Warum wird in Deutschland alles so überreguliert?

Welche Straftat meinst du? Wir reden doch von zugelassenen E-Scootern nach eKFV.

Im dem Fall fährt man mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug (...der modifizierte Scooter hat halt faktisch keine mehr) und resultierend auch nicht mehr dem Versicherungsschutz-unterliegenden Fahrzeug.....und verweist dann kreativ auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ordnungswidrigkeiten bei anderen Fahrzeugklassen.
Das sind alles Äpfel-Birnen Vergleiche....es hält doch niemand die Hersteller davon ab Ihre Scooter auch als Kleinkrafträder mit bis zu 45 Km/h , Helm und Führerscheinpflicht zu vermarkten......dann zahlt man auch 10 Euro für den Radweg.
 
Im dem Fall fährt man mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug (...der modifizierte Scooter hat halt faktisch keine mehr) und resultierend auch nicht mehr dem Versicherungsschutz-unterliegenden Fahrzeug.....und verweist dann kreativ auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ordnungswidrigkeiten bei anderen Fahrzeugklassen.
Das sind alles Äpfel-Birnen Vergleiche....es hält doch niemand die Hersteller davon ab Ihre Scooter auch als Kleinkrafträder mit bis zu 45 Km/h , Helm und Führerscheinpflicht zu vermarkten......dann zahlt man auch 10 Euro für den Radweg.
Kreativ ist hier nur der Gesetzgeber, der den Nutzer die Zulassung verlieren lässt, wenn er 23 statt der zugelassenen 20 oder 22 km/h schnell fährt. Mir ist kein Hersteller bekannt, der die Zulassung für einen 45 km/h E-Scooter in Deutschland plant. Wenn es so einfach ist, warum stellt dann niemand ein entsprechendes Gerät zur Verfügung bzw. beantragt die Zulassung? Es gibt unzählige Hersteller aus Asien, die zumindest bei mir sofort auf Kundschaft stoßen würden. Ein 45 km/h E-Scooter wäre halt hammer cool, auch wenn ich dafür einen Helm tragen muss bzw. auch hier wieder, wer ohne Helm fährt zahlt einmalig 15 EUR, wenn ich mit meinem E-Scooter 23 km/h fahre, begehe ich eine Straftat. Super geregelt wieder...
 
also das mit den 45Kmh E-Scooter geht ganz einfach.
Kaufst dir nen E-Scooter mit 45Kmh Zulassung und montierst den Sitz ab. :LOL:
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lass mich raten.... dann ist die Zulassung weg.
 
also das mit den 45Kmh E-Scooter geht ganz einfach.
Kaufst dir nen E-Scooter mit 45Kmh Zulassung und montierst den Sitz ab. :LOL:


lass mich raten.... dann ist die Zulassung weg.

Das schaut aus, wie wenn man nen Stock im A**** hat :ROFLMAO: Fairerweise muss aber gesagt werden, dass es welche gibt, bei denen man den Sitz abmontieren kann.

Aber was macht der Gesetzgeber hier wieder? Sobald das Ding mehr als 20 km/h fährt muss es eine Tonne wiegen und potthässlich sein? Wieso kann es keinen normalen E-Scooter mit 15 kg und 30-40 km/h gegeben? Führerschein haben die meisten von uns über Auto, Versicherung schließe ich selbstverständlich auch ab und Helm nehme ich auch mit. Nur warum gibt es dann ausschließlich solche Mutantenbabys, die dann 40 bis 50 kg wiegen?!
 
Weil der Markt dann wohl zu klein ist?

Mal ganz ehrlich, wer fährt diese 45 Kmh Gehhilfen im Normalfall? Leute die zu faul zum laufen sind obwohl sie es stark brauchen könnten... Die stellen sich aber nicht auf klapprige Spielzeuge, mal davon abgesehen, dass diese das nicht halten würden. Daher auch der Sitz.

Die paar Bekloppten unter uns die damit dann wirklich im stehen rumfahren würden aber dann gesetzlich wie ein Roller betrachtet werden, decken keine Entwicklungs und Vertriebskosten.

Haben wir uns mit unserer ständigen Gesetzgebung selbst zuzuschreiben. Damit ist es kompliziert und teuer und alles was aus dem Mainstream fällt wird dann wohl nicht umgesetzt.
 
Wenn der Markt zu klein ist und trotzdem diese Mutantenbabys 🙂 angeboten werden, die ich so noch nirgends gesehen habe, dann muss es doch auch mal legale E-Scooter mit 25 bis 45 km/h geben? Es kann aber auch sein, dass der Gesetzgeber hier alle möglichen Vorgaben macht, sodass ein normaler E-Scooter so gar nicht mehr möglich ist. Bin auf jeden Fall dankbar für die Community, trotzdem regt es mich auf, wenn man für 1 km/h zum potentiellen Straftäter wird. Man hätte auch ganz einfach sagen könne, dass ein E-Scooter auf dem Fahrradweg mit 25 km/h fahren darf, wie die meisten Fahrräder bzw. wie jedes E-Bike auch. Wer zu schnell ist, bekommt halt Bußgeld oder Punkte.
 
Das schaut aus, wie wenn man nen Stock im A**** hat :ROFLMAO: Fairerweise muss aber gesagt werden, dass es welche gibt, bei denen man den Sitz abmontieren kann.

Aber was macht der Gesetzgeber hier wieder? Sobald das Ding mehr als 20 km/h fährt muss es eine Tonne wiegen und potthässlich sein? Wieso kann es keinen normalen E-Scooter mit 15 kg und 30-40 km/h gegeben? Führerschein haben die meisten von uns über Auto, Versicherung schließe ich selbstverständlich auch ab und Helm nehme ich auch mit. Nur warum gibt es dann ausschließlich solche Mutantenbabys, die dann 40 bis 50 kg wiegen?!
bei dem kann man den Sitz abmontieren. Weil Faltbar.
vorne und hinten Motor 2x1000 Watt
120Kg Zuladung
13 Zoll Reifen
48 volt 20AH
hört sich alles irgendwie gut an.
45KG ist halt n bischen schwer. zum schleppen zu viel.
 
Finde den mit 45 kg auch ziemlich schwer. Im Endeffekt bin ich mit meinem Pro 2 ja super zufrieden, wenn er legal halt 25 km/h oder 30 km/h gehen würde. Und wenn ich nur ein Bußgeld von 50 EUR zahlen müsste, wenn ich 25 km/h oder 30 km/h anstatt der erlaubten 20 km/h fahre, dann wäre das auch OK, weil das nur seltenst gemessen bzw. kontrolliert wird. So hat der Gesetzgeber den Spieß aber umgedreht und macht alle zu potentiellen Straftätern, weil er andere Fahrzeuge gar nicht erst zulässt.
 
sind es 70 euro? oder?
wenn man erwischt wird.
bzw. Versicherungsbetrug würde wohl auch noch dazu kommen.
Aber auf keinen Fall fahren ohne Führerschein denke ich
 
Das mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte nen Anwalt mal irgendwo erklärt, finde die Quelle gerade im Netz nicht.
Und zwar sieht es so aus, dass ein getunter Scooter wohl ein klassenloses Fahrzeug ist und man dementsprechend auch keine Fahrerlaubnis besitzen kann, da es keine Fahrerlaubnis für klassenlose Fahrzeuge gibt. Somit ist man mit einem E-Scooter der schneller als 20km/h ist, immer ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Ob es hier zu einer Anklage kommt, ist dann aber von der Staatsanwaltschaft abhängig, die Polizei nimmt nur auf was festgestellt wurde.

Für Versicherungsbetrug müsste es zu einem Schadensfall kommen, vorher erlischt der Versicherungsschutz "nur". Was wiederum bedeutet, dass man nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, da das Fahrzeug versicherungspflichtig ist.

Kurz zusammengefasst, die möglichen "Tatvorwürfe":
  1. Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis - OWi - meist 50€ Verwarngeld, 90€ + Punkt bei Gefährdung (reicht schon, dass ein Fußgänger sich erschrocken hat!)
  2. Fahren ohne Haftpflichtversicherung - Straftat - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, von Richter/Staatsanwaltschaft zu verfolgen
  3. Fahren ohne Fahrerlaubnis - Straftat - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, von Richter/Staatsanwaltschaft zu verfolgen
Ob es überhaupt zu einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft kommt, ist von der Meldung der Polizei abhängig und ob es im Interesse der Gesellschaft liegt dies zu verfolgen. Wahrscheinlich wird beim ersten Mal und ohne Gefährdung anderer die Staatsanwaltschaft noch einstellen, wegen zu geringem Interesse. Beim zweiten Mal ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung dann schon geringer.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Pedro