Segway App für G30D im AppStore verschwunden

Schreib mal Segway und das KBA an dann kommt Licht ins Dunkel.😉

Das KBA sagt dazu:

Gemäß §7 "Sonstige Sicherheitsanforderungen" Punkt 7 der eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug so beschaffen sein, dass sich das Bedienelement zur Steuerung der Motorleistung (z.B. Drehgriff oder Knopf) innerhalb einer Sekunde selbstständig in Nullstellung zurückstellt wenn der Fahrer es loslässt. Des Weiteren ist in der Anlage zu §7, Punkt 2.4.2 beschrieben, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen deaktiviert werden muss und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.
 
die Stelle kenne ich, aber zurückstellen tut sich das Bedienelement ja.

Ich hatte in Erinnerung das einTempomat ab drei Rädern nicht mehr zulässig ist (vermutlich weil die nicht umfallen), aber das Einspurige und/oder Zweirädrige in der Beschränkung nicht vorkamen. die Forumlierung klingt ja eher auf selbstbalancierende Fahrzeuge getrimmt, kann ich jetzt nicht sagen ob die auch entsprechend eingeschränkt is twie der §7 selbst, der ja eine Dekativierung nur bei selbstbalancieren fordert.

die Anlage zu §7 (ekfv) ist bei mir " Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit" meintest du die ? .. da finde ich nur 2.4 aber kein 2.4.2
 
Wenn aber mit Tempomat gefahren wird und du absteigst fährt er Führerlos weiter (meinen die). Das ist gemeint.

wie geschrieben das KBA und Segway antworten auch auf Anfragen.
Dann weist du es ganz genau aus erster Hand.
 
ach du meinst die "Anlage (zu § 7 Nummer 1)" , nicht die Regelung 10 aus §7 Nr 2. okay...

denn der Paragraph 7 selbst sagt ja nur das selbstbalancierende eine zustandserkennung brauchen.


Nachtrag: stimmt, beim Anhang in der ekfv ist das mit dem Abschalten vor der Ausnahme fürs selbstbalancierencdes... Dann könne wir ja froh sein das sie's Initial nicht gerafft haben xD

Herrlich Inkonsistent für eine kurze Verordnung
 
Herrlich Inkonsistent für eine kurze Verordnung

Ja, man hat es hier schon maximal kompliziert gemacht mit den E-Rollern. Bei den Selbstballancierenden kann ich das Ganze zum Teil noch nachvollziehen, bei Rollern weniger, und dass man die Fährräder mit E-Antrieb (Welche auch immer) nicht gleich mitbetrachtet hat ist im Grunde die größte Sauerei.

Es macht es für den Endanwender einfach nur herrlich undurchsichtig und auch die Prüforganisationen scheinen da nicht immer durchzublicken. Aber wer hat schon was anderes erwartet? (Wechselkennzeichen, Hängerregelung bei neuen Führerscheinen etc. pp.)
 
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gibts dazu eine quelle?
Es haben bereits mehrere bei Sagway angefragt, und bestätigt bekommen das der Tempomat nicht mehr erlaubt ist in DE, und die Funktion deshalb entfernt wurde.

Schreib mal Segway und das KBA an dann kommt Licht ins Dunkel.😉
Das KBA würde ich nicht zu oft anschreiben, schlafende Hunde sollte man nicht wecken😂
Nicht das sie noch ein Zwangsupdate anordnen mit einer Rückruf Aktion für den G30D.
 
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Dazu muss es dann aber eine offizielle Ansage vom KBA geben und die dann in einer "Rückrufaktion" resultieren. Der Tüv erzeugt ja auch gerne Merkblätter bei so Thematiken für ihre Mitarbeiter.