die Stelle kenne ich, aber zurückstellen tut sich das Bedienelement ja.
Ich hatte in Erinnerung das einTempomat ab drei Rädern nicht mehr zulässig ist (vermutlich weil die nicht umfallen), aber das Einspurige und/oder Zweirädrige in der Beschränkung nicht vorkamen. die Forumlierung klingt ja eher auf selbstbalancierende Fahrzeuge getrimmt, kann ich jetzt nicht sagen ob die auch entsprechend eingeschränkt is twie der §7 selbst, der ja eine Dekativierung nur bei selbstbalancieren fordert.
die Anlage zu §7 (ekfv) ist bei mir " Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit" meintest du die ? .. da finde ich nur 2.4 aber kein 2.4.2