Ich bin in vielen europaweiten Kooperations-Projekten eingebunden und daher häufig im angrenzenden EU-Ausland unterwegs. Im Zuge des klimafreundlichen Reisens nutze ich fast ausschließlich die Zugverbindungen und den ÖPNV. Hierbei ist es sehr praktisch, den E-Tretroller mitzunehmen, da dieser im Gegensatz zum Fahrrad platzsparend unter der Sitzbank verschwindet und ich vor Ort vom Bahnhof aus ohne Taxi einfach zu Terminen fahren kann (Radius bis zu 10 Km).
In Deutschland wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt - BGBl. Teil I 2019 Nr. 21 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verabschiedet, die sehr restriktive Vorgaben zur Nutzung von sogenannten E-Scootern (Tretrollern mit elektrischem Motor) eingeführt hat.
In der Folge wurden ca. 200.000 bereits in Deutschland verkaufte Roller illegal, die im EU-Ausland zu kaufen waren und dort weiterhin erlaubt sind. Es wurde eine Verpflichtung eingeführt, diese E-Scooter vom Kraftfahrtbundesamt genehmigen zu lassen, um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu erlangen.
Darüber hinaus wurde eine Versicherungspflicht eingeführt mitsamt der Vorgabe, dass ein Kennzeichen zu kontieren sei.
Das deutsche Verfahren beeinträchtigt meine Rechte und die der anderen europäischen Bürger im europäischen Kontext massiv.
Nicht nur, dass die Einbindung des Kraftfahrtbundesamtes die Auswahl an geeigneten Modellen sehr stark einschränkt. Nein, auch die restriktive Regulierung macht es unmöglich, dass ein in Deutschland zugelassener Scooter im EU-Ausland die dortigen Geschwindigkeitsregelungen nutzen kann.
Fahre ich bspw. nach Österreich, so darf dort max. 25 Km/h gefahren werden. Ein deutscher Scooter allerdings kann nur 20 Km/h fahren und muss laut KBA auch so eingestellt sein, dass diese Sperre nicht aufhebbar ist. Warum ist dies bei E-Scootern so geregelt, während bspw. ein Auto in Deutschland über 250 Km/h fahren darf aber trotzdem in EU-Länder fahren darf, die ein Tempolimit besitzen?
Umgekehrt dürfen bspw. Österreicher nicht mit den dort nutzbaren E-Scootern in Deutschland fahren. Ist das in einem europäischen Kontext vermittelbar?
Ich würde mich freuen, wenn dieser Sachverhalt in einem europäischen Gedanken gelöst werden kann.
vielen Dank für Ihre SOLVIT-Anfrage.
SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürgern und Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Vorschriften des EU-Binnenmarktes durch Behörden in konkreten Einzelfällen entstehen.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir in Ihrem Fall nicht tätig werden können. Zunächst haben Sie leider nicht dargelegt, inwieweit Sie konkret betroffen sind – Ihre Ausführungen waren leider rein abstrakter Natur und wir können eben nur konkrete Einzelfälle prüfen.
Darüber hinaus fehlt es gleichwohl leider auch an einem Verstoß gegen Europarecht, sodass ich davon absehen kann, zunächst konkretisierende Unterlagen für eine weitere Prüfung von Ihnen anzufordern. Denn für die Anwendbarkeit von Europarecht ist stets zunächst ein sog. grenzüberschreitender Bezug erforderlich. Sofern Sie mithin als Deutscher gegen eine deutsche Norm vorgehen, fehlt es Ihrem Fall insoweit bereits an dem erforderlichen grenzüberschreitenden Bezug.
Schließlich dürfte nach summarischer Prüfung auch die Regulierung der die Verwendung von Elektrorollern im Bundesgebiet durch die eKFV rechtmäßig sein. Für die Erklärung hilft der von Ihnen bereits angeregte Vergleich mit normalen Kfz – hier hat die EU durch verschiedene Rechtsakte ein System von Typengenehmigungen geschaffen, in dem die Zulassung europaweit einheitlich geregelt ist. Ein solches Regelungssystem fehlt jedoch bisher für die Elektroroller, sodass es weiterhin den Mitgliedstaaten obliegt, die Zulassung frei und selbstständig zu regeln. Es ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass die Bundesrepublik dies in einer diskriminierenden Art und Weise vorgenommen hat.
Ich verstehe Ihre Frustration hinsichtlich der unterschiedlichen Regulierungssituation in Europa gut – schließlich ist es ja auch ein erheblicher Erfolg der EU, durch ihre Arbeit in vielen Lebensbereichen genau eine solche Beschränkung an den Ländergrenzen abgebaut zu haben. Vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit bis eine entsprechende Regulierung kommt – aktuell gibt es sie jedenfalls nicht.
Aus diesen Gründen kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, wünsche Ihnen gleichwohl nur das Beste.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider hat sich der grenzüberschreitende Faktor gerade aus naheliegenden Gründen etwas erübrigt aber nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn man europaweit gängige Transportmittel nutzen könnte.
Im Januar 2020 wurde ich bspw. in Holland mit meinem in Deutschland zugelassenem E-Tretroller verwarnt und die Weiterfahrt verboten. Schwer zu verstehen, warum hier nicht ähnlich wie bei Pedelecs eine Regelung geschaffen werden kann.
Ich würde mich freuen, wenn hier weiter an einer Harmonisierung gearbeitet werden könnte, da die Kombination aus kleinem handlichem Tretroller mit Elektrounterstützung und Bahn/ÖPNV eine sehr gute Alternative zum Auto darstellt.
Fand mein Anliegen ja durchaus konkret - auch ohne Nennung des Wortes "Ich" sollte der Fall nachvollziehbar sein. Aber es ist bestimmt sinnvoll, wenn einige hier auch mal ihre Erfahrungen bei SOLVIT melden.. Der Knackpunkt liegt im Wort "Konkret" und hier ist ein Konkreter Vorfall zu nennen und die daraus resultierende nichtwahrung von Rechten als EU Bürger.
Kaum zu glauben aber SelbstUm Links zu sehen, melde dich bitte anNichtigkeit ist für die Polizei wichtig genug um ein Bericht im Netz zu stellen.
Deutschland, es geht uns gut!
![]()