- 16 August 2022
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- E-Scooter
- Audi Max G30D II
Kein Richter kann nach eigenem Ermessen entscheiden. Bei der Beweiswürdigung wird ihn ein nachvollziehbares Ermessen zugestanden. Fakten kann er aber nicht umdeuten und der Brutalität der Behauptung eines Fremdzugriffes auf die Software hat er nichts Substantielles entgegenzusetzen. Er muss die Kröte schlucken, egal wie schlecht sie ihm schmeckt, im Gegensatz zu uns ist er an Recht und Gesetz gebunden..
Genau das ist sein Ermessensspielraum, innerhalb dessen er frei entscheiden kann. Auch wenn Fremde sich per Bluetooth mit dem Scooter verbinden können, kann er der Meinung sein, dass das im Einzelfall nicht relevant ist, da er davon "überzeugt" ist, dass der Eigentümer selbst das Tuning durchgeführt hat.
Bei reinen Indizienprozessen ist es identisch ... da gibt es keinen klaren Beweis, sondern nur "Indizien", welche in der Einzelbetrachtung dafür sprechen, dass der Angeklagte es gewesen sein könnte (dies aber nicht beweisen). Der Richter kann dann innerhalb seinen Ermessensspielraum entscheiden, ob er genug Indizien vorliegen hat, welche ihn davon überzeugen, dass der Angeklagte der Täter ist.
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sorry, aber mein Fehler ... dachte es geht im verlinkten Beitrag um den Zündschlosseinbau, bei dem ja gebohrt werden muss.Ist heute, Ich Antworte ohne mir den Beitrag durchzulesen Tag?
Wireless Remote Control, hat nicht viel mit Zündschloss zu tun![]()
dennoch ... mit der Fernsteuerung kann ich den Scooter zwar komplett deaktivieren, doch wenn ich das dann in einer Kontrolle mache, dann ist das so offensichtlich, dass die Beamten dann einen berechtigten Anfangsverdacht unterstellen und den Scooter gleich sicherstellen.
mir geht es aber um etwas Ähnliches wie die Fernbedienung, nur aber um damit Bluetooth abzuschalten.
Versucht der Beamten dann sich bei einem eingeschaltenen Scooter per Bluetooth zu verbinden und bekommt keine Verbindung, dann bricht er seinen Versuch mich 99,9% an Wahrscheinlichkeit ab und Du fährst einfach weiter.
Schaltet man den Scooter aber per Fernbedienung komplett ab, dann ist es wie mit den Funksteuerungen der Auspuffklappen. Sieht der Beamte die geschlossene Klappe, dann weiß er auch, dass im Fahrzeug entweder ein versteckter Schalter verbaut ist, oder sich irgendwo eine Fernbedienung befindet. Im Zweifelsfalle, wenn der Fahrer sich dann sperrt, wird der Wagen beschlagnahmt. Ähnlich wird es beim Scooter laufen, wenn der in der Kontrolle plötzlich nicht mehr einzuschalten ist, obwohl 1 Min vorher damit ja noch gefahren wurde.