Denke auch über eine Reichweitererhöhung mit 2. parallelem Accusatz nach und hätte da eine kurze Zwischenfrage.
Es handelt sich in diesem Fall ja quasi nicht per se um eine Tuningmassnahme, mit dem Ziel einer Geschwindigkeitserhöhung.
Wie da die Rechtslage in D (von wegen erlöschen der Betriebserlaubnis) ausschaut, darüber habe ich bisher nichts finden können.
Das doofe daran ist, dass ein paralleler Accu (der ja leider ebenfalls nur extern Platz findet)
in einer Kontrolle für nicht technisch versierte Kontrolleure, da offen sichtbar, pauschal als Tuning Accu (Reihe, z.B. Gesamt 48V) angesehen werden könnte.
(Ich weiss aus Erfahrung (früher Mopeds, Kfz), dass sich da einige uniformierte Kollegen masslos in ihrem Kenntnisstand überschätzen
und sich von einem blöden Verkehrsteilnehmer nichts sagen lassen wollen...)
Gibt es da Erfahrungen oder gar Gewissheiten, wie sich das "in D" verhält ?
Es handelt sich in diesem Fall ja quasi nicht per se um eine Tuningmassnahme, mit dem Ziel einer Geschwindigkeitserhöhung.
Wie da die Rechtslage in D (von wegen erlöschen der Betriebserlaubnis) ausschaut, darüber habe ich bisher nichts finden können.
Das doofe daran ist, dass ein paralleler Accu (der ja leider ebenfalls nur extern Platz findet)
in einer Kontrolle für nicht technisch versierte Kontrolleure, da offen sichtbar, pauschal als Tuning Accu (Reihe, z.B. Gesamt 48V) angesehen werden könnte.
(Ich weiss aus Erfahrung (früher Mopeds, Kfz), dass sich da einige uniformierte Kollegen masslos in ihrem Kenntnisstand überschätzen
und sich von einem blöden Verkehrsteilnehmer nichts sagen lassen wollen...)
Gibt es da Erfahrungen oder gar Gewissheiten, wie sich das "in D" verhält ?