Ich bin in vielen europaweiten Kooperations-Projekten eingebunden und daher häufig im angrenzenden EU-Ausland unterwegs. Im Zuge des klimafreundlichen Reisens nutze ich fast ausschließlich die Zugverbindungen und den ÖPNV. Hierbei ist es sehr praktisch, den E-Tretroller mitzunehmen, da dieser im Gegensatz zum Fahrrad platzsparend unter der Sitzbank verschwindet und ich vor Ort vom Bahnhof aus ohne Taxi einfach zu Terminen fahren kann (Radius bis zu 10 Km).
In Deutschland wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt - BGBl. Teil I 2019 Nr. 21 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verabschiedet, die sehr restriktive Vorgaben zur Nutzung von sogenannten E-Scootern (Tretrollern mit elektrischem Motor) eingeführt hat.
In der Folge wurden ca. 200.000 bereits in Deutschland verkaufte Roller illegal, die im EU-Ausland zu kaufen waren und dort weiterhin erlaubt sind. Es wurde eine Verpflichtung eingeführt, diese E-Scooter vom Kraftfahrtbundesamt genehmigen zu lassen, um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu erlangen.
Darüber hinaus wurde eine Versicherungspflicht eingeführt mitsamt der Vorgabe, dass ein Kennzeichen zu kontieren sei.
Das deutsche Verfahren beeinträchtigt meine Rechte und die der anderen europäischen Bürger im europäischen Kontext massiv.
Nicht nur, dass die Einbindung des Kraftfahrtbundesamtes die Auswahl an geeigneten Modellen sehr stark einschränkt. Nein, auch die restriktive Regulierung macht es unmöglich, dass ein in Deutschland zugelassener Scooter im EU-Ausland die dortigen Geschwindigkeitsregelungen nutzen kann.
Fahre ich bspw. nach Österreich, so darf dort max. 25 Km/h gefahren werden. Ein deutscher Scooter allerdings kann nur 20 Km/h fahren und muss laut KBA auch so eingestellt sein, dass diese Sperre nicht aufhebbar ist. Warum ist dies bei E-Scootern so geregelt, während bspw. ein Auto in Deutschland über 250 Km/h fahren darf aber trotzdem in EU-Länder fahren darf, die ein Tempolimit besitzen?
Umgekehrt dürfen bspw. Österreicher nicht mit den dort nutzbaren E-Scootern in Deutschland fahren. Ist das in einem europäischen Kontext vermittelbar?
Ich würde mich freuen, wenn dieser Sachverhalt in einem europäischen Gedanken gelöst werden kann.