E-Scooter im ICE, IC oder EC mitnehmen - Erfahrungen?

12 August 2020
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E-Scooter
G30D
Morgen steht meine erste Zugfahrt mit Scooter an. Da man im Internet nur mühsam die notwendigen Informationen findet, hier eine Zusammenstellung:

In den Beförderungsbedingungen der DB heißt es

7.1.2 Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
(eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und
die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden.

Beim Handgepäck wiederum steht dann

7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen.
Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und un-
ter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handge-
päck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Rei-
sende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden.

Heißt: Zusammenklappbare Scooter, die man wie Handgepäck verstauen kann, können problemlos und kostenlos mitgenommen werden.

Da ich nur ungerne meinen G30D mit seinen 20 kg auf eine Gepäckablage hieven würde und er auch nicht unter einen Sitz passt, habe ich mich bei der Bahn erkundigt, ob ich einen Scooter, den ich nicht wie Handgepäck unterbringen kann, überhaupt mitnehmen darf. Man sagte mir, dass ich den Scooter mitnehmen darf, solange er
  • zusammenklappbar und
  • nicht länger als 130 cm
ist. Offiziell ist der G30D 120 cm lang; sollte also kein Problem sein.

Ich werde berichten, wie die Fahrt verlaufen ist.

PS:
Falls jemand nachlesen will. Die Beförderungsbedingungen gibt's hier:

PPS: Falls jemand schon Erfahrungen mit Rollern in DB-Zügen gemacht hat: Immer her damit!
 
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PPS: Falls jemand schon Erfahrungen mit Rollern in DB-Zügen gemacht hat: Immer her damit!
Fahre seit 5 Monaten jeden Tag Bus und Zug im Ruhrgebiet, häufig Abellio Züge mit vielen Kontrolleuren und Zugbegleitern. Ich steige Grundsätzlich nur noch an stellen in den Zug ein, wo auch Fahrräder abgestellt werden dürften. Ich habe meinen Roller noch nie vor fahrtantritt zusammengeklappt und wusste über die Bedingungen Bescheid als ich mir den gekauft habe. Der Roller ist in zusammengeklappt noch sperriger da er nicht unter den Klappsitz passt, auf dem ich sitze, während ich den Roller festhalte. Zudem rollt er immer rum da keins der Räder verriegelt wird, wenn der Roller geklappt wird.
Ich muss dazu sagen ich besitze ein Ticket 2000, in welchem die Fahrradmitnahme mit drin ist. Ob mich deswegen noch keiner angesprochen hat weiß ich nicht. Wahrscheinlicher ist das die Zugbegleiter es selbst nicht wissen. Ich würde mir die Mühe niemals machen den Roller beim Ein- und Aussteigen immer zusammen- und aufzuklappen.
Übringens gilt für die Züge, die nicht von der DB betrieben werden, die regeln des VRR. Der VRR sieht die Dinger als Fahrrad und diese dürfen dann mit Fahrradkarte einfach mitfahren. Bei Abellio also egal was der Zugbegleiter sagt, die haben sich an die Bedingungen der VRR zu halten und das hängt bei denen sogar aus das die bedingen der VRR gelten. Dann einfach auf Punkt 9.4 verweisen wie ich es immer mache 😅 Oder naja... machen würde, juckt ja keinen. Hauptsache man weiß Bescheid.

lg
 
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Ich habe einen Bekannten, der ist Zugbegleiter , laut Dienstanweisung zählt ein zusammekeklapter und ausgeschalteter Roller als Handgepäck.
Das gilt auch für eingepackte Geräte, z.B. im Karton oder ähnlicher Verpackung.
Man braucht keine Fahrrad Karte etc. dafür.
 
Ich habe einen Bekannten, der ist Zugbegleiter
Bei welchem Unternehmen? :unsure:

Es kommt immer auf das Unternehmen an. Bei DB-Regio gelten die Bestimmungen des Verkehrsverbunds, solange diese Linie nur durch den Verbundraum fährt, wenn es ein DB-Zug ist gelten die Regeln die Deutschlandweit in den DB-Zügen gelten und das sind die oben aufgeführten. In Bussen ist es nochmal ein anderes Thema, und das vielleicht sogar in jeder Stadt die nicht zu einem Verkehrsverbund dazu gehört. Als Beispiel zählt meine ich dieses VRS-Gebiet. Das ist teilweise so das es Linien gibt die Fahren vom VRR-Gebiert los, fahren ins VRS-Gebiet und der Fahrer fordert einen dann dazu auf ein Ticket zu kaufen, wenn man kein "Einfach-Weiter-Ticket" hat.

In Berlin ist zb. die Mitnahme von Fahrrädern und E-Roller in Bussen untersagt aber in der S-Bahn kein Problem. Hier im Ruhrpott ist das Mitnehmen von E-Rollern ausdrücklich erlaubt aber sie gelten als Fahrrad und dann braucht man eine Fahrradkarte oder ein entsprechendes Aboticket wo es mit drin ist. Auch in den Zügen gibt es Unterschiede, selbst hier. In den S-Bahnen der Abellio darf man die Dinger als Fahrrad mitnehmen auch, wenn die nicht geklappt werden können. Die Abellio hat sich an die Bedingungen des VRR gekoppelt, weil die keine eigenen Bedingungen haben, wenn es aber ein Regionalzug ist, der auch außerhalb des VRR-Gebiets fährt, zb. nach Aachen in den AAV dann muss der Handgepäck sein und somit zusammengeklappt werden.

Es ist alles dramatisch unübersichtlich und totreguliert, typisch Deutschland mit der German Angst. Wir können es am besten.

Also immer schauen was wo gilt, @vrdrummer hat es schon richtig gemacht (y)
 
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Manche Reise/ Rollkoffer sind größer & Sperriger als mein 1S Trettroller..hatte bis jetzt in der Tram nie Probleme (nicht zusammengeklappt) und die sind wahrlich nicht die größten i.d. Republik...DB bus und DB Zug oder private muss ich noch testen...wäre ja der Knaller wenn die ne Fahrradkarte wollen..
 
Hi zusammen,

ich fahre des öfteren im Langstreckenzug von K nach Süddeutschland (ICE, IC oder EC) und möchte zukünftig gerne meinen Roller mitnehmen. Meine Recherche hat sehr unterschiedliche Ergebnisse erbracht. Manche berichten, sie wurden mit dem Roller aus dem Zug geworfen, bei anderen war es wohl kein Problem. Ich überlege mir eine Transporttasche für den Roller zu holen und ihn bspw. im ICE in der Gepäckablage zu verstauen.

Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen mit dem Roller in den Langstreckenzügen der DB gemacht?

Danke & Grüße!
 
Ich überlege mir eine Transporttasche für den Roller zu holen und ihn bspw. im ICE in der Gepäckablage zu verstauen.

Beste Idee überhaupt mit der Tasche, gehst du sämtlichen Diskussionen aus dem Weg! Hab den 1S schon ein paar Mal im ICE dabei gehabt. Wichtig war für das DB Personal bisher nur, dass er ordentlich und wie Gepäck verstaut ist, sowie das er nicht in den Gang ragt oder ähnliches, dann war das bisher kein Thema. Bei sehr vollen Zügen oder notorischen Nicht-Zusammen-Klappern ;) kann ich mir schon vorstellen, dass das DB Personal einem dann des Zuges verweist...
 
Bin 2 mal mit dem ICE am Wochenende in der 1. Klasse je 7 Stunden am Stück gefahren. Hatte keine Probleme. Hatte ein Einzelsitz mit Tisch gehabt damit der Scooter nicht zu weit im Gang stand und den Nachbarsitz nicht blockiere. Ich denke mal ich hatte nur Glück.:unsure:
 
Moin zusammen!

dank Euch für das Feedback! Also ich denke ich halte mal an meinem Plan mit der Tasche fest. Das müsste dann wohl klappen. Ich denke nicht, dass der Roller einfach so unter den Sitz passt 😎
 
Da passen sogar zwei zusammengeklappte drunter :) und wenn es kaum Platz ist, kannst Du es davor packen und die Füße draufstellen

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:ROFLMAO: Klar so eine leere U-Bahn mag Ich auch gerne mal sehen. Wennst um 4 fährst eventuell.
Je nach Linie würde Ich den nicht so transportieren sonst ist der schneller gefladert als man schauen kann.
 
Ach Ich warte nur drauf bis jemand meldet wie viele Roller in Berlin von den dortigen Herzchen gestohlen wurden in den Öffis.
Dort sind je nach Bezirk die zustände ja noch schlimmer. Ich schaue das meiner so sicher wie möglich transportiert wird.
 
So ein Blödsinn! Wenn man den E-Scooter unter den Sitz bei der Wiener U-Bahn oder auch S-Bahn reinschiebt, wird da überhaupt nichts "mal eben" geklaut; schließlich steht oder sitzt man dann ja nicht drei Buchten weiter! Auch zur Stoßzeit gibt's das Problem nicht; da ist höchstens das rein und raus "packen" lästiger, aber das war's dann auch schon. Keine Ahnung wo unser N n6Fr5Svs7Q da gedanklich schon wieder war. Verwechselt der etwa Paris oder Rom mit Wien? :unsure: Keine Ahnung ...
 
Ich denke aber nicht, dass der Roller im ICE, IC oder EC unter den Sitz passt. Und darum ginge es mir, nicht um die U-Bahn. 😉
 
Ich denke aber nicht, dass der Roller im ICE, IC oder EC unter den Sitz passt
Nicht denken, ausprobieren - haha :) Ich hab es getestet - und es geht.
Keine Ahnung womit Du fährst, ob Regional oder ICE, aber bei den meisten hat man Platz dafür :)
Zur Not, zusammengefaltet neben Dir, oder als Schuhablage oder seitlich, so das es niemanden stört.
Bei manchen älteren Zügen, kann man es sogar oben in der Metall-Ablage packen (dort aber am besten mit einem Band oder ähnlichem sichern)

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