RP ✔️ SHFW Anleitung 2025 (ScooterHacking Utility) - Ninebot & Xiaomi E-Scooter Tuning

Wenn Du Dich in einem Verfahren mit der Unterstellung, die Polizei hätte deinen Scooter manipuliert, wehren willst, musst Du dies auch beweisen. Wenn die im Protokoll stehen haben "mit m365-App kontrolliert", ggf. mit Screenshot, wird man Dir das ja ziemlich einfach widerlegen können -> Schutzbehauptung.

Vielleicht können wir die OT-Diskussion dann auch mal wieder beenden. Ich habe lediglich festgestellt, dass man auf ziemlich einfache Weise die SHFW erkennen kann.
Wen die Rechtslage interessiert, hier gibt es genug Themen dazu, macht ggf. ein neues dazu auf: https://rollerplausch.com/forums/deutschland.52/
 
Du musst nichts beweisen, die müssen was beweisen.. und der Beweis ist unerbringbar, wenn die unerlaubt auf deine Software zugegriffen haben und sie dabei manipuliert haben könnten. könnten reicht wg. in dubio.
 
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Dass man sich hier in D überhaupt dauernd um so einen Mist Sorgen machen muss ist traurig.
Es gibt doch wahrlich wichtigeres zu tun für Behörden, als sich an furzkleinen E-Rollern, die vielleicht 5, 6, 7 km/h schneller als erlaubt sind, aufzugeilen...

Vor ein paar Tagen haben sie bei mir in der Nähe einen Roller in der Mangel gehabt (ok, die zwei Teens waren so bescheuert zu zweit auf dem Ding zu fahren),
aber was ist das im Vergleich zu dem, was im selben Augenblick passierte. Da fuhr ein Typ im Auto an denen mit min 60 vorbei
(die Hauptstrasse hat dort 30) und die Ordnungshüter haben sich nicht einmal gerührt "dem" hinterher zu fahren.
Waren zu faul in's Auto zu steigen und viel zu beschäftigt mit den zwei schwer verbrecherischen Teens...
 
und genau dieses Thema ist für mich Grund, dass ich mich ärgere, dass die Bluetooth-Verbindung nicht irgendwie mit einem Passwort u.s.w. geschützt wird, so dass sich sprichwörtlich jeder damit verbinden kann.

Ich habe hier ja auch schon den Thread mit dem "Zündschloss" aufmerksam gelesen, doch möchte ich, solange mein Scooter noch Garantie hat, daran nicht rumbasteln. Aber sobald der aus der Garantie raus ist, kommt da sicher noch ein Zündschloss rein.

Bliebe dann aber immer noch die Geschichte mir dem Fremdzugriff per Bluetooth auf den Scooter, den ich gern unterbinden würde. Hat da niemand einen Idee? von mir aus auch gern mit einem kleinen verdeckten Schalter in der Lenkerstange, so dass man Bluetooth erst aktivieren kann, wenn man den Lenker abnimmt u.s.w. Dies mit dem Hintergrund, dass ich meine Bluetoothverbindung eigentlich nur noch selten benötigte, nachdem mein Scooter nun fertig eingerichtet ist. Aktuell lese ich so jede Woche einmal meinen KM-Stand aus, worauf ich aber auch gut verzichten könnte.

Daher wäre ein codiertes Bluetooth, oder eine Abschaltvorrichtung dafür optimal. Hat dazu evtl. jemand eine gute Idee?
 
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Man kann das aber auch von der guten Seite aus betrachten: Wenn wirklich jeder dumme Wicht, der Zugriff auf den On/Off Button des Scooters hat, jede bleibige Software aufspielen könnte, bist Du da (im Zweifel) auch nicht mehr für verantwortlich. Du schiebst die unterstellte Schuld einfach ganz geschmeidig auf den kompetenzfreien Hersteller deines Rollgerätes ab. Man nennt das intellektuelle Brutalität.
 
doch möchte ich, solange mein Scooter noch Garantie hat, daran nicht rumbasteln. Aber sobald der aus der Garantie raus ist, kommt da sicher noch ein Zündschloss rein.
Zündschloss, schau mal hier:

Da du eh beim ersten zusammenbauen Lenker und Kabel verbunden hast, sollte das Garantie technisch kein Problem sein.
 
Man kann das aber auch von der guten Seite aus betrachten: Wenn wirklich jeder dumme Wicht, der Zugriff auf den On/Off Button des Scooters hat, jede bleibige Software aufspielen könnte, bist Du da (im Zweifel) auch nicht mehr für verantwortlich. Du schiebst die unterstellte Schuld einfach ganz geschmeidig auf den kompetenzfreien Hersteller deines Rollgerätes ab. Man nennt das intellektuelle Brutalität.

Jein ... dies im Hinblick auf Ursache/Wirkung

Heißt im Klartext, dass ich durch einen verhinderten Zugriff auf Bluetooth gar nicht erst in Probleme gerate, da damit die Trachtengruppe vor Ort auch keinen Zugriff auf die Firmware und meine Einstellungen des Scooters hat.

Wenn ich aber schon mal in einem Verfahren stecke, da die Trachtengruppe vor Ort festgestellt hat, dass die Firmware geändert wurde u.s.w., dann muss ich darauf hoffen, dass meiner Argumentation (ggf. vor Gericht) recht gegeben wird. Da die Richter im eigenen Ermessen entscheiden dürfen, kann ein Richter nun einfach der Meinung sein, dass Du bez. Fremdzugriff nur einen Schutzbehauptung aufstellt, welche er nicht glaubt (auch wenn es rein technisch möglich ist, dass Fremde auf Deinen Scooter zugreifen
Zündschloss, schau mal hier:

Da du eh beim ersten zusammenbauen Lenker und Kabel verbunden hast, sollte das Garantie technisch kein Problem sein.

Danke ... den Thread kenne ich ja schon, doch eben weil ich noch Garantie habe, möchte ich das Zündschloss erst nach Ablauf der Garantie einbauen.

Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.

Das org. Kabel anstecken ist zwangsweise zu machen ... das Kabel an der Platine ablöten, dann den Lenkervorbau anbohren und ein Zündschloss einbauen hingegen einen Maßnahme, welche den Hersteller bei Garantiearbeiten sicher "freut" ...
 
Jein ... dies im Hinblick auf Ursache/Wirkung

Heißt im Klartext, dass ich durch einen verhinderten Zugriff auf Bluetooth gar nicht erst in Probleme gerate, da damit die Trachtengruppe vor Ort auch keinen Zugriff auf die Firmware und meine Einstellungen des Scooters hat.

Wenn ich aber schon mal in einem Verfahren stecke, da die Trachtengruppe vor Ort festgestellt hat, dass die Firmware geändert wurde u.s.w., dann muss ich darauf hoffen, dass meiner Argumentation (ggf. vor Gericht) recht gegeben wird. Da die Richter im eigenen Ermessen entscheiden dürfen, kann ein Richter nun einfach der Meinung sein, dass Du bez. Fremdzugriff nur einen Schutzbehauptung aufstellt, welche er nicht glaubt (auch wenn es rein technisch möglich ist, dass Fremde auf Deinen Scooter zugreifen


Danke ... den Thread kenne ich ja schon, doch eben weil ich noch Garantie habe, möchte ich das Zündschloss erst nach Ablauf der Garantie einbauen.

Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.

Das org. Kabel anstecken ist zwangsweise zu machen ... das Kabel an der Platine ablöten, dann den Lenkervorbau anbohren und ein Zündschloss einbauen hingegen einen Maßnahme, welche den Hersteller bei Garantiearbeiten sicher "freut" ...
Vielleicht noch einmal den markierten link öffnen 😉, da ist nichts mit bohren. Das Frequenzmodul wird zwischen dem dashboardkabel gesteckt.
 
Was aber das Anstecken des einen Kabels beim ersten Zusammenbau damit zu tun hat, wenn ich an der Platine Kabel ablöte und dann im Vorbau des Lenkers einen Bohrung mit Zündschloss anbringe, verstehe ich nicht.
Ist heute, Ich Antworte ohne mir den Beitrag durchzulesen Tag?

Wireless Remote Control, hat nicht viel mit Zündschloss zu tun ;)
 
Kein Richter kann nach eigenem Ermessen entscheiden. Bei der Beweiswürdigung wird ihn ein nachvollziehbares Ermessen zugestanden. Fakten kann er aber nicht umdeuten und der Brutalität der Behauptung eines Fremdzugriffes auf die Software hat er nichts Substantielles entgegenzusetzen. Er muss die Kröte schlucken, egal wie schlecht sie ihm schmeckt, im Gegensatz zu uns ist er an Recht und Gesetz gebunden..