Dieses Katalog wird andauernd fälschlicherweise zitiert. Es gibt nur ein Missverständnis. Bei den 40€ oder wie auch immer, ist nur die Rede vom Fehlen eines Kennzeichen. Wenn man erst gar nicht eine Versicherung besitzt, handelt es sich um eine Straftat und das Bußgeld fällt deeeeutlich höher aus. Dass es eine Straftat ist, wird auch in meinem Brief erwähntIch frage mich ernsthaft woher die die 40€ haben, von der obigen Seite. Dafür gibt es keine Belege, der Bussgeldkatalog schliesst sogar ganz klar das Fehlen des Kennzeichens als Tatbestand aus. Eigentlich auch klar, weil es ein Verstoss nach Pflichtversicherungsgesetz ist.
Speeed hatte den §6 oben bereits gepostet.