- 10 April 2023
- 12
- 7
- E-Scooter
- Ninebot MAX-G30D II
Rückleuchten-Blinkproblem wurde gelöst durch "reset all shfw settings" und neu einrichten. Hatte sich wohl ein Bit verklemmt 

Nein, muss es nichtIn Deutschland muss das rücklicht doch eh immer an sein, oder? Von daher einfach Tail light always on aktivieren als "fix"
Beim Flash von SHFW zu SHFW bleibt alles erhalten.Ich hätte da noch ne Frage:
Ich komme von der
VLT4-9bot
und wollte mal die SHFW ausprobieren. Habe dann die SpeedControlBeta-Base173-v0.3.0 geflasht und eingerichtet.[LTGM+] [D.K.C] [DPC] [22Kmh in DE]
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass ich auch die SpeedControlBeta-Base187-v0.3.0 hätte flashen können, die wohl geschmeidiger läuft. Kann ich die auch noch nachträglich drüberflashen; ohne dass ich wieder alles neu einrichten muß. Bringt das überhaupt was?
BLE 1.1.4
DRV SHFW 0.3.1 vorher STM32F/1.8.7
BMS 1.7.4.0
LG aus dem Ländle
Ja das war mir auch aufgefallen das ich nix neu einrichten mussteBeim Flash von SHFW zu SHFW bleibt alles erhalten.![]()
Welche Version hast du installiert?Habe heute die neuste SHFW installiert, leider. In dieser Version funktioniert der Tempomat überhaupt nicht mehr. Egal wann der Tempomat eingeschaltet wird, der Scooter pendelt zwischen 19/20 kmh und das zudem wieder ruckelig. Jegliche minimalste Berührung des "Gaspaddel" beschleunigt maximal, obwohl kleine Bewegung den Tempomat um 1kmh verringern soll.
Die vorhergehende SpeedControlBeta war so gut, ich will diese zurück
Für mich ist diese Version unbrauchbar, kommt man auf die vorherige Version zurück?
Habe heute die neuste SHFW installiert, leider. In dieser Version funktioniert der Tempomat überhaupt nicht mehr. Egal wann der Tempomat eingeschaltet wird, der Scooter pendelt zwischen 19/20 kmh und das zudem wieder ruckelig. Jegliche minimalste Berührung des "Gaspaddel" beschleunigt maximal, obwohl kleine Bewegung den Tempomat um 1kmh verringern soll.
Die vorhergehende SpeedControlBeta war so gut, ich will diese zurück
Für mich ist diese Version unbrauchbar, kommt man auf die vorherige Version zurück?
Das sollte damit keinen Zusammenhang haben.