Segway App für G30D im AppStore verschwunden

Wie das bei Zulassungsfreien Fahrzeugen aussieht weiß ich es wirklich nicht. Bei Zulassungspflichtigen geht das ja ganz schnell über die Straßenverkehrsämter auf Anweisung des KBA.

Aber im Grunde würde es reichen wenn das KBA die bestehende BE von Segway wieder einkassiert und dies den Versicherern mitteilt. Dann ziehen die die Kennzeichen ein und durch ist das Ding.
Und wie würde dann die ABE wieder erteilt werden? Dann müssten ja abertausende roller eingeschickt, upgedatet und mit neuem Typenschild versehen werden. Als ob die den Aufwand veranstalten 😅 ansonsten würde die abe ja erlischen und wir haben alle Elektroschrott hier stehen. Glaube kaum dass das einfach so rechtens wäre, da würden sicher einige gegen vorgehen. Grundsätzlich hast du aber mit deiner Beschreibung der möglichen Vorgehensweise recht. Vielleicht sollten wir aber auch mal aufhören, den Teufel an die Wand zu malen 🤔
 
Nun, das ist nicht das Problem des Rechtsstaates... Das habe ich bei der VW Geschichte auch kritisiert, auch wenn das ein ganz anderes Kaliber ist.

Interessant wird es sicherlich wenn es um die eigentliche Verursacherfrage geht. Handelt es sich um eine Grauzone und die Herren der Gesetzgebung haben nun ihre Meinung geändert oder hat Segway und auch andere hier bewusst eine "Lücke" ausgenutzt die nun geschlossen wird/wurde? Aber selbst dann ist das egal und es würde im Nachhinein nur um Schadenersatz gehen.

Wie man es dreht, der leidtragende wäre immer der Kunde.

Ob Segway dann überhaupt tätig werden würde ist auch so eine Sache, die halten sich mit direkter Kommunikation ja extrem zurück.

Ich denke aber es wird, wenn es denn offiziell gelöst werden sollte, auf ein zwingendes Softwareupdate herauslaufen welches bei möglichen Kontrollen dann geprüft werden könnte, das wäre zumindest noch halbwegs praktikabel. Am Ende bist du als Nutzer verantwortlich, dass dein Gefährt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und wenn es verpflichtende Updates gibt, sind diese einzuspielen - auch hier passt der VW Vergleich, die Softwareupdates wollten einige Unbelehrbare auch einfach ignorieren und hatten nachher eine Zwangsstilllegung an der Backe - der Knackpunkt ist eben der Verursacher und das KBA kann nichts dafür wenn die Gesetze sich ändern und damit Auswirkungen auf zugelassene Fahrzeuge haben - sie müssen aber reagieren.

Möglich wäre auch eine Information an den Versicherungsnehmer und die verpflichtende Vorführung bei einer Prüforganisation. Ohne Nachweis der Durchführung wäre der Versicherer dann in der Pflicht das Kennzeichen wieder einzuziehen. Das wäre sogar sehr einfach durch die ABE Angabe bei Versicherungsabschluss. Für Neuzulassung gibts dann entsprechende Hinweise des KBA zur Prüfung durch die Versicherer selbst - ob die das dann machen oder nicht ist ihr Bier, allerdings dürfte es blöde Fragen an sie geben wenn nach Information über die Sachlage ein kürzlich zugelassener Roller ohne entsprechendes Update auftaucht.

Hach, es ist zu spät, ich komme auf zuviele bekloppte Gedanken :D
 
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Nun, das ist nicht das Problem des Rechtsstaates... Das habe ich bei der VW Geschichte auch kritisiert, auch wenn das ein ganz anderes Kaliber ist.

Interessant wird es sicherlich wenn es um die eigentliche Verursacherfrage geht. Handelt es sich um eine Grauzone und die Herren der Gesetzgebung haben nun ihre Meinung geändert oder hat Segway und auch andere hier bewusst eine "Lücke" ausgenutzt die nun geschlossen wird/wurde? Aber selbst dann ist das egal und es würde im Nachhinein nur um Schadenersatz gehen.

Wie man es dreht, der leidtragende wäre immer der Kunde.

Ob Segway dann überhaupt tätig werden würde ist auch so eine Sache, die halten sich mit direkter Kommunikation ja extrem zurück.

Ich denke aber es wird, wenn es denn offiziell gelöst werden sollte, auf ein zwingendes Softwareupdate herauslaufen welches bei möglichen Kontrollen dann geprüft werden könnte, das wäre zumindest noch halbwegs praktikabel. Am Ende bist du als Nutzer verantwortlich, dass dein Gefährt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und wenn es verpflichtende Updates gibt, sind diese einzuspielen - auch hier passt der VW Vergleich, die Softwareupdates wollten einige Unbelehrbare auch einfach ignorieren und hatten nachher eine Zwangsstilllegung an der Backe - der Knackpunkt ist eben der Verursacher und das KBA kann nichts dafür wenn die Gesetze sich ändern und damit Auswirkungen auf zugelassene Fahrzeuge haben - sie müssen aber reagieren.

Möglich wäre auch eine Information an den Versicherungsnehmer und die verpflichtende Vorführung bei einer Prüforganisation. Ohne Nachweis der Durchführung wäre der Versicherer dann in der Pflicht das Kennzeichen wieder einzuziehen. Das wäre sogar sehr einfach durch die ABE Angabe bei Versicherungsabschluss. Für Neuzulassung gibts dann entsprechende Hinweise des KBA zur Prüfung durch die Versicherer selbst - ob die das dann machen oder nicht ist ihr Bier, allerdings dürfte es blöde Fragen an sie geben wenn nach Information über die Sachlage ein kürzlich zugelassener Roller ohne entsprechendes Update auftaucht.

Hach, es ist zu spät, ich komme auf zuviele bekloppte Gedanken :D
Wenn sich die gesetzliche Lage ändert, sind davon aber erstmal nur "Neuzulassungen" betroffen, nicht bereits zugelassene Fahrzeuge. Analog könnte man zb verschiedene Abgasnormen nehmen, mein Euro 4 Benziner muss ja jetzt auch nicht auf einmal Euro 6 erfüllen. Bis vor kurzem haben auch alle Hersteller eine art Lücke/Grauzone beim thema Geräuschemissionen ausgenutzt um mittels klappenauspuff das fzg lauter machen zu können. Diese Lücke wurde vor kurzem geschlossen, das bedeutet aber nicht dass alle Autos bis bj sowieso jetzt nen anderen auspuff haben müssen.

Und überhaupt, unsere Geräte mit ABE finde ich eher vergleichbar mit zb einem Satz Felgen oder einem karosserieteil mit ABE. Es ist halt ne ABE!

Um auch hier wieder zum auspuffvergleich zurück zu kehren, es war ähnlich wie oben beschrieben, bis vor einiger Zeit zb möglich, bestimmte Abgasanlagen mit klappen auch nachträglich einzutragen. Autos bei denen das passiert ist sind auch nach wie vor legal. So eine Anlage allerdings jetzt noch neu einzubauen und eintragen zu lassen ist aber eben nicht möglich!
Und das würde im ja bei unseren Roller wiederum bedeuten, dass neue jetzt zb mit der neuen App freigeschaltet werden und dann von Segway das Update eingespielt wird. Die, die aber bereits verkauft sind und rumfahren, sollten davon (außer eben die, die so blöd sind und Segway Updates machen und da gibt es sicher auch einige) aber kaum betroffen sein. Kann man also so oder so sehen das ganze :)
 
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Verpflichtende Updates und Reparaturen sind Usus, seit Jahren. Wenn das nicht erfolgt darf das Produkt nicht weiter genutzt werden. Note 7 vergessen?

Natürlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Verfahrens, hab ich ja auch beschrieben.

Wir werden sehen was passiert, aber auf das schmale Brett einer sicheren Aussage begebe ich mich nicht.
 
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Verpflichtende Updates und Reparaturen sind Usus, seit Jahren. Wenn das nicht erfolgt darf das Produkt nicht weiter genutzt werden. Note 7 vergessen?

Natürlich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Verfahrens, hab ich ja auch beschrieben.

Wir werden sehen was passiert, aber auf das schmale Brett einer sicheren Aussage begebe ich mich nicht.
Das habe ich auch auch nicht 😁 sind eh alles nur Mutmaßungen.

Und da mutmaße ich lieber positiv wie negativ. Glaube kaum dass hier irgendjemand Lust hat seinen Roller für Monate nach China zu schicken und in Gott weiß welchem Zustand zuruckzubekommen.
 
Hätte...Hätte...Fahrradkette...

Moment mal, wir haben ja gar keine.

Mutmaßungen bringen doch nix. Wenn das KBA die Situation für unhaltbar hält, werden die reagieren, ob wir nun rumheulen, oder ein Fass Bier anstechen.