- 21 März 2023
- 4
- 5
- E-Scooter
- Ninbot g30d
Hi Rollerfreunde,
Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.
Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)
Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!
Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.
Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.
Amtsgericht Nürnberg.
Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)
Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?
Gruß Lukas
Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.
Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)
Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!
Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.
Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.
Amtsgericht Nürnberg.
Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)
Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?
Gruß Lukas