Mit Logik, haben Gesetze leider nie etwas zu tun. Sonst gäbe es die EKFV garnicht. Es ist verboten und sorgt dafür daß die ABE weg ist. Auch Akku vor Ort abziehen stellt nicht den Werkszustand wieder her, das Kabel liegt ja noch.
Das mag ja alles sein, deshalb würde ich gern jemand hören, der da rechtlich genau Bescheid weiß. Ich glaube kaum, dass die Ladegeräte Bestandteil der ABE sind.
Hier geht es ja konkret darum: "Was darf ich nicht verändern, damit die ABE nicht erlöscht?" - "Gar nichts" stimmt ja nicht.
Gerade wenn es ins Strafrecht abgleitet, wird man dir beweisen müssen, dass der Scooter in Art und Weise manipuliert wurde, die zu dazu führt, dass die ursprünglich erteilte ABE nicht mehr Bestand hat und ein wichtiger Prüfungsbestandteil nicht mehr erfüllt wird.
Ich darf ja auch die Reifen ändern, wenn die nicht genau spezifiziert sind. Und die sind nun wirklich ein sicherheitsrelevantes Bauteil.
Ansonsten dürfte ich ja nicht mal eine Handyhalterung am Lenker anbringen.
Wenn ich z.B. einen Zusatzakku parallel anschließe, dann mache ich ja wirklich nichts anderes als den original Akku "zu laden".
Diese Definition hält mit ziemlicher Sicherheit sogar einem Sachverständigen stand.
Ist der Akku mit einer Sicherheitschaltung versehen und nicht fest verbaut, ist er kein Bestandteil des Fahrzeugs und da die Stromquelle fürs Laden nicht spezifiziert ist, wird es eng für den Ordnungshüter.
Wie will er argumentieren? Abnehmbare Ladeeinrichtung am Fahrzeug vorgefunden? Verdächtiges Kabel? Dann muss er den Scooter kassieren und prüfen lassen.
Wie will ein Ordnungshüter vor Ort genau feststellen, was so eine Buchse am Scooter macht? Wenn der Scooter nachweislich nur 20 km/h läuft, wird es eng für ihn.
Auch Versicherungen können sich nicht "einfach so" aus der Verantwortung ziehen. Spätestens bei einem Unfall würde sowieso geprüft werden müssen, ob der Unfall ohne Manipulation vermeidbar gewesen wäre.
Im Moment prüfen unsere Ordnungshüter aus gutem Grund nur den Versicherungsschutz und die offensichtliche Verkehrssicherheit. Ein Gutachten kostet Zeit und Geld.
Trotzdem ist alles was ich schreibe, auch nur Meinung, persönliches Rechtsempfinden. Vielleicht gibt es ja jemand, der vom Fach ist, und es genau weiß.
Wenn man nicht gerade mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen ist, wird ein Ordnungshüter auch beweisen müssen, was er vermutet.
Im Strafrecht ist er "nur" Zeuge, Ermittler. Entschieden wird in einer höheren Instanz. Das ist völlig anders, als bei einer Ordnungswidrigkeit.
Just my 2Cent