EUC - Rechtslage für Österreich

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FMJ

10 Februar 2021
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🇦🇹 Wien
E-Scooter
G30 & Pro2
EUC gelten in Österreich als spielzeugartige Fahrzeuge.
Sie unterliegen keiner Leistungsbeschränkung und keiner bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzung.

Man darf auf Gehsteigen und Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, oder wenn kein Gehsteig vorhanden, am Fahrbahnrand fahren, unter der Voraussetzung der angepassten Geschwindigkeit um niemanden zu gefährden.
Es gelten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die Verhaltensregeln des § 76 Straßenverkehrsordnung (StVO), so wie für Fußgänger.

Quelle:
Schreiben des Servicebüro Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf eine persönliche Anfrage vom Oktober 2021.
 
in DE auf Gehweg müssen Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. 🍻
hallo,

soweit ich infomiert bin, gilt in DE ein generelles Fahrverbot auf öffentlichen Strassen bzw im Strassenverkehr aus vielerlei hinsicht und somit sind die Strafen weit höher?!
oder täusche ich mich?

mfg
 
hallo,

soweit ich infomiert bin, gilt in DE ein generelles Fahrverbot auf öffentlichen Strassen bzw im Strassenverkehr aus vielerlei hinsicht und somit sind die Strafen weit höher?!
oder täusche ich mich?

mfg

Für EUC korrekt, ich denke, er hat sich auf E-Scooter bezogen 🙂
 
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hallo,

soweit ich infomiert bin, gilt in DE ein generelles Fahrverbot auf öffentlichen Strassen bzw im Strassenverkehr aus vielerlei hinsicht und somit sind die Strafen weit höher?!
oder täusche ich mich?

mfg

Nein nicht öffentlichen Straßen , sonst dürfte man auf "normale" Straßen garnicht mehr fahren ;)
was du meinst Gehweg bzw Fahrradwegen ist nicht erlaubt zu fahren ! Müsste man auf Auto"straße" fahren und wenn sie kein bogen um dich machen kriegt ein Hit und gibt ein Unfall..

RwOhLgz.png
 
Nein nicht öffentlichen Straßen , sonst dürfte man auf "normale" Straßen garnicht mehr fahren ;)
was du meinst Gehweg bzw Fahrradwegen ist nicht erlaubt zu fahren ! Müsste man auf Auto"straße" fahren und wenn sie kein bogen um dich machen kriegt ein Hit und gibt ein Unfall..

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Hier geht es aber NICHT um E-Scooter, sondern EUC -elecric unicycle- das scheinst du noch nicht kapiert zu haben. Und EUC sind in DE generell im Strassenverkehr verboten.
 
EUC gelten in Österreich als spielzeugartige Fahrzeuge.
Sie unterliegen keiner Leistungsbeschränkung und keiner bauartbedingten Geschwindigkeitsbegrenzung.

Man darf auf Gehsteigen und Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, oder wenn kein Gehsteig vorhanden, am Fahrbahnrand fahren, unter der Voraussetzung der angepassten Geschwindigkeit um niemanden zu gefährden.
Es gelten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die Verhaltensregeln des § 76 Straßenverkehrsordnung (StVO), so wie für Fußgänger.

Quelle:
Schreiben des Servicebüro Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf eine persönliche Anfrage vom Oktober 2021.

wäre halt echt interessant zu wissen, was das nun genau heißt ... heißt das, ich darf theoretisch auch ein EUC fahren, dass 50 km/h mit 2000 Watt schafft?

Und wenn es einen Gehsteig gibt, muss ich den dann nutzen, oder kann ich auch auf der Straße fahren?

Gibts da vielleicht jemanden in Österreich, der mal von der Polizei angehalten wurde?
 
Ein TG User wurde erst vor kurzem angehalten. Du darfst mit den Teilen original genau am Gehsteig fahren und dort mit einer Geschwindigkeit, wo du niemanden gefährdest (also Schrittgeschwindigkeit). Du hast auf der Straße nix verloren und am Radweg auch nicht.
So stehts zumindest im Gesetz.

Edit: Er wurde rausgefischt, weil er am Radweg unterwegs war.
 
ok, wäre sehr nett wenn man das dann auch hier im Forum kurz mitteilen könnte, wenns soweit is... :)
 
Wird's sicher Infos dazu geben. Lt. seiner Aussage wurde er als Motorrad gewertet und deswegen angezeigt.
 
Die Sache ist recht klar zu Gunsten des EUC Fahrers falls er als Motorrad gewertet und deswegen angezeigt wurde da nach einem Einspruch die Sache fallengelassen wird, siehe Eingangspost.

EUC sind in Österreich im Straßenverkehr noch recht selten und die Polente bezüglich dazu ungeschult. Manche EUC Fahrer lesen keine Foren, TG Gruppen oder tauschen sich nicht aus und kennen das Gesetz leider selber nicht und bezahlen eine unrechtmäßige Anzeige. Manche Polizisten spekulieren sogar darauf, sie tragen ja keinerlei Konsequenzen.

In Wien wurde heuer die Radpolizei aufgrund des stark gestiegenen Rad- und eScooterverkehrs aufgestockt und ihr Fokus liegt auf eScooter, besonders im Bereich innerhalb des Gürtel durch häufige Kontrollpunkte.
Für EUC Fahrer sind die Strafen im Vergleich zu Powerscootern sowieso Kleinkram, da zweistellig und man kann sich mehrere davon hintereinander problemlos erlauben, zahlen, fertig, weiterfahren. Klar, wird man 20 mal im Jahr erwischt steigen die einem dann schon auf die Zähen, aber das muss man erst mal schaffen. Eine erstmalige Anzeige mit einem Powerscooter mit Einstufung als Motorrad kostet aber gleich mal über € 2000,- .
 
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Ja, habe mich da auch schon ein bisschen eingelesen da vom Allgäu aus Kleinwalsertal oder beim Onkel im Tannheimer Tal ja nicht weit ist ob ich da nicht mal ganz legal durch die Natur zu cruisen könnte. Auf einer österreichischen Seite habe ich da gelesen dass gerade in Wien viele Fahrer Anzeigen aufgrund falscher Klassifizierung kassieren und empfehlen ein Antwortschreiben auf deren Anfrage ans zuständige Ministerium auszudrucken und mitzuführen, auch wenn das auch nicht immer hilft (Ist ein Link auf den entsprechenden Beitrag hier erlaubt?).
 
Hier das Schreiben vom BMK.
Da das Schreiben vom Initiator in der Telegrammgruppe veröffentlicht wurde und es sicherlich schon einigen EUC Fahrern in Österreich Ärger erspart hat bzw. zur Aufklärung der Sachlage beigetragen hat erlaube ich mir es hier anonymisiert reinzustellen.
Es sei Ihm gedankt!

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Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht die Rechtslage aus wenn ich als Österreicher mit meiner österr. Rechtsschutzversicherung und Führerschein B in Deutschland unterwegs bin?
Ich denke da an z.b. den Donauradweg auf deutscher Seite.
 
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