Warum wird in Deutschland alles so überreguliert?

Das Problem beginnt aber schon damit, dass es derzeit noch keine europarechtliche Einordnung für E-Scooter (Stand Oktober 2020, danach hab ich nicht mehr geschaut) gibt, daher haben die Mitgliedsstaaten eigene Regelungen finden müssen, sonst wären sie nach wie vor nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus sieht das Europarecht sehr wohl vor, dass die Staaten das Recht zu Zulassungsverordnungen haben und die EU nur vorgibt wie diese umgesetzt werden sollten... wenn es denn Vorgaben gibt.
Wenn jemand hier Initiativen auf Europa-Ebene starten möchte, meine Unterstützung hat er! :)
 
Vielleicht mal den Sonneborn von der Partei drauf aufmerksam machen - der hat ja sonst nix zu tun :p...


Spass beiseite Es ist immer noch vorgesehen das Staaten ihre eigene Rechtsnormen haben... generell ist es aber so das EU recht über nationalen Recht steht...
Wir habn sinst alles geregelt mit dem EU Führerschein... Nur keine Regelungen was die Scooter angeht... Das ist alles Verehrsrecht... Wo ich argumentiere ist jetzt eher Handels und Verbraucherrecht auf EU Ebene.... Wo in letzter Zeit imme wieder sehr interessante Urteile fallen....

Interessant wäre es wenn die Problematik mit der Diskriminierung der Märkte mal auf den Tisch käme....

Interessante Lektüre hierzu:
 
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Wer sich mal auf EU-Ebene beschweren möchte, dem sei SOLVIT angeraten. Wenn das mehr Menschen machen würden, wäre der rechtliche Rahmen vlt. schon etwas weiter. Link:

Ich hatte das auch mal im Februar 2020 dort angesprochen:

Ich bin in vielen europaweiten Kooperations-Projekten eingebunden und daher häufig im angrenzenden EU-Ausland unterwegs. Im Zuge des klimafreundlichen Reisens nutze ich fast ausschließlich die Zugverbindungen und den ÖPNV. Hierbei ist es sehr praktisch, den E-Tretroller mitzunehmen, da dieser im Gegensatz zum Fahrrad platzsparend unter der Sitzbank verschwindet und ich vor Ort vom Bahnhof aus ohne Taxi einfach zu Terminen fahren kann (Radius bis zu 10 Km).
In Deutschland wurde am 14.06.2019 im Bundesgesetzblatt - BGBl. Teil I 2019 Nr. 21 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verabschiedet, die sehr restriktive Vorgaben zur Nutzung von sogenannten E-Scootern (Tretrollern mit elektrischem Motor) eingeführt hat.

In der Folge wurden ca. 200.000 bereits in Deutschland verkaufte Roller illegal, die im EU-Ausland zu kaufen waren und dort weiterhin erlaubt sind. Es wurde eine Verpflichtung eingeführt, diese E-Scooter vom Kraftfahrtbundesamt genehmigen zu lassen, um eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu erlangen.

Darüber hinaus wurde eine Versicherungspflicht eingeführt mitsamt der Vorgabe, dass ein Kennzeichen zu kontieren sei.

Das deutsche Verfahren beeinträchtigt meine Rechte und die der anderen europäischen Bürger im europäischen Kontext massiv.

Nicht nur, dass die Einbindung des Kraftfahrtbundesamtes die Auswahl an geeigneten Modellen sehr stark einschränkt. Nein, auch die restriktive Regulierung macht es unmöglich, dass ein in Deutschland zugelassener Scooter im EU-Ausland die dortigen Geschwindigkeitsregelungen nutzen kann.
Fahre ich bspw. nach Österreich, so darf dort max. 25 Km/h gefahren werden. Ein deutscher Scooter allerdings kann nur 20 Km/h fahren und muss laut KBA auch so eingestellt sein, dass diese Sperre nicht aufhebbar ist. Warum ist dies bei E-Scootern so geregelt, während bspw. ein Auto in Deutschland über 250 Km/h fahren darf aber trotzdem in EU-Länder fahren darf, die ein Tempolimit besitzen?

Umgekehrt dürfen bspw. Österreicher nicht mit den dort nutzbaren E-Scootern in Deutschland fahren. Ist das in einem europäischen Kontext vermittelbar?
Ich würde mich freuen, wenn dieser Sachverhalt in einem europäischen Gedanken gelöst werden kann.

Die Antwort drei Monate später. Ende Mai, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

vielen Dank für Ihre SOLVIT-Anfrage.

SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürgern und Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Vorschriften des EU-Binnenmarktes durch Behörden in konkreten Einzelfällen entstehen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir in Ihrem Fall nicht tätig werden können. Zunächst haben Sie leider nicht dargelegt, inwieweit Sie konkret betroffen sind – Ihre Ausführungen waren leider rein abstrakter Natur und wir können eben nur konkrete Einzelfälle prüfen.

Darüber hinaus fehlt es gleichwohl leider auch an einem Verstoß gegen Europarecht, sodass ich davon absehen kann, zunächst konkretisierende Unterlagen für eine weitere Prüfung von Ihnen anzufordern. Denn für die Anwendbarkeit von Europarecht ist stets zunächst ein sog. grenzüberschreitender Bezug erforderlich. Sofern Sie mithin als Deutscher gegen eine deutsche Norm vorgehen, fehlt es Ihrem Fall insoweit bereits an dem erforderlichen grenzüberschreitenden Bezug.

Schließlich dürfte nach summarischer Prüfung auch die Regulierung der die Verwendung von Elektrorollern im Bundesgebiet durch die eKFV rechtmäßig sein. Für die Erklärung hilft der von Ihnen bereits angeregte Vergleich mit normalen Kfz – hier hat die EU durch verschiedene Rechtsakte ein System von Typengenehmigungen geschaffen, in dem die Zulassung europaweit einheitlich geregelt ist. Ein solches Regelungssystem fehlt jedoch bisher für die Elektroroller, sodass es weiterhin den Mitgliedstaaten obliegt, die Zulassung frei und selbstständig zu regeln. Es ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass die Bundesrepublik dies in einer diskriminierenden Art und Weise vorgenommen hat.

Ich verstehe Ihre Frustration hinsichtlich der unterschiedlichen Regulierungssituation in Europa gut – schließlich ist es ja auch ein erheblicher Erfolg der EU, durch ihre Arbeit in vielen Lebensbereichen genau eine solche Beschränkung an den Ländergrenzen abgebaut zu haben. Vermutlich ist es nur eine Frage der Zeit bis eine entsprechende Regulierung kommt – aktuell gibt es sie jedenfalls nicht.

Aus diesen Gründen kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, wünsche Ihnen gleichwohl nur das Beste.
Mit freundlichen Grüßen

Habe dann noch mal geschrieben, aber nie eine Antwort bekommen:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider hat sich der grenzüberschreitende Faktor gerade aus naheliegenden Gründen etwas erübrigt aber nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn man europaweit gängige Transportmittel nutzen könnte.

Im Januar 2020 wurde ich bspw. in Holland mit meinem in Deutschland zugelassenem E-Tretroller verwarnt und die Weiterfahrt verboten. Schwer zu verstehen, warum hier nicht ähnlich wie bei Pedelecs eine Regelung geschaffen werden kann.

Ich würde mich freuen, wenn hier weiter an einer Harmonisierung gearbeitet werden könnte, da die Kombination aus kleinem handlichem Tretroller mit Elektrounterstützung und Bahn/ÖPNV eine sehr gute Alternative zum Auto darstellt.
 
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tempusfugit tempusfugit Danke für die Infos, mir gefällt Deine Anfrage super und ich kann nicht verstehen, wie hier als Antwort "Zunächst haben Sie leider nicht dargelegt, inwieweit Sie konkret betroffen sind" kommen kann, weil Du und wir ja direkt(!) davon betroffen sind und Du das auch so dargestellt hast.

Immerhin wird darauf verwiesen, dass eine europaweite Regelung irgendwann kommen soll, was mich freuen würde. Leider wird kein Zeitrahmen definiert und daher kann das wieder ewig dauern.

Denkst Du, dass es Sinn macht, wenn wir noch weitere Anfragen diesbezüglich bei SOLVIT stellen?
 
Du musst den Satz schon ganz zitieren, dann ergibt er auch sinn. Der Knackpunkt liegt im Wort "Konkret" und hier ist ein Konkreter Vorfall zu nennen und die daraus resultierende nichtwahrung von Rechten als EU Bürger.

Bsp: Du bist auf Geschäftsreise gewesen, hattest deinen DE-Roller dabei und wurdest in Spanien zum Verkehrshindernis, weil das Ding nur 20 statt der möglichen 25 Kmh fahren kann.

(das ist nun einfach stumpf plakativ)

Und dadurch wurdest du in deinen Rechte XYZ (Frag mich nicht welche... genau deshalb mach ich sowas nicht. Man muss Konkret werden und Vorfälle und die Nichtwahrung der jeweiligen Rechte und Gesetze benennen können und erst dann kann da auch jemand tätig werden).

Du musst also einmal in den kalten Pool springen und darlegen, dass er wirklich Kalt ist weil deine Körpertemperatur gesunken ist, und das am besten noch beweisen können (Temperaturmessung). Wenn im Nutzungsvertrag mit dem Poolbesitzer stand, dass dies nicht passieren darf (Eu Recht) dann hast du hier ein konkretes Beispiel.

Von am Rand stehen und Thermometer ins Wasser halten oder behaupten, das muss kalt sein weil Eisberge drin schwimmen macht keiner was - ist ja keiner drin erfrohren und du stehst davor und bis derzeit NOCH nicht betroffen ;)


Ja, müßig bei offensichtlichen Fällen aber so funktioniert Rechtsstaat eben
 
. Der Knackpunkt liegt im Wort "Konkret" und hier ist ein Konkreter Vorfall zu nennen und die daraus resultierende nichtwahrung von Rechten als EU Bürger.
Fand mein Anliegen ja durchaus konkret - auch ohne Nennung des Wortes "Ich" sollte der Fall nachvollziehbar sein. Aber es ist bestimmt sinnvoll, wenn einige hier auch mal ihre Erfahrungen bei SOLVIT melden.
 
Kaum zu glauben aber Selbst Nichtigkeit ist für die Polizei wichtig genug um ein Bericht im Netz zu stellen.
Deutschland, es geht uns gut!
:ROFLMAO:
 
Kaum zu glauben aber Selbst Nichtigkeit ist für die Polizei wichtig genug um ein Bericht im Netz zu stellen.
Deutschland, es geht uns gut!
:ROFLMAO:

Es ist von Region zu Region unterschiedlich wie die Polizei reagiert. Je nach Lust und Laune.

Bin letztens durch eine Einbahnstraße 25 gefahren. Hinter mir war die Polizei und sind dann beim überholen (fuhr noch 25) gechillt mit 1m (!!) Abstand an mir vorbeigefahren. 😅 Großstadt. Aber mit Kennzeichen natürlich.;)