Hast du zufällig mal ein Foto von fertigen Kabel ? GrußWer noch ein paar Einzelteile braucht kann sich auch bei mir per PN melden. Ich hab noch was über ...
Hast du zufällig mal ein Foto von fertigen Kabel ? GrußWer noch ein paar Einzelteile braucht kann sich auch bei mir per PN melden. Ich hab noch was über ...
Dieser Umbau ist ja auch dazu gedacht, ohne eine CFW auf dem Scooter zu haben, also nur Nutzung GM, und da blinkt das Bremslicht mit einer anderen Länderkennung.Ich verstehe den Beitrag irgendwie nicht. Wenn Du beschlossen hast Software mäßig nichts zu ändern und der Scooter im original Zustand ist, dann blinkt doch das Bremslicht nicht, oder? Dachte das es das nur tut wenn man ihn getunt hat.
Mit SHU kann man verschiedene Einstellungen vornehmen. Mit Brake light mode "Default" und Brake light flash frequency 255 blinkt es normal ohne zu blinken.
Ich schließe mich an..Hey Botler.
Gibt es mittlerweile eine brauchbare (Kabel)Lösung um beim G30D II das blinkende Rücklicht bei Verwendung von GM und Originaler Firmware zu unterbinden?!
Vielen Dank schonmal und ride safe.![]()
Was hast Du denn gebastelt?! Kannst es gerne hier mal vorstellen oder mir eine PM schicken.Ich schließe mich an..
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Hab auch beim G30 D II was gebastellt und es fuktioniert mit einer Einschränkung..
Vielleicht weil man mit der Abstimmung der Original-Firmware soweit ganz zu zufrieden ist und 25 km/h völlig ausreichend sind...Wozu möchte man an einer Original-Firmware festhalten, wenn man den Scooter trotzdem baulich verändert? Übersehe ich da eventuell etwas?
Wozu möchte man an einer Original-Firmware festhalten, wenn man den Scooter trotzdem baulich verändert? Übersehe ich da eventuell etwas?
Ich muss zugeben, die genannten Einschränkungen haben sich erhöht, ich habe da etwas voreilig und auch stupide die Sache angegangen. Dachte aber auch nicht an so eine komplexe Technik hinter dem ganzen Scooter.Was hast Du denn gebastelt?! Kannst es gerne hier mal vorstellen oder mir eine PM schicken.![]()
Und ein Gutachter, im Fall der Fälle, wundert sich nicht, warum das Rücklicht geändert wurde?Naja, die bauliche Veränderung sehe ich jetzt nicht als tiefen Eingriff in die Fahrzeugnutzung und die deutsche STVO wird dabei auch weniger verletzt.
Ich frage mich gerade, wie die Polizei es Herausfinden soll, dass ich mein Rücklicht Softwareseitig manipuliert habe. Auslesen der Firmware ist nicht möglich.Klar in Deutschland gilt für die Gesetzeshüter "wer sucht der findet". Plan ist das German Maneuver vor jedem Fahrtantritt zu nutzen und falls man den Gesetzeshütern begegnet, das Rücklicht nicht dauerhaft blinkt. Bei Kontrolle Scooter aus und er ist wieder im Werkszustand.
Das macht ja noch weniger Sinn ^^Wahrscheinlich werde ich es wieder zurückbauen und doch vorab das blinkende Rücklicht in Kauf nehmen.
Ja, es kommt immer auf die Situation an. Für meinen Fall gehe ich davon aus, dass ich angehalten werde aufgrund blinkendem Rücklicht. Blinkt mein Rücklicht nicht, ist die Wahrscheinlichkeit geringer nicht angehalten zu werden. In beiden Fällen wenn ich kontrolliert werde, habe ich den Scooter währenddessen ausgeschalten und er hat nach dem Neustart wieder softwareseitig alles im Originalzustand. Wird er mitgenommen wird wohl zuerst mal auf einem Rollenprüfstand die Geschwindigkeit in allen Fahrmodi gemessen. Dann eventuell ob SW manipuliert wurde und dann erst ob Hardwareseitig was geändert ist.Und ein Gutachter, im Fall der Fälle, wundert sich nicht, warum das Rücklicht geändert wurde?
Es ist die Frage, wie das Rechtlich gesehen wird. Du wirst das Rücklicht ja nicht ohne Grund geändert haben.
Daher meinteGeoBot, es ist egal ob du das Licht Software.- oder Hardwareseitig änderst.
Ich frage mich gerade, wie die Polizei es Herausfinden soll, dass ich mein Rücklicht Softwareseitig manipuliert habe. Auslesen der Firmware ist nicht möglich.
Mein Rücklicht verhält sich so, wie im Original.
Das macht ja noch weniger Sinn ^^
Aber es werden sich doch 5v auf dem Controller finden lassen, die man abgreifen kann.
Ich weiss doch längst wo die Reise hingehen soll, ich will GM fahren und die SW so lassen das bei einer Untersuchung keine Manipulation an der SW nachgewiesen werden kann.Offenbar will H Helene84 einer CFW unbedingt aus dem Weg gehen, denn andernfalls wären all Ihre Überlegungen und Ansätze irrelevant. Ich denke es wäre schlauer erst einmal inne zu halten und zu überlegen wohin die Reise gehen soll. Klar, es ist ärgerlich wenn man sich nur wegen der Nutzung des German Maneuvers auch noch mit einer CFW befassen muss, aber anders geht's eben nicht. Andererseits bietet die CFW ja auch die Möglichkeit ein zwei andere Kleinigkeiten abzuändern; und sei es nur die Höchstgeschwindigkeit auf echte 21 km/h anzuheben und / oder den Tempomaten zu aktivieren.
Die Polizei kann sowas nicht prüfen, erst ein Sachverständiger. Die Polizei würde nur mit Prüfstand die Geschwindigkeit Messen und schauen ob alles Straßenverkehrstauglich ist. Einige glauben, die Polizei dürfe sich mit Apps auf dem Scooter verbinden usw. Das geht aber nicht so einfach.Ja, es kommt immer auf die Situation an. Für meinen Fall gehe ich davon aus, dass ich angehalten werde aufgrund blinkendem Rücklicht. Blinkt mein Rücklicht nicht, ist die Wahrscheinlichkeit geringer nicht angehalten zu werden. In beiden Fällen wenn ich kontrolliert werde, habe ich den Scooter währenddessen ausgeschalten und er hat nach dem Neustart wieder softwareseitig alles im Originalzustand. Wird er mitgenommen wird wohl zuerst mal auf einem Rollenprüfstand die Geschwindigkeit in allen Fahrmodi gemessen. Dann eventuell ob SW manipuliert wurde und dann erst ob Hardwareseitig was geändert ist.
Was man dann auch vielleicht auch noch begründen kann mit irgend nem Schrott.
Ich frage mich gerade, wie die Polizei es Herausfinden soll, dass ich mein Rücklicht Softwareseitig manipuliert habe. Auslesen der Firmware ist nicht möglich.
Die einzige Möglich würde darin bestehen, den Scooter auf EU oder US zu stellen, und zu prüfen, ob das Rücklicht Blinkt.Ja irgendwo kann ja das wohl nachgeschaut werden, oder was passiert wenn ich nur "Static Brake Light" aktiviere und GM fahre?
Mit einem blinkenden Rücklicht Fahren, da ein blinkendes Licht im Straßenverkehr verboten ist.Was meinst genau von dem beiden was ich geschrieben habe?
ich hab auch den AUDI, da leuchtet es auch nur bei entsprechender angeschaltetem Licht.Ich habe gestern gelesen, dass es tatsächlich die Möglichkeit gibt, die Spannung für das Rücklicht, über einen Abzweig am Hauptsteuerkabel abzugreifen. Beim allen G30D II die ich bisher besessen habe und das waren schon ein paar, war werksseitig lediglich beim Audi das Rücklicht dauerhaft beleuchtet. Alle anderen waren mit dem Frontlicht ein- und ausschaltbar.
Echt? Ist es nicht anders prüfbar?Die einzige Möglich würde darin bestehen, den Scooter auf EU oder US zu stellen, und zu prüfen, ob das Rücklicht Blinkt.
Die einzige Möglich würde darin bestehen, den Scooter auf EU oder US zu stellen, und zu prüfen, ob das Rücklicht Blinkt.
Da wären wir wieder beim Thema, was darf die Polizei. Meinen Scooter Tunen, bestimmt nicht![]()
Mein Audi G30D II kam direkt aus dem Audi-Zentrallager. Würdest du mir die ersten fünf Stellen deiner Seriennummer verraten? Vielleicht gibt das Aufschluss. Ich habe da N4GUD.ich hab auch den AUDI, da leuchtet es auch nur bei entsprechender angeschaltetem Licht.
Was der Helene auch nicht klar ist, dass sie im Fall des Falles sowieso dran ist. Selbst wenn die Polizei vor Ort ein GM durchführen dürfte, würde sie feststellen, dass das Rücklicht nicht blinkt (was es bei Stock müsste). Bei der Untersuchung stelkt der Gutachter fest, dass ein Eingriff in die Elektrik des Scooters vorgenommen wurde - was die ABE für diesen Scooter ungültig macht- also genau das gleiche wie bei einer Softwaremanipulation.
Fahren mit einem nicht zugelassen Scooter
Ja, aber der kann ja meines Wissens im nachhinein dann auch nicht feststellen oder beweisen, dass der Scooter im GM war.In der Regel sind die Herren von der Rennleitung nicht alleine unterwegs. Bei einem begründeten Verdacht (augenscheinlich zu schnell, blinkendes Rücklicht, usw.) wird der Scooter in jedem Fall sichergestellt. Vor Ort kann das nicht überprüft werden und schon geht die Reise zu einem Sachverständigen. Ein Sachverständiger ist ein Spezialist, der sich von den allseits bekannten Methoden nicht täuschen lässt.
Sagt wer? Dir wird eine Manipulation des Scooters vorgeworfen, welche so oder so zum Erlöschen der ABE führt.ich denke ein nicht funktionierendes Rücklicht wird wohl anders gesehen als eine augenscheinlich manipulierte SW.
Zwei Beamte können in Zweifelsfall ihre Beobachtungen schildern. Diese Aussage hat schon Gewicht.Ja, aber der kann ja meines Wissens im nachhinein dann auch nicht feststellen oder beweisen, dass der Scooter im GM war.
Wie sollte es sonst prüfbar sein? Es gibt keine Möglichkeit die Firmware auszulesen.Echt? Ist es nicht anders prüfbar?
Denkst du, wir fahren alle mit SW rum, die augenscheinlich manipuliert aussieht?ich denke ein nicht funktionierendes Rücklicht wird wohl anders gesehen als eine augenscheinlich manipulierte SW.
Wäre das nicht eine Art Indizien Vermutung? Da du das Licht Manipuliert hast, kann man von ausgehen, du warst zu schnell.Ja, aber der kann ja meines Wissens im nachhinein dann auch nicht feststellen oder beweisen, dass der Scooter im GM war.