Fragen zu einer Polizeikontrolle

ja und? Ist nix ungewöhnlich an der Beschilderung oder unklar oder falsch.

Die Verkehrsfläche ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Dieser stellt den Vorherschenden Verkehr dar.
Fahrräder dürfen die ganze Breite der Fahrbahn nutzen und auch dauerhaft nebeneinander Fahren. Der Kfz Verkehr ist dort nun nachrangig und muss besondere Rücksicht nehmen. KFZ Höchstgeschwindikeit ist automatisch auf 30km/h auch ohne extra Beschilderung.

Einbahnstraße sollte auch klar sein. Durch Fahrrad Frei Beschilderung aus dieser Richtung für Fahrräder zu befahren. Und diese Beschilderung gilt inzwischen ebenfalls für EKFV Roller.

Die Art der Straßenausweisung ist sogar in der Wikipedia so benannt. naja und die Bemerkung das dazu noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten sein :p
Außerdem auch das die Ausgestaltung von Fahrradstraßen noch nicht näher in der Stvo definiert ist und auch Gerichte beschäftigt.
 
  • Das Sinnbild „Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“ wurde eingeführt. Damit ist es möglich spezielle Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge, auch in Kombination mit Fahrrädern, vorzuhalten.
  • Bei einer Freigabe der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
  • Fahrradzonen, die mit der StVO-Novelle eingeführt wurden, können auch von Elektrokleinstfahrzeugen wie vom Radverkehr genutzt werden.

§10 führt den Passus noch nicht. Ist aber auch dort nur in der Fassung von 2019 also nicht ganz aktuell.

War in den Medien letztes Jahr und da hier bei mir ein prominenter Fall einer Einbahnstraße ist war genau das Thema dann dabei auch aufgefallen.
Nächste Novelle der EKFV ist übrigens 2023 vorgesehen^^ Und wieso die Netten Behörden ihre Internatauftritte nicht "Zeitnah" bearbeitet bekommt ist wohl auf ewig ein Mysterium.

Das erste ist die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das zweite das Bundesministerium der Justiz... kann sein deren Fax Geräte sind defekt :P
 
Hallo,

Ich hatte gestern eine Radfahrerin, die mir auf das Display gekuckt hat und gesagt hat wow 26km/h.
Ich habe mich voll erschrocken.

-Also wenn man ein Führerschein hat, dann muss man 70Eur zahlen, wenn man erwischt wird?
-besser nur 24km/h als max eingeben?
-im Profil 1 habe ich es auf max 22km/h gestellt - das wäre erlaubt? Und Tempomat auf aus.

Handy würde ich auch nicht rausgeben, die werden dafür bestimmt keinen Staatsanwalt anrufen.
Ansonsten nur das notwenigste antworten und gar nichts aussagen, aber freundlich bleiben.

Könnte jeder fremde einen einfach unwissend eine config aufspielen?
 
Danke für den Tip
 
Am besten, den Roller aufbocken, starten, dann kannst Du das in Echtzeit anpassen.
...
Dass Fremde einfach so den Roller flashen könnten ist durchaus möglich.
Ich suche auch noch eine Möglichkeit, den Roller einfach und effektiv zu sperren, wenn geparkt.
Habe ich hier vielleicht was überlesen?
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: chrish78
Dann müsste ja die Polizei beweisen das man es selber war, woher soll ich wissen, das was geändert wurde.
Vielleicht musste ja auch deshalb die Firmware gändert werden.
 
Naja... es gib einen Rechtsgrundsatz: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'.
Von daher ist das immer dünnes Eis.
Ich denke aber, dass dies eh alles theoretischer Natur ist.
In meinem Freundeskreis gibt es bspw. tatsächlich Menschen ohne handy aber mit Scooter.
D.h. deren scooter wurde einmal angemeldet, damit er überhaupt funktioniert, fertig.
Die Shu lässt sich ja zum Glück so gut einstellen, dass da sicher kein Polizist Motivation hat nach Phantomen zu suchen.
 
Ich suche auch noch eine Möglichkeit, den Roller einfach und effektiv zu sperren, wenn geparkt.
Habe ich hier vielleicht was überlesen?
Das hier: