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Gast
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ja und? Ist nix ungewöhnlich an der Beschilderung oder unklar oder falsch.
Die Verkehrsfläche ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Dieser stellt den Vorherschenden Verkehr dar.
Fahrräder dürfen die ganze Breite der Fahrbahn nutzen und auch dauerhaft nebeneinander Fahren. Der Kfz Verkehr ist dort nun nachrangig und muss besondere Rücksicht nehmen. KFZ Höchstgeschwindikeit ist automatisch auf 30km/h auch ohne extra Beschilderung.
Einbahnstraße sollte auch klar sein. Durch Fahrrad Frei Beschilderung aus dieser Richtung für Fahrräder zu befahren. Und diese Beschilderung gilt inzwischen ebenfalls für EKFV Roller.
Die Art der Straßenausweisung ist sogar in der Wikipedia so benannt. naja und die Bemerkung das dazu noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten sein
Außerdem auch das die Ausgestaltung von Fahrradstraßen noch nicht näher in der Stvo definiert ist und auch Gerichte beschäftigt.
Die Verkehrsfläche ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Dieser stellt den Vorherschenden Verkehr dar.
Fahrräder dürfen die ganze Breite der Fahrbahn nutzen und auch dauerhaft nebeneinander Fahren. Der Kfz Verkehr ist dort nun nachrangig und muss besondere Rücksicht nehmen. KFZ Höchstgeschwindikeit ist automatisch auf 30km/h auch ohne extra Beschilderung.
Einbahnstraße sollte auch klar sein. Durch Fahrrad Frei Beschilderung aus dieser Richtung für Fahrräder zu befahren. Und diese Beschilderung gilt inzwischen ebenfalls für EKFV Roller.
Die Art der Straßenausweisung ist sogar in der Wikipedia so benannt. naja und die Bemerkung das dazu noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten sein

Außerdem auch das die Ausgestaltung von Fahrradstraßen noch nicht näher in der Stvo definiert ist und auch Gerichte beschäftigt.