Strafanzeige für Fahren ohne Versicherung erhalten

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26 April 2021
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E-Scooter
Ninebot MAX G30D
Ich möchte es relativ knapp machen. Am gleichen Tag wo ich mir mein Kennzeichen/Versicherung bei der HUK-Coburg abgeholt habe, wurde ich von der Polizei gestoppt weil ich noch keine Versicherung hatte. Das heißt, ein paar Stunden vorher. Wurde nebenbei noch auf Drogen getestet weil der Polizist überzeugt war ich wäre bekifft. Test war natürlich negativ. Brief mit der Anschuldigung kam natürlich auch.
EDIT: Ich war NICHT auf dem Weg zum Versicherungsbüro. Und zu der Zeit der Kontrolle, gab es auch noch keinen Termin bei der Versicherung

Mein Vorgehen wäre folgendes: Ich gestehe die Tat und lass einfach alle Konsequenzen über mich ergehen (hohes Bußgeld und Führerschein weg?)um es hinter mich zu bringen. Das Vergehen und die Beweislage sind für mich eindeutig. Anwalt würde ich mir nicht dazu holen weil ich nicht wüsste was der bei einem so konkreten Fall überhaupt für mich machen soll. Und die Kosten für den Anwalt kommen natürlich nochmal obendrauf.

Frage: Ist irgendwas verkehrt an meinem Vorhaben? Sollte ich anders vorgehen? Würde gerne jede Meinung dazu hören
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem Vorwurf einer Straftat würde ich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen.
 
Hast du das Kennzeichen zufällig davor schon beantragt bzw gibts da bei der huk intern schon eine Bearbeitung deiner Antragstellung?
Wenn ja hast du wahrscheinlich Glück gehabt und musst nur 20EUR (ungefähr) zahlen.
 
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Reaktionen: greyman und mhdot
Da du ja scheinbar wirklich gefahren bist, statt den Roller zum Versicherungsbüro zu schieben, hast realistisch keine Chance dich da rauszuboxen. Fahrerlaubnis sollte nur in Gefahr sein, wenn du bereits weitere Vergehen auf Akte hast. ;) Da es sich tatsächlich um eine Straftat handelt, wäre ein Anwalt wirklich zu empfehlen, damit man Akteneinsicht bekommt.

Dann würde ich nach Möglichkeit eine Aussage machen, Fehler eingestehen. Sollte es tatsächlich auf dem direkten Weg zum Versicherungsbüro gewesen sein, sage ich es so aus. Eventuell war ich der fehlerhaften Annahme, dass eine Fahrt dorthin um sich das Kennzeichen abzuholen okay ist... Das könnte die Geldstrafe verringern, statt Vorsatz hin zu Fahrlässig. So eine Aussage sollte aber auch wohlüberlebt nach Aktenlage erfolgen, also der anwaltliche Rat wäre hier auch wieder von Nöten.

Hier noch etwas von der Allianz zu dem Thema:

Dies stellt keine Rechtsberatung dar!

Grüße!
 
Da du ja scheinbar wirklich gefahren bist, statt den Roller zum Versicherungsbüro zu schieben, hast realistisch keine Chance dich da rauszuboxen. Fahrerlaubnis sollte nur in Gefahr sein, wenn du bereits weitere Vergehen auf Akte hast. ;) Da es sich tatsächlich um eine Straftat handelt, wäre ein Anwalt wirklich zu empfehlen, damit man Akteneinsicht bekommt.

Dann würde ich nach Möglichkeit eine Aussage machen, Fehler eingestehen. Sollte es tatsächlich auf dem direkten Weg zum Versicherungsbüro gewesen sein, sage ich es so aus. Eventuell war ich der fehlerhaften Annahme, dass eine Fahrt dorthin um sich das Kennzeichen abzuholen okay ist... Das könnte die Geldstrafe verringern, statt Vorsatz hin zu Fahrlässig. So eine Aussage sollte aber auch wohlüberlebt nach Aktenlage erfolgen, also der anwaltliche Rat wäre hier auch wieder von Nöten.

Hier noch etwas von der Allianz zu dem Thema:

Dies stellt keine Rechtsberatung dar!

Grüße!
Hast du das Kennzeichen zufällig davor schon beantragt bzw gibts da bei der huk intern schon eine Bearbeitung deiner Antragstellung?
Wenn ja hast du wahrscheinlich Glück gehabt und musst nur 20EUR (ungefähr) zahlen.
Ich war NICHT auf dem Weg zum Versicherungsbüro. Und zu der Zeit der Kontrolle, gab es auch noch keinen Termin bei der Versicherung. Ich war auf dem Weg zur Tankstelle um mir eine Packung Zigaretten zu holen. Dass ich am gleichen Tag noch mein Kennzeichen bekommen habe, ist für mich nicht von Bedeutung. Ohne Versicherung darf ich nicht fahren, ohne wenn und aber. Aber ein wenn und aber, gibts hier aber auch nicht. Wie gesagt, ich war auf dem Weg zur Tankstelle für eine Schachtel Kippen.

Inwiefern ist die geschätzte 1000€ Investition in einen Anwalt von Nützen? Oder schafft er es, mein Bußgeld um so hohe Mengen zu verkürzen, falls überhaupt angenommen wird dass das Bußgeld so hoch ausfallen wird.
Mir geht es hier hauptsächlich drum, die Sache so kurz und schmerzlos hinter mich zu bringen. In meinen Augen, kann ich mich nicht rausmogeln. Die Straftat und die Beweislage sind für mich eindeutig. Geld für einen Anwalt auszugeben (warum auch immer), macht für mich keinen Sinn.


Entschuldigt mein Unwissen, aber was habe ich davon eine Akteneinsicht zu bekommen?
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Also wenn man mal grob googelt was dich erwarten könnte finde ich jetzt nicht was einen Anwalt für 1000EUR rechtfertig, meiner Meinung nach..
Die werden dich jetzt nicht in den Knast stecken deswegen^^
PS..Ich meine dass das Thema in der Zeit, als es neue Numernschilder gab mehrfach in der Telegram Gruppe Thema war, falls der Thread hier untergehen sollte kannst da ja auch mal kucken..
So sehe ich das auch. Bei einem so konkreten Fall, wird ein Anwalt mich wohl nicht komplett rausreden können. Und es stehen hier denke ich auch nicht ein paar Tausend € Bußgeld in Frage. Was heißt, 1000€ für einen Anwalt auszugeben, macht keinen Sinn.
Ich habe schonmal einen Anwalt beauftragt, und für ihn 800€ ausgegeben. Die Investition war es wehrt aber ich wusste von Anfang an dass es für diese Situation schlau war einen zu beauftragen. In diesem Fall ist es für mich aber absolut sinnlos.
 
So sehe ich das auch. Bei einem so konkreten Fall, wird ein Anwalt mich wohl nicht komplett rausreden können. Und es stehen hier denke ich auch nicht ein paar Tausend € Bußgeld in Frage.

Allein um Akteneinsicht zu bekommen wäre es sinnvoll. Aber entscheiden musst Du das sebst. Wenn die Polizei einen Drogentest macht, musst Du in einer ziemlich heißen Gegend wohnen.

Schreib mal wie das augegangen ist. Viel Erfolg!

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
 
Allein um Akteneinsicht zu bekommen wäre es sinnvoll. Aber entscheiden musst Du das sebst. Wenn die Polizei einen Drogentest macht, musst Du in einer ziemlich heißen Gegend wohnen.

Schreib mal wie das augegangen ist. Viel Erfolg!

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Gut, ich höre jetzt schon mehrmals das Wort Akteneinsicht. Wird die Akteneinsicht mir so sehr helfen, dass ich es dafür lohnt, ca. 1000€ auszugeben? Dass muss es ja wohl, sonst würde man nicht soviel Wert drauf legen. Wie gesagt, entschuldige mein Unwissen.
 
Ich sag nur so viel, such dir nen vernünftigen Anwalt, mehr als 250€ sollte dich das nicht kosten.

Die Akteneinsicht ist von Nöten um eine Aussage zu formen, die dich vom Vorsatz befreit.

Eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen und wir sind schon haarscharf an der Grenze mit unseren Aussagen.

Viele Grüße und viel Erfolg, sag Bescheid was am Ende rausgekommen ist.
 
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Ich sag nur so viel, such dir nen vernünftigen Anwalt, mehr als 250€ sollte dich das nicht kosten.

Die Akteneinsicht ist von Nöten um eine Aussage zu formen, die dich vom Vorsatz befreit.

Eine Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen und wir sind schon haarscharf an der Grenze mit unseren Aussagen.

Viele Grüße und viel Erfolg, sag Bescheid was am Ende rausgekommen ist.
Werde auf jeden Fall berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich mich nicht einfach selber vom Vorsatz befreien, indem ich einfach eine Aussage tätige....

Das ist hier ein öffentliches Forum. Du weißt nie, wer mitliest. Ich würde sowas wieder löschen oder einen Admin darum bitten
 
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