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Seite Gelber zugelassener Reflktor oder Weiß retroreflektive rückstrahlender geschlossener Felgen/Reifenring. (Lustigerweise Weiß Rückstrahend nicht unbedingt Tagfarbe auch Weiß) Hinten rot, vorne weiß Pflicht. Die Reflektoren müssen Zulassung dafür besitzen und dürfen wie alle anderen Lichteinrichtungen niemals Abgedeckt werden.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.
weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.
weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.