Zu schnell gefahren - Von der Polizei erwischt

21 März 2023
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5
E-Scooter
Ninbot g30d
Hi Rollerfreunde,

Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.

Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)

Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!

Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.

Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.

Amtsgericht Nürnberg.

Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)

Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?

Gruß Lukas
 
Hi Rollerfreunde,

Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.

Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)

Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!

Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.

Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.

Amtsgericht Nürnberg.

Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)

Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?

Gruß Lukas
Als erstes es ist zulässig. Was nicht passt ist das sie den E Scooter nicht beschlagnahmt haben. Wobei ganz ehrlich wenn es bei den 400€ bleibt kommst du günstig davon...
 
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Ich würde an Deiner Stelle einmal zusehen, dass Du Dir die Klasse A1 in den Fahrerlaubnisnachweis (aka Führerschein) eintragen lässt. Die Ergänzung der Klasse B durch Code 111 erlaubt nämlich auch das Fahren mit Motorrädern bis 125 cm³.
 
nur Geldstrafe? Endgültiger Bescheid? Keine Punkte etc?
Hab da auch noch mal drüber nachgedacht... Wahrscheinlich kommt da dann doch noch etwas dazu. Die Papiere habe ich gestern erst bekommen. Darauf steht übrigens, fahrlässiges Fahren ohne Führerschein. Ich denke dass ich beteuerte, dass er nur 20 fährt hat mich da gerettet. Vorsätzlich wäre nochmal schlimmer.

Vielleicht kommt da noch ein Bescheid. Dann melde ich mich auf jeden Fall noch mal hier.
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Ich würde an Deiner Stelle einmal zusehen, dass Du Dir die Klasse A1 in den Fahrerlaubnisnachweis (aka Führerschein) eintragen lässt. Die Ergänzung der Klasse B durch Code 111 erlaubt nämlich auch das Fahren mit Motorrädern bis 125 cm³.
111 scheint eine österreichische Regelung zu sein. In DE muss ich dafür wohl erst eine Fahrerschulung machen und die kostet um die 600 Euro. Vielleicht mach ich das mal aber jetzt für diese Sache wird mir das ja nichts mehr bringen
 
Moin,
ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen. Unabhängig davon ob die Art der Feststellung der betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit durch einfaches anheben rechtlich ausreichend ist (meiner Meinung nach nicht), wäre es kein Fahren ohne Führerschein denn dein vorhandener Führerschein B schließt Fahrzeuge bis 45 km/h ein. Es bliebe dann maximal als Tatbestand nur noch die Ordnungswidrigkeit fahren mit erloschener Betriebserlaubnis (Strafe 30 bzw. maximal 50€).

Ist denn fahren ohne Fahrerlaubnis der einzige Vorwurf der dir im Strafbefehl gemacht wurde?
 
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Da wäre ich vorsichtig. Autos werden auch auf einem Rollenprüfstand gemessen und nicht "Real Life"
desweiteren sind 29 km/h ja nicht ein bisschen drüber sondern halt wesentlich. Selbst wenn sie dir 4 runter rechnen bist du immer noch bei 25. Rechtsbeistand nur wenn Rechtsschutz mitspielt. Ansonsten kann es recht teuer werden.
Es ist aber nunmal so, du hast ihn getunt, bist erwischt worden und du weißt ja auch dass er zu schnell läuft.
Da kann selbst eine Rechtsschutz sich rauswinden und nicht "mitmachen".
vor allem weil es statt einer Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren sein kann, wo die sich auch rausziehen und Anwälte mehr berechnen.
 
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Da wäre ich vorsichtig. Autos werden auch auf einem Rollenprüfstand gemessen und nicht "Real Life"
desweiteren sind 29 km/h ja nicht ein bisschen drüber sondern halt wesentlich. Selbst wenn sie dir 4 runter rechnen bist du immer noch bei 25.
Bei 25km/h ist man aber im Mofa Bereich und da reicht eine Prüfbescheinigung, dafür braucht man keinen Führerschein. Ist nur eine 20€ Ordnungswidrigkeit wenn nicht vorhanden.

Rollenprüfstand ist nicht gleich Rollenprüfstand, stell mal eine Simson auf einen einfachen Zweirad Rollenprüfstand. ;) Aber im allgemeinen kann man elektronisch begrenzte Geschwindigkeiten damit einigermaßen genau messen, nur wenn es knifflig wird und es um Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit geht muss man genau sein.

Zustimmung aber das man nicht unbedingt einen Anwalt benötigt.
 
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Naja, er hat aber ja eine Klasse B, also ist die Grenze 25 unerheblich (Denn da sollte bis 45 gedeckelt sein oder?)
geht halt nur um den Rest der Vorwürfe, die ja anscheinend noch nicht voll klar sind.
insgesamt aber sag ich dazu: man weiß vorher was man tut und sollte es dann auch nehmen wie es kommt.
 
Hi Rollerfreunde,

Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.

Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)

Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!

Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.

Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.

Amtsgericht Nürnberg.

Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)

Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?

Gruß Lukas
Du brauchst doch nur kurz in E Wechseln und der Roller fährt dann auch in S wieder nur noch 22 kmh und die Codierung ist raus. Auf jeden Fall bei mir mit Android bei dieser bekannten App.

Sind doch nur schnell 2 Klicks beim Ausrollen oder beim anhalten... Also ganz schnell klick klick und grinsen 😁
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Hi Rollerfreunde,

Ich wurde vor einem Monat von der Polizei angehalten und die netten Herren haben tatsächlich überprüft wie schnell mein Scooter fährt.

Leider habe ich das nicht erwartet und konnte nichts mehr daran ändern. =)

Ich habe damals viel in Foren gesucht was für eine Art von Strafe auf mich zu kommen könnte und nichts konkretes gefunden, also teile ich es nun mal mit euch!

Die Polizei hatte meinen Scooter aufgebockt, Vollgas gegeben und ein Bild von dem Display gemacht. Ob das so zulässig war, bezweifel ich etwas. Auch ist die so angezeigte Geschwindigkeit ja nicht die die tatsächlich auf der Straße erreicht wurde. Vielleicht könnte ich das anfechten, aber ich werde wohl eher zahlen und die Sache vergessen.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da mein Ninebot eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 29km/h aufwies obwohl ich nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Ich habe eine Klasse B, bräuchte aber Klasse A1.

Ich erhalte eine Geldstrafe von 400 Euro.

Amtsgericht Nürnberg.

Also Freunde vielleicht drosselt ihr eure Scooter doch lieber auf 20. =)

Kontrolliert wurde ich schon oft aber das mit der Geschwindigkeit war neu. Messung wahrscheinlich nicht wirklich zulässig, sie haben den Roller nicht beschlagnahmt und ich habe auch nichts zugegeben. Aber hättet ihr Lust auf den rechtlichen Ärger?

Gruß Lukas
Hä und mit A1 wäre es nicht mehr strafbar?
Ich habe einen Motorrad Führerschein, also kann man mich nicht belangen?
 
Da wäre ich vorsichtig. Autos werden auch auf einem Rollenprüfstand gemessen und nicht "Real Life"
desweiteren sind 29 km/h ja nicht ein bisschen drüber sondern halt wesentlich. Selbst wenn sie dir 4 runter rechnen bist du immer noch bei 25.
Nur mal der Richtigkeit halber: erlaubt sind 20kmh, die Toleranz beträgt 10%, also 2kmh, nicht 4.
Genau diese 2kmh werden von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, nicht 10% von der gemessenen Geschwindigkeit 🙃
 
Nur mal der Richtigkeit halber: erlaubt sind 20kmh, die Toleranz beträgt 10%, also 2kmh, nicht 4.
Genau diese 2kmh werden von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, nicht 10% von der gemessenen Geschwindigkeit 🙃

Da die Tachotoleranz ja nicht über 22kmh auf 0% sinkt, muss man natürlich 10% Abweichung von den 29kmh abziehen und sie mit 20kmh in Relation setzen.
Bleibt also 6,1 Kmh zu schnell übrig.
 
Bitte nicht die erlaubten 10% Toleranz vom Scooter mit der Messfehlertoleranz des verwendeten Gerätes irgendwie in Verbindung bringen, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Wenn sich die Geschwindigkeit des Scooter nach Abzug der Gerätemesstoleranz noch innerhalb der 10% Geschwindigkeitstoleranz des Scooter bewegt dann ist alles in Ordnung.
 
Da die Tachotoleranz ja nicht über 22kmh auf 0% sinkt, muss man natürlich 10% Abweichung von den 29kmh abziehen und sie mit 20kmh in Relation setzen.
Bleibt also 6,1 Kmh zu schnell übrig.
Falsch.

eKFV
Anlage zu § 7 Nummer 1
2.1.3
Die bei den Prüfungen ermittelte Höchstgeschwindigkeit darf von der angegebenen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 10 % abweichen.


Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist 20 kmh, Abweichung darf max 10% (=22kmh) betragen. Fährst du 29kmh, bist du 7kmh zu schnell, nicht weniger.
 
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Was habt ihr mit der Geschwindigkeit? Hier wurde Fahren ohne Fahrerlaubnis beanstadet und nicht zu schnell fahren. Der Vorwurf ist schon kappes³... Würd ich nicht zahlen, entweder hat der Staatsanwalt keinen Bock gehabt oder einfach nur keine Ahnung. Wie Rainer schon sagt, max ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis, ob du wirklich zu schnell warst kann dir keiner vorwerfen wenn nicht gemessen nur weil das Fahrzeug so schnell fahren könnte.