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Kannst du auch, aber du erhältst kein Kennzeichen wie in DE. Optional gibt es eigene Haftpflichtversicherungen, allgemein ist diese aber in den meisten Haushaltsversicherungen bereits inkludiert, bzw. eigentlich bist du als Person auf dem Fahrrad/E-Scooter haftpflichtversichert.
Was nur mit einem Wohnsitz in DE möglich ist, was wiederum meiner Meinung nach eine Diskriminierung darstellt.
Ein E-Scooter ist in AT ein Fahrrad und damit KEIN Kraftfahrzeug. Sobald ich die Grenze übertrete verwandelt sich mein E-Scooter deswegen ja nicht in ein KFZ.
Aber solange diese rechtliche Unsicherheit nicht ausjudiziert wird, drehen wir uns denke ich im Kreis.
Glaub die Deutschen brauchen mal wieder eine aufn Deckel von der EU wie bei der Autobahn-Maut
Doch, wenn Du die Grenze nach D überschreitest, hast Du unter Umständen sogar noch was schlimmeres: ein klassenloses KFZ!
Bei uns werden schon lange keine Gesetze mehr gemacht. Das regelt sich alles über Ermächtigungen und Verordnungen. Die Politiker, die sich diesen "Quatsch" ausdenken, sind meistens keine Juristen oder Spezialisten und werden dabei meistens von Lobbyisten der Industrie "beraten".
Edit: ein klassenloses KFZ ist dann Führerscheinflichtig. Da die Führerscheine aber auch seit Jahren auf Fahrzeugklassen bezogen sind, hast Du da das nächste Problem: Fahren ohne Führerschein.
Eventuell rettet Dich da der Ö-Führerschein.
Also zusammengefasst: evtl. Fahren ohne BE, sicher ein Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz, evtl. Fahren ohne Führerschein, und auf dem Radweg darfst Du auch nicht fahren.
Ob Du dann einen für einspurige KFZ zugelassenen Helm brauchst, weiß ich jetzt so nicht genau.
Edit2: warum haben denn die Östereicher so wenig Verantwortungsgefühl, dass sie einen Scooter mit halsbrecherischen 25 Km/h und ohne Versicherung am Verkehr teilnehmen lassen?
Ich fühle mich da durch unsere verantwortungvollen Politiker in D besser beschützt!
Edit2: warum haben denn die Östereicher so wenig Verantwortungsgefühl, dass sie einen Scooter mit halsbrecherischen 25 Km/h und ohne Versicherung am Verkehr teilnehmen lassen?
Ich fühle mich da durch unsere verantwortungvollen Politiker in D besser beschützt!
Wir weichen zwar vom Kernthema ab, aber in wie weit fühlst du dich jetzt besser geschützt wenn es eine verpflichtende Versicherung für andere gibt?
Für Schäden haftet ja ohnehin der Verursacher und wie bereits erwähnt ist eine Privat-Haftpflicht in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert und damit fast pauschal für "alle verursachten Schäden" abgedeckt.
Und gegen Fahrerflucht hilft dir die deutsche Bürokratie auch nicht. (eher im Gegenteil, Videomaterial wird dann auch noch gegen dich verwendet, weil du ja schließlich die Privatsphäre von anderen verletzt...)
Sorry, das war reiner Sarkasmus. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie bekloppt ich die Elektrokleinstfahrzeugverordnung finde.
Einerseits darf man die Fahrzeuge führerscheinfrei ab 14 fahren, andererseits brauchen sie eine Pflichtversicherung.
Irgendwie hat man dabei komplett vergessen die Gesetzeslage von 1968 anzupassen, wonach alles was schneller als Schrittgeschwindigkeit ist, als KFz gilt, auch wenn es offensichtlich ein Kinderspielzeug ist.
Verstöße sind im Strafrecht angesiedelt!
Und selbst von diesen schnarchlangsamen erlaubten 20 Km/h fahrenden Scootern fühlen sich viele deutsche Mitbürger bedroht. Das soll unsere Zukunft sein?
Jeder tunt das Ding!
Ist das dann noch eine vernünftige Lösung? Will ich mit einem Ordnungshüter über Strafrecht diskutieren, weil unsere Politiker weltfremd sind????
Kurz: ich fühle mich bevormundet, nicht beschützt!
...und genau da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer. Wenn ich das richtig gelesen habe müssen die eScooter in Österreich weder zugelassen noch versichert sein. Also würde er sich in D mit einem nicht zugelassenen KFZ bewegen.
Das kann mit Autos in keinster Weise verglichen werden. Denn die sind sowohl dort als auch hier zugelassen und versichert.
Also wird es mit dem Scooter nix in D.
Sehe ich auch so. § 20 FZV geht davon aus, dass das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und bestimmte Bescheinigungen vorliegen.:
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die Angaben enthalten, die im Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach Anlage 9 vorgesehen sind.
Ein E-Scooter ist in AT ein Fahrrad und damit KEIN Kraftfahrzeug. Sobald ich die Grenze übertrete verwandelt sich mein E-Scooter deswegen ja nicht in ein KFZ.
Doch, weil die Definition anders ist. Spätestens mit der Regelung für E-Scooter hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er diese Geräte als Fahrzeuge anerkennt und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.
Ja, Sorry, Ich frage mich, wie über Verordnungen teilweise über Jahre nachgedacht wird, und dann sogar die Bestimmungen der Nachbarländer ignoriert werden, bzw nicht gemeinsam für eine Lösung gesorgt wird.
Vielleicht bin ich da einfach zu naiv.
Mal ein Fall aus der Realität: ich bin mit meinem E-Skateboard angehalten worden. Ist ein leichtes Longboard mit einem sagenhaften 2,9 Ah Akku, nix böses.
Wenn ich mir anschaue, was diese Aktion den Steuerzahler kostet. Was da an Zeit rein geht,dann muss man sich fragen, wie rechtsicher unsere Verordnungen sind.
Es ist niemand zu Schaden gekommen, und ich bin mit 15-20 Km/h unterwegs gewesen.
Trotzdem Strafrecht, und das Gericht hat die Aufgabe mich "angemessen" zu bestrafen.
Ich habe gerade eine Anhörung bekommen und bereits 5 Beamte zusammen über 15 Stunden beschäftigt.
Alles nur, weil es keine Regelung gibt, so ein Höllengerät für geschätzte 20 Euro pro Jahr versichern zu können.
...oder es nicht als Kfz zu sehen, und damit die Gesetze zu entschärfen.
Wäre das eine Ordnungswidrigleit, müsste da nur jemand in eine Tabelle sehen und mir ne Rechnung schicken.
Hätte ich einen Schaden verursacht, müsste ich sowieso haften, also bringt dieser ganze Mist absolut nix, nichts mir, nichts dem Staat, nichts meinen Mitbürgern, nichts den Staatwanwälten, Richtern, Polizisten.
Kostet nur Geld, beschäftigt Polizisten, Staatanwälte, Richter, Anwälte wegen unfähigen und weltfremden Politikern, die nix auf die Reihe bekommen.
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Ach ja, hab noch was vergessen, einen hab ich noch: man möchte von mir für das Bewegen eines im öffentlichen Verkehrsraum bewegten, nicht zugelassenen, verbotenem, unversichertem, klassenlosen KFz "natürlich" einen Führerschein sehen.
Oder andersrum: hätte ich den nicht, käme das noch dazu. Ist das Logik?
Und ja, wir sind immer noch on Topic. Für einen Ö-Scooter gilt das selbe bei uns, wenn das Ding nicht in Ö KFz-versichert ist.
Unsere Gerichte dienen immer mehr dazu die Fehlleistungen unserer Politiker in individuellen Einzelfällen zu behandeln, nachzubessern und auszugleichen.
Nicht mal das Strafmaß ist bei sowas für alle gleich. Sind auch schon Fälle wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt worden.
Habe das gerade entdeckt. Wenn das eine Fahrzeuggebundene Versicherung ist, die allein dazu dient Schäden bei Inbetriebnahme im Straßenverkehr abzudecken, quasi analog zu dem, was man Autoversicherung nennt.
Dann müsste man mal einen Anwalt für Verkehrsrecht fragen. Ein Kennzeichen hat damit nix zu tun.
Dann dürfte der Scooter meiner Meinung nach in D bewegt werden.
Bei uns läuft das Kennzeichen als "Versicherungskennzeichen", also um einen bestehenden Versicherungsschutz sichtbar zu machen. Ein mitgeführtes Stück Papier sollte rein rechtlich das Selbe können.
Wichtig wäre noch, ob so eine Versicherung auch im Ausland gilt.
Nur um das Ganze noch abzurunden - ich habe vor ca. 1 Woche mal beim ADAC selbige Fragestellung deponiert und an eine einfache Klärung geglaubt. Nachdem diese Anfrage innerhalb des ADAC verschiedenste Stationen durchlief, zwischendurch 1x zu mir retour kam mit der Anmerkung „keine Beantwortung wegen fehlender gültiger ADAC Mitgliedsnummer“, ich dann eine gültige Mitgledschft bei österr. Schwesternclub ÖAMTC nachweisen konnte, erhielt ich endlich Antwort von der juristischen Abteilung des ADAC. Zusammengefasst wurde in der Antwortmail lediglich auf das Erfordernis der ABE sowie der deutschen Versicherungsplakette verwiesen Auf meine konkrete Fragestellung wurde leider auch nicht eingegangen.
Schade dass es einem so schwer - oder besser gesagt „unmöglich“ gemacht wird das Richtige zu tun.
Ich bedanke mich jedenfalls bei allen hier im Forum für die rege Diskussion und gut gemeinten Tipps. Ich fürchte nur solange es keine Änderung der bestehenden Regelung gibt, werde ich keinen bei uns gekauften Scooter in D betreiben dürfen. Was ich sehr schade finde, da dieser auf meinen vielen Städtereisen ein nützlicher und sinnvoller Begleiter gewesen wäre.
Das trifft es ziemlich gut. Genau so habe ich es mit meinem E-Skateboard auch empfunden. Dabei wäre alles machbar, es müsste nur ein zuständiger Politiker einen Stein ins Rollen bringen.
Ein möglicher Workaround für dich kann sein, du kannst dir einen z.B. Pro 2 in der deutschen Version kaufen. In Österreich fährst du ihn mit 25 km/h, in Deutschland mit 20 km/h und mit der Hilfe von deutschen Verwandten/Bekannten etc bekommst du ihn auch versichert.
Über die deutsche Versicherungs-Plakette dürfte sich normalerweise kein Polizist aufregen. Bedeutet ja nur, das er versichert ist.
Könnte man aber um das zu umgehen, einfach abdecken.
Ein möglicher Workaround für dich kann sein, du kannst dir einen z.B. Pro 2 in der deutschen Version kaufen. In Österreich fährst du ihn mit 25 km/h, in Deutschland mit 20 km/h und mit der Hilfe von deutschen Verwandten/Bekannten etc bekommst du ihn auch versichert.
Es ist schon krass, mit was für einem Mist man sich als mündiger, erwachsener Mensch beschäftigen muss, wenn man "nur" mit einem zeitgemäßen Elektroscooter ins benachbarte Ausland möchte.
Was für einen Stellenwert hat gegenwärtig die Klimasituation in der Politik?
Wie ignorant sind Politiker, wenn sie "moderne Verkehrskonzepte" so sabotieren, in dem sie ihren Job nur halbherzig tun und absoluten Mist mit Ansage produzieren???
Dieser "Workaround" stellt Dich vor neue Probleme: der Scooter wird zu einem deutschen KFz, dass in Ö nur von einem deutschen "temporär" bewegt werden darf.
Zu einem Problem könnte dann die doppelte Versicherung werden, die sicherlich beide Versicherer einander die Haftungsfrage im Schadensfalle zuschieben lassen.
Ungedrosselt ist das dann in Ö ein getunter deutscher Roller mit erloschener ABE.
Wie schon erwähnt, wir sind da wieder im deutschen Strafrecht unterwegs!
Es wird einem wirklich nicht leicht gemacht, sich vernünftig und erwachsen zu benehmen.
Alles nur wegen einem Kinderroller, den man nicht für 20 Euro versichern darf/kann/soll.
Fang mal einer ahnungslos mit einem Bier in der Hand auf ner Party ein Gespräch über sowas an.
Dann mutiert man mit seinen Ansichten sofort in den Augen der Anderen zu einem Vollidioten.
Frage Ich mich auch oft genug. Was genauso "lustig" ist das man bei uns einen Paintball Markierer mit so viel saft wie möglich betreiben kann in DE nicht dort wäre er eine Schusswaffe. Also was machen? Bei uns bekommt man dafür keinen Waffenschein und in DE ist er eine Waffe...
Da sieht man mal wieder was für unterschiede es zwischen den beiden Länder gibt.
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und werden mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung national geregelt. Am öffentlichen Straßenverkehr dürfen Elektrokleinstfahrzeuge teilnehmen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
- Lenk- oder Haltestange
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- Erfüllung verkehrssicherheitsrechtlicher Mindestanforderungen (u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)
Elektrokleinstfahrzeuge müssen zudem über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige Versicherungsplakette führen.
Auch Führer von Fahrzeugen, die in Deutschland keinen regelmäßigen Standort haben, dürfen nur mit einem versicherten Elektrokleinstfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) dürfen Kraftfahrzeuge, die im Inland keinen regelmäßigen Standort haben, im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nur gebraucht werden, wenn für den Halter, den Eigentümer und den Führer zur Deckung der durch den Gebrauch verursachten Personen- und Sachschäden eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 AuslPflVG besteht.
Die Haftpflichtversicherung kann bei den in § 2 AuslPflVG genannten Versicherern genommen werden. Versicherer sind unter den Voraussetzungen des § 3 AuslPflVG zum Vertragsschluss verpflichtet. Die Bescheinigung des Versicherers über die Haftpflichtversicherung hat der Führer des Fahrzeugs nach § 1 Abs. 2 Satz 1 AuslPflVG mitzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Was Ich weiss gibt es teilweise deutliche unterschiedene bei den was man zumindest an diesen verändern darf.
Frage Ich mich auch oft genug. Was genauso "lustig" ist das man bei uns einen Paintball Markierer mit so viel saft wie möglich betreiben kann in DE nicht dort wäre er eine Schusswaffe. Also was machen? Bei uns bekommt man dafür keinen Waffenschein und in DE ist er eine Waffe...
Da sieht man mal wieder was für unterschiede es zwischen den beiden Länder gibt.
In Österreich gelten Winterreifen nur als solche, wenn das Profil mindenstens 4mm Tiefe hat. In DE bis 1,6 oder 0,8mm runter?
Da haben wir auch von November - April eine Winterreifen-Pflicht "bei winterlichen Fahrbahnbedingungen".
Zum Scooter-Problem: D.h. wenn ich einen ABE-Scooter habe, den ich in Österreich nicht kaufen kann, dann muss der in der Haftpflicht (KFZ, Haushalt) mit versichert sein? Oder muss ich bei einer deutschen Versicherung eine abschliessen?
Damit kommen wir zum entscheidenen Punkt. Das ist die Rechts(un)sicherheit, die letztendlich durch die EG-Typklassen vermieden werden soll.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass man einen Scooter in Ö haftpflichtversichern kann. Wenn das nicht geht, besteht keine Chance einen Ö-Scooter legal in D zu bewegen.
Ein Versicherung in D wäre nur möglich, wenn der Scooter auch die eKFV erfüllt, also eine ABE hat.
Also mal einige Jahre später, ich habe heute mit einem Versicherungsmakler telefoniert. Man kann den Scooter für 35€ im Jahr versichern lassen und das werde ich auch tun. Man braucht keine ABE oder sonstiges, lediglich die Rahmennummer und bekommt dafür eine Bestätigung für den besagten Roller, in meinem Fall ein Nami Burn E, der als Österreichversion auf 600W gedrosselt ist, also 300w pro Motor und 25kmh
Das Einzige was mich etwas stutzig macht ist, dass ich kein Kennzeichen habe.
Ich beschäftige mich eben auch mit der Frage, da ich mit dem schon gute 200km komme und wir jetzt schon einige Touren durch Europa planen für das kommende Jahr
Vielleicht weiß ja schon jemand mehr darüber