Morgen steht meine erste Zugfahrt mit Scooter an. Da man im Internet nur mühsam die notwendigen Informationen findet, hier eine Zusammenstellung:
In den Beförderungsbedingungen der DB heißt es
Beim Handgepäck wiederum steht dann
Heißt: Zusammenklappbare Scooter, die man wie Handgepäck verstauen kann, können problemlos und kostenlos mitgenommen werden.
Da ich nur ungerne meinen G30D mit seinen 20 kg auf eine Gepäckablage hieven würde und er auch nicht unter einen Sitz passt, habe ich mich bei der Bahn erkundigt, ob ich einen Scooter, den ich nicht wie Handgepäck unterbringen kann, überhaupt mitnehmen darf. Man sagte mir, dass ich den Scooter mitnehmen darf, solange er
Ich werde berichten, wie die Fahrt verlaufen ist.
PS:
Falls jemand nachlesen will. Die Beförderungsbedingungen gibt's hier:
www.bahn.de
PPS: Falls jemand schon Erfahrungen mit Rollern in DB-Zügen gemacht hat: Immer her damit!
In den Beförderungsbedingungen der DB heißt es
7.1.2 Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
(eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und
die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden.
Beim Handgepäck wiederum steht dann
7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen.
Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und un-
ter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handge-
päck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Rei-
sende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden.
Heißt: Zusammenklappbare Scooter, die man wie Handgepäck verstauen kann, können problemlos und kostenlos mitgenommen werden.
Da ich nur ungerne meinen G30D mit seinen 20 kg auf eine Gepäckablage hieven würde und er auch nicht unter einen Sitz passt, habe ich mich bei der Bahn erkundigt, ob ich einen Scooter, den ich nicht wie Handgepäck unterbringen kann, überhaupt mitnehmen darf. Man sagte mir, dass ich den Scooter mitnehmen darf, solange er
- zusammenklappbar und
- nicht länger als 130 cm
Ich werde berichten, wie die Fahrt verlaufen ist.
PS:
Falls jemand nachlesen will. Die Beförderungsbedingungen gibt's hier:
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
Laden Sie hier die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG sowie Informationen über länderübergreifende Beförderungsbedingungen und Vertragspartner herunter.
PPS: Falls jemand schon Erfahrungen mit Rollern in DB-Zügen gemacht hat: Immer her damit!