Das mit dem Anhänger verstehe ich ja, aber wie ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Person gefahren werden soll, ist mir schleierhaftDie Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr 1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)
§ 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb
Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
wetten: jetzt kommt gleich einer mit "laut eKFV ist das nicht mehr einspurig und somit nicht erlaubt" um die eckeWenn kein Anhänger dann vielleicht ein Seitenwagen?![]()
die lösung eurer transportprobleme:Um Links zu sehen, melde dich bitte an![]()