Wenn Du Dich in einem Verfahren mit der Unterstellung, die Polizei hätte deinen Scooter manipuliert, wehren willst, musst Du dies auch beweisen. Wenn die im Protokoll stehen haben "mit m365-App kontrolliert", ggf. mit Screenshot, wird man Dir das ja ziemlich einfach widerlegen können -> Schutzbehauptung.
Vielleicht können wir die OT-Diskussion dann auch mal wieder beenden. Ich habe lediglich festgestellt, dass man auf ziemlich einfache Weise die SHFW erkennen kann.
Wen die Rechtslage interessiert, hier gibt es genug Themen dazu, macht ggf. ein neues dazu auf: https://rollerplausch.com/forums/deutschland.52/
Vielleicht können wir die OT-Diskussion dann auch mal wieder beenden. Ich habe lediglich festgestellt, dass man auf ziemlich einfache Weise die SHFW erkennen kann.
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