Zusatz-Akku und ABE

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
23 August 2020
8
10
E-Scooter
Xiaiomi Mi 1S
Hallo zusammen,
Ich habe da grundsätzlich mal eine Frage und wollte mal eure Einschätzung hören:
Erlischt die ABE, wenn ich einen Zusatzakku über die Y-Methode außen am Scooter anschließe?
Mir fehlt dazu die Rechtssicherheit und Erfahrung um das einschätzen zu können. Hat vielleicht jemand von Amts wegen damit (unliebsame) Erfahrungen sammeln müssen/können?

Grüße
 
Wenn der Zusatzakku verbunden ist ,ist die ABE erloschen, da der Roller nicht mehr im "ist-Zustand" vom Werk ist.

Soweit ich weiß ergibt das 70€ Bußgeld, falls man damit ertappt wird.

Im Thema Erfahrung mit Zusatzakku kann ich dir sagen, das die Polizei (in meiner Umgebung) sich nur für die Plakette deines Rollers interessiert. Dies kann aber bei jedem anders sein.

Habe bis heute keine negativen Erfahrungen teilen können, seit dem ich meinen Zusatzakku seit 3 Monate installiert habe.

Bin vor allem sehr dankbar, das es sowas für meinen Roller gibt. ;)
 
Ohne jetzt eine Diskussion lostreten zu wollen: was ist die Folge der erloschenen ABE? Ich meine nicht das Thema Versicherung und ich möchte auch keine Vermutungen hören.

Gibt es hier jemand, der eindeutig und rechtsicher beantworten kann, ob es nur bei einer Owi bleibt, oder ob der Scooter dann plötzlich zu einem "klassenlosen" Kfz wird, was dann unter Umständen "Fahren ohne Führerschein" nach sich ziehen kann?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ein Tuning, also die Steigerung der max. zul. Geschwindigkeit nicht nachgewiesen werden kann (zB. wegen Ger. Manöver).

Mir geht es wirklich nicht um einen erhobenen Zeigefinger, aber manchmal ist es besser vorher zu wissen worum es geht.
 
Speeed Speeed das war auch die Intention hinter diesem Thread. Ich würde auch gerne wissen, womit man rechnen muss, bevor etwaiges Tuning vorgenommen wird.
Eine Owi würde ich hinnehmen, aber Straftatbestände fände ich schon wesentlich dramatischer.

Soweit ich mich informiert habe, wird ein Bußgeld von mind. 50€ fällig und ein Punkt in Flensburg (laut https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/#faq_fahren_ohne_betriebserlaubnis).

Das würde ich tatsächlich auch riskieren, zumal ich davon ausgehe, dass dies wahrscheinlich nur in Einzelfällen genau beleuchtet wird.
Zitierfähige Quellen über Straftatbestände habe ich nicht gefunden, da würde es mir dann tatsächlich schon zu weit gehen...

Ich höre mich da nochmal um

Edit:

Selbst Bussgeldkatalog.org ist sich da nicht so ganz einig, in einem anderen Artikel wird ein Bußgeld von 70€ (fehlende Versicherung? + erloschene ABE) erwähnt
.
 
Selbst Bussgeldkatalog.org ist sich da nicht so ganz einig, in einem anderen Artikel wird ein Bußgeld von 70€ (fehlende Versicherung? + erloschene ABE) erwähnt

Deshalb hatte ich auch nach "rechtsicher" gefragt. Die nächste Frage wäre dann: was passiert, wenn ich den ordnungsgemäßen Zustand noch vor Ort wieder herstellen kann? Ich muss ja nur den Akku abziehen.

Dann dürfte mich nicht mal ein Ordnungshüter an der Weiterfahrt hindern. Oder möchten die einem das Fahrzeug regelrecht stilllegen?

Immerhin regelt ja eine ABE die Zulassung im Straßenverkehr. Einen Tüv gibt es ja nicht.

Ich glaube mit persönlichem Rechtsempfinden kommt man nicht weit und Meinungen zählen auch nicht. :cool:

Edith: und wenn ich den Akku nicht fest verschraubt hätte, würde ich den Ordnungshütern verkaufen, dass der Akku als Ladung gilt und ich während der Fahrt nur den Hauptakku lade.

Das dürfte dann schwierig werden. Zumindest würde ich es versuchen, wenn mir jemand mit nem Verfahren droht. Immerhin ist der Akku ja klar erkennbar trennbar in einer Tasche mitgeführt. Der Scooter fährt ja auch ohne...
 
Mit Logik, haben Gesetze leider nie etwas zu tun. Sonst gäbe es die EKFV garnicht. Es ist verboten und sorgt dafür daß die ABE weg ist. Auch Akku vor Ort abziehen stellt nicht den Werkszustand wieder her, das Kabel liegt ja noch.

Warum man sein eigenes Pedelec bauen darf, und das nichtmal jemand der Ahnung hat prüfen muss bevor es gefahren werden darf aber E-Roller der teufel sind weiß ich auch nicht, hat halt nichts mit Logik zu tun...
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Noel
Mit Logik, haben Gesetze leider nie etwas zu tun. Sonst gäbe es die EKFV garnicht. Es ist verboten und sorgt dafür daß die ABE weg ist. Auch Akku vor Ort abziehen stellt nicht den Werkszustand wieder her, das Kabel liegt ja noch.

Das mag ja alles sein, deshalb würde ich gern jemand hören, der da rechtlich genau Bescheid weiß. Ich glaube kaum, dass die Ladegeräte Bestandteil der ABE sind.

Hier geht es ja konkret darum: "Was darf ich nicht verändern, damit die ABE nicht erlöscht?" - "Gar nichts" stimmt ja nicht.

Gerade wenn es ins Strafrecht abgleitet, wird man dir beweisen müssen, dass der Scooter in Art und Weise manipuliert wurde, die zu dazu führt, dass die ursprünglich erteilte ABE nicht mehr Bestand hat und ein wichtiger Prüfungsbestandteil nicht mehr erfüllt wird.

Ich darf ja auch die Reifen ändern, wenn die nicht genau spezifiziert sind. Und die sind nun wirklich ein sicherheitsrelevantes Bauteil.

Ansonsten dürfte ich ja nicht mal eine Handyhalterung am Lenker anbringen.

Wenn ich z.B. einen Zusatzakku parallel anschließe, dann mache ich ja wirklich nichts anderes als den original Akku "zu laden".

Diese Definition hält mit ziemlicher Sicherheit sogar einem Sachverständigen stand.

Ist der Akku mit einer Sicherheitschaltung versehen und nicht fest verbaut, ist er kein Bestandteil des Fahrzeugs und da die Stromquelle fürs Laden nicht spezifiziert ist, wird es eng für den Ordnungshüter.

Wie will er argumentieren? Abnehmbare Ladeeinrichtung am Fahrzeug vorgefunden? Verdächtiges Kabel? Dann muss er den Scooter kassieren und prüfen lassen.

Wie will ein Ordnungshüter vor Ort genau feststellen, was so eine Buchse am Scooter macht? Wenn der Scooter nachweislich nur 20 km/h läuft, wird es eng für ihn.

Auch Versicherungen können sich nicht "einfach so" aus der Verantwortung ziehen. Spätestens bei einem Unfall würde sowieso geprüft werden müssen, ob der Unfall ohne Manipulation vermeidbar gewesen wäre.

Im Moment prüfen unsere Ordnungshüter aus gutem Grund nur den Versicherungsschutz und die offensichtliche Verkehrssicherheit. Ein Gutachten kostet Zeit und Geld.

Trotzdem ist alles was ich schreibe, auch nur Meinung, persönliches Rechtsempfinden. Vielleicht gibt es ja jemand, der vom Fach ist, und es genau weiß.

Wenn man nicht gerade mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen ist, wird ein Ordnungshüter auch beweisen müssen, was er vermutet.

Im Strafrecht ist er "nur" Zeuge, Ermittler. Entschieden wird in einer höheren Instanz. Das ist völlig anders, als bei einer Ordnungswidrigkeit.

Just my 2Cent
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Jingling
Ich habe einfach mal den ADAC Rechtsbeistand angeschrieben. Da ich ohnehin Club-Mitglied bin, erschien es mir am einfachsten. Ich teile die Erläuterung gerne mit euch:
ADAC Rechtsbeistand schrieb:
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale.
Wie Sie zutreffend beschreiben muss für einen E-Scooter, der in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, zwingend eine ABE oder eine Einzelgenehmigung vorliegen. Dabei enthält das Gesetz auch eine Vorschrift, wonach der Akkuladestand zum Zeitpunkt der Genehmigung mindestens 75 % betragen muss. Wird nun ein zusätzlicher Akku eingebaut, ist nicht auszuschließen, dass sich dies auf die Betriebserlaubnis auswirkt bzw. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, da es sich um eine Änderung des genehmigten Zustandes handelt.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann darüber hinaus auch zur Leistungsfreiheit der Versicherung bis 5000,00 Euro führen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Zweifel vor der Änderung zur Klärung mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.

Zusammenfassend:
- Ob die ABE bei Akku-Modifikation erlischt, könnte evtl. der Hersteller wissen, prüfen, oä. (Dass die ABE erlischt scheint also nicht unbedingt gegeben zu sein)
- Erlischt die ABE so gilt: Verwarngeld von mindestens 50€, Leistungsfreiheit der Haftpflicht bis 5.000,00€

Ich werde einfach mal eine Email an, in meinem Fall, Xiaomi bzw. Ninebot. Ninebot hat in meinem Fall die ABE beantragt.
Die Auskunft des Anwaltes hat mir also Mut gemacht, dass eine einfache Kapazitätserweiterung legal zu sein scheint, wird sich vielleicht zeigen.

Grüße
 
Der ADAC Mensch geht von einem "eingebauten Akku" aus. Wenn der Akku sich in einer Tasche befindet, die nicht mit dem Fahrzeug verschraubt ist, kann man wohl kaum von Einbau sprechen. Wenn es sich sogar vor Ort werkzeuglos unter den Augen eines Ordnungshüters entfernen lässt, dürfte das Beweis genug sein.

Der Gesetzgeber sieht meiner Meinung nach solche Dinge nicht als Bestandteil des Scooters an. Wie gesagt, die Frage ist, ob eine solche "externe Stromversorgung" überhaupt Bestandteil der Betriebserlaubnis war/ist.

Aber ich bin kein Fachmann, kann auch nur mutmaßen. Trotzdem ist halt vieles im Recht "nur" eine Frage der Definition.

Just my 2Cent

P.S.: ich habe noch was lesenswertes zum Thema gefunden: klick und klick
 
Der ADAC Mensch geht von einem "eingebauten Akku" aus. Wenn der Akku sich in einer Tasche befindet, die nicht mit dem Fahrzeug verschraubt ist, kann man wohl kaum von Einbau sprechen. Wenn es sich sogar vor Ort werkzeuglos unter den Augen eines Ordnungshüters entfernen lässt, dürfte das Beweis genug sein.

Der Gesetzgeber sieht meiner Meinung nach solche Dinge nicht als Bestandteil des Scooters an. Wie gesagt, die Frage ist, ob eine solche "externe Stromversorgung" überhaupt Bestandteil der Betriebserlaubnis war/ist.

Aber ich bin kein Fachmann, kann auch nur mutmaßen. Trotzdem ist halt vieles im Recht "nur" eine Frage der Definition.

Just my 2Cent

P.S.: ich habe noch was lesenswertes zum Thema gefunden: klick und klick

Nach dem was ich dort gelesen habe, und wie ich es verstehe, sehe ich eigentlich nur ein Problem, wenn der Akku nicht richtig gesichert sein sollte oder wenn der Akku tatsächlich Teil der Betriebserlaubnis sein sollte.
Das Anlöten eines Kabels darf m.M.n. keine Folgen haben, da das ja auch im KFZ durchaus gemacht wird, dann müsste ich ja nach jeder kleinen Reparatur eine neue Betriebserlaubnis erwirken..
Bin gespannt, wie und ob Xiaomi sich dazu äußert.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: darwin
Kurzes Statusupdate:
Der Xiaomi-Support wollte hierzu keine Aussagen treffen, da sie "keine Techniker sind".
Der TÜV konnte so auch keine Aussagen treffen, findet es aber bedenklich einen Akku in der Tasche mitzuführen, eine neue Genehmigung wurde in dieser Konstellation scheinbar auch noch nicht angefragt.

Ich habe irgendwo mal gehört, dass ein E-Scooter keine Ladung transportieren darf, auch nicht in befestigten Taschen. Weiß jemand was darüber? Ich lese nämlich häufig auch das Gegenteil, dass Sitze montiert werden und, solange werkzeuglos montiert, als Ladung angesehen werden und deshalb transportiert werden dürfen.

Grüße
 
Ich habe irgendwo mal gehört, dass ein E-Scooter keine Ladung transportieren darf, auch nicht in befestigten Taschen. Weiß jemand was darüber?

Meiner Meinung nach kann Dir das völlig egal sein. Das ist maximal eine verschmerzbare Ordnungswidrigkeit.

Auch ein Schloss, eine Handyhalterung wäre so eine "Ladung".

Ich glaube kaum, dass unsere Ordnungshüter auf so etwas herumdiskutieren würden.

Bei ner Bierkiste auf dem Trittbrett sähe das schon anders aus.

Just my 2Cent
 
Bei ner Bierkiste auf dem Trittbrett sähe das schon anders aus.
Soweit ich weiß ist das auch der Knackpunkt. Ladung darf nicht auf dem Trittbrett transportiert werden, ist zumindest der Kenntnisstand den ich habe. Wie es dann mit Trittbrettern die auf Trittbrettern montiert werden aussieht weiß ich aber auch nicht. :LOL:
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Noel
Es verhält sich wie mit dem Sitz, der mit Schnellspannern oder Rändelschrauben am Trittbrett befestigt ist.

Wenn man etwas ohne Werkzeug vom Fahrzeug lösen kann, gilt es als Ladung.

Dazu habe ich den TÜV Nord befragt, der mir diese Information zukommen ließ.
Post automatically merged:

Hier der Nachweis.

Bei einer gegebenen Kontrolle, zeige ich dies dem Polizisten.
Post automatically merged:

.
Post automatically merged:

.
 

Anhänge

  • 20200831_162141.webp
    20200831_162141.webp
    42,7 KB · Aufrufe: 158
  • 20200831_162058.webp
    20200831_162058.webp
    42,7 KB · Aufrufe: 154
  • Screenshot_20200831-162513_Gmail.webp
    Screenshot_20200831-162513_Gmail.webp
    44,8 KB · Aufrufe: 152
Ladung darf nicht auf dem Trittbrett transportiert werden, ist zumindest der Kenntnisstand den ich habe. Wie es dann mit Trittbrettern die auf Trittbrettern montiert werden aussieht weiß ich aber auch nicht.

Ich fürchte da wird etwas anderes greifen: der Antirutschbelag könnte als "sicherheitsrelevantes Bauteil" gewertet werden. Da müsste man sich die ABE genau ansehen. Meiner Meinung nach ist da auch der Knackpunkt vom Sitz zu sehen: ich schränke damit die in der ABE spezifizierte Standfläche für die Füße ein.

Ob das nun gefährlich erscheint oder nicht, es gilt dabei lediglich zu klären, ob es eine bloße Ordnungswidrigkeit ist, oder ob das zum Erlöschen der ABE führt.

Erlöschen der ABE kann bedeuten, dass der Scooter zur Beweissicherung eingezogen wird. Also kann, wenn der Ordnungshüter das für nötig hält, weil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer davon ausgeht. Dann gibt es auch Stress für Fahrer und Besitzer gleichzeitig, falls die verschieden sind.

Solche Geschichten sind der Grund, warum ich persönlich (meine Meinung!) weder Sitz, Trittbrett oder eine Federung verbauen würde. Den zweiten Motor im meinem G30 werden die hoffentlich übersehen. Ich bemühe mich deshalb immer, einen gewissen "Sicherheitsabstand" einzuhalten 🤪

Aber das ist ja genau der Hintergrund des Threads, zu verstehen, welche Konsequenzen irgendwelche Umbauten oder Anbauten haben können und ob man das riskieren möchte/kann.

Also bitte nicht als erhobenen Zeigefinger missverstehen. Ich bewege mich halt oft mit meinem auffälligen E-Skateboard im Straßenverkehr. Am Wochenende hat das bei mir gleich 3 Mal ein kurzes Versteckspiel ausgelöst, weil ich den Beamten lieber aus dem Weg gehen wollte.

Es nervt gewaltig, sich dauernd umzuschauen, wenn man mit 35-40 auf dem Radweg unterwegs ist. Ich weiß nicht, ob das jedermans Sache ist.

Just my 2Cent
 
Ich fürchte da wird etwas anderes greifen: der Antirutschbelag könnte als "sicherheitsrelevantes Bauteil" gewertet werden. Da müsste man sich die ABE genau ansehen. Meiner Meinung nach ist da auch der Knackpunkt vom Sitz zu sehen: ich schränke damit die in der ABE spezifizierte Standfläche für die Füße ein.

Ob das nun gefährlich erscheint oder nicht, es gilt dabei lediglich zu klären, ob es eine bloße Ordnungswidrigkeit ist, oder ob das zum Erlöschen der ABE führt.

Erlöschen der ABE kann bedeuten, dass der Scooter zur Beweissicherung eingezogen wird. Also kann, wenn der Ordnungshüter das für nötig hält, weil eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer davon ausgeht. Dann gibt es auch Stress für Fahrer und Besitzer gleichzeitig, falls die verschieden sind.

Solche Geschichten sind der Grund, warum ich persönlich (meine Meinung!) weder Sitz, Trittbrett oder eine Federung verbauen würde. Den zweiten Motor im meinem G30 werden die hoffentlich übersehen. Ich bemühe mich deshalb immer, einen gewissen "Sicherheitsabstand" einzuhalten 🤪

Aber das ist ja genau der Hintergrund des Threads, zu verstehen, welche Konsequenzen irgendwelche Umbauten oder Anbauten haben können und ob man das riskieren möchte/kann.

Also bitte nicht als erhobenen Zeigefinger missverstehen. Ich bewege mich halt oft mit meinem auffälligen E-Skateboard im Straßenverkehr. Am Wochenende hat das bei mir gleich 3 Mal ein kurzes Versteckspiel ausgelöst, weil ich den Beamten lieber aus dem Weg gehen wollte.

Es nervt gewaltig, sich dauernd umzuschauen, wenn man mit 35-40 auf dem Radweg unterwegs ist. Ich weiß nicht, ob das jedermans Sache ist.

Just my 2Cent

Kommt eben immer darauf an, wo man wohnt und lebt.

Auf dem Land bzw der Landstraße fällt das nicht auf. In der Stadt hingegen schon, wenn man nur 5-10 km/h langsamer fährt.

Ich bin aber bereits durch Hamburg und Berlin gefahren. Bisher hat mich keiner angehalten.

Außerdem kann man mit einem Scooter die ganzen Schleichwege fahren.

Ich habe mir extra Fahrradspiegel von M Wave angebaut und kann dadurch gut erkennen, wer da so hinter mir fährt.

Und wenn die Polizei in der Nähe ist, dann fährt man eben langsamer.

Die Fahrradcops können einen eh nicht einholen. Die fahren meistens max 27 km/h.
 
Die Fahrradcops können einen eh nicht einholen. Die fahren meistens max 27 km/h.

Du wirst lachen, aber ich habe mir durchaus überlegt, wie ich mit so einer Situation umgehe. Am "kommunalen Ordnungsdienst" und "Polizisten zu Fuß" bin ich mit dem Eboard schon mehr oder weniger absichtlich direkt (3m) vorbei gefahren.

Auf dem Skateboard ist der Wiedererkennungswert leider nochmals größer.

Ab 27 fahren die Fahrradcops ohne Unterstützung, aber je nach Fitness auch wesentlich schneller.

Ich wünsche Dir jedenfalls immer "ein paar Volt mehr als Deine Verfolger". 🤪
 
Ne dafür gibt's ja Schleichwege. Und man ist ja nur mit zusammenklappbaren 21-25 kg unterwegs.

Hingegen wiegt so ein normaler Roller um die 70 kg und ist aufgrund seiner Größe deutlich schwerer zu verstecken.

Und der 2nd Gen Motor zieht ab 12 km/h richtig nach vorne.

Da muss der Verfolger schon extrem sportlich sein, um wenigstens das Tempo halten zu können.

Und das bis zu 50 km lang. 😉
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.