern, Polizisten.
Kostet nur Geld, beschäftigt Polizisten, Staatanwälte, Richter, Anwälte wegen unfähigen und weltfremden Politikern, die nix auf die Reihe bekommen.
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Ach ja, hab noch was vergessen, einen hab ich noch: man möchte von mir für das Bewegen eines im öffentlichen Verkehrsraum bewegten, nicht zugelassenen, verbotenem, unversichertem, klassenlosen KFz "natürlich" einen Führerschein sehen.
Oder andersrum: hätte ich den nicht, käme das noch dazu. Ist das Logik?
Und ja, wir sind immer noch on Topic. Für einen Ö-Scooter gilt das selbe bei uns, wenn das Ding nicht in Ö KFz-versichert ist.
Unsere Gerichte dienen immer mehr dazu die Fehlleistungen unserer Politiker in individuellen Einzelfällen zu behandeln, nachzubessern und auszugleichen.
Nicht mal das Strafmaß ist bei sowas für alle gleich. Sind auch schon Fälle wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt worden.
Habe das gerade entdeckt. Wenn das eine Fahrzeuggebundene Versicherung ist, die allein dazu dient Schäden bei Inbetriebnahme im Straßenverkehr abzudecken, quasi analog zu dem, was man Autoversicherung nennt.
Dann müsste man mal einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen. Ein Kennzeichen hat damit nix zu tun.
Dann dürfte der Scooter meiner Meinung nach in D bewegt werden.
Bei uns läuft das Kennzeichen als "Versicherungskennzeichen", also um einen bestehenden Versicherungsschutz sichtbar zu machen. Ein mitgeführtes Stück Papier sollte rein rechtlich das Selbe können.
Wichtig wäre noch, ob so eine Versicherung auch im Ausland gilt.
Nur um das Ganze noch abzurunden - ich habe vor ca. 1 Woche mal beim ADAC selbige Fragestellung deponiert und an eine einfache Klärung geglaubt. Nachdem diese Anfrage innerhalb des ADAC verschiedenste Stationen durchlief, zwischendurch 1x zu mir retour kam mit der Anmerkung „keine Beantwortung wegen fehlender gültiger ADAC Mitgliedsnummer“, ich dann eine gültige Mitgledschft bei österr. Schwesternclub ÖAMTC nachweisen konnte, erhielt ich endlich Antwort von der juristischen Abteilung des ADAC. Zusammengefasst wurde in der Antwortmail lediglich auf das Erfordernis der ABE sowie der deutschen Versicherungsplakette verwiesen Auf meine konkrete Fragestellung wurde leider auch nicht eingegangen.
Schade dass es einem so schwer - oder besser gesagt „unmöglich“ gemacht wird das Richtige zu tun.
Ich bedanke mich jedenfalls bei allen hier im Forum für die rege Diskussion und gut gemeinten Tipps. Ich fürchte nur solange es keine Änderung der bestehenden Regelung gibt, werde ich keinen bei uns gekauften Scooter in D betreiben dürfen. Was ich sehr schade finde, da dieser auf meinen vielen Städtereisen ein nützlicher und sinnvoller Begleiter gewesen wäre.
Das trifft es ziemlich gut. Genau so habe ich es mit meinem E-Skateboard auch empfunden. Dabei wäre alles machbar, es müsste nur ein zuständiger Politiker einen Stein ins Rollen bringen.
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