Wie hast du das dann gelöst? Stehe zwar nicht vor dieser Aufgabe und habe meinen Karton im Keller eingelagert, aber vielleicht hilft es ja jemand anderem in Zukunft. Und danke, dass du das hier immer aktualisierst. Ist mal interessant zu sehen was der Support bei sowas wirklich unternimmt uns was nicht. Axdia ist ja noch ein ziemlich unbeschriebenes Blatt.Gibt es eine "Best Practice", wie ich den Roller zum Zurückschicken verpacken könnte?
So:Wie hast du das dann gelöst?
das Gerät ist am 04.11.2020 bei uns eingetroffen.
Die Reparatur ist bereits erfolgt und das Gerät hat unser Werk am 05.11.2020 verlassen und ist auf dem Rückweg zu Ihnen.
Gerät wurde überprüft und der Fehler festgestellt. Fehler behoben, Testlauf in Ordnung.
Teilenummer: 14.01.0398.00
Teilebeschreibung: MAIN.CONTROL.CABLE.G30
Eventuell beim ersten zusammenbauen, vielleicht hat sich das Kabel irgendwie verklemmt.Das Dashboard-Kabel war wohl defekt, keine Ahnung wie.![]()
Freut mich zu lesen das es doch so schnell ging, zum Glück hattest du den Akku nicht abgeklemmtGerät kam heute zurück.
hab das selbe Problem..
Allerdings is mein Roller geflasht..
hab aber trotzdem bei ninebot angerufen und gefragt was macht machen kann... ich könnte ihn einschicken, die würden ihn auch reparieren auf meine Kosten.. würde ich auch akzeptieren aber hab halt Angst von ner 300€ Rechnung
Und wie soll er das machen, wenn das Dashboard nicht mehr geht wegen dem Kabel, beispielsweise? Ich habe gerade einen Kopfschüttelmoment.Lade die 1.2.6 Firmware auf den Scooter, resette ihn, und spiele mit der Hersteller App die 1.5 drauf. Resette ihn nochmal.
Stimmt du hast Recht. Ich war nur halb bei der Sache hier als ich geschrieben habe.Und wie soll er das machen, wenn das Dashboard nicht mehr geht wegen dem Kabel, beispielsweise? Ich habe gerade einen Kopfschüttelmoment.
Du verwechselst hier Gewährleistung oder einen kostenpflichtigen Garantievertrag mit der freiwilligen Hersteller Garantie. Bei dieser Art der Garantie darf der Hersteller die Bedingungen frei definieren und einklagen kannst du sie auch nicht, da es eine freiwillige Leistung ist. Im Falle der Gewährleistung oder wenn du eine kostenpflichtige Zusatzgarantie erworben hast bin ich bei dir, denn hier ist der rechtliche Rahmen gesteckt.Denn wenn er vor Gericht beweisen kann, dass seine Modifikation nicht damit im Zusammenhang steht, und der vorliegende Defekt ansonsten von der Garantie gedeckt wird, wird ihm jeder Richter das Recht auf Garantie zustehen, weil es ein berechtigtes Interesse seitens des Garantie-Nehmers gibt das dem Interesse sich dieses Anspruchs zu entledigen seitens des Herstellers überwiegt, weil diesem durch den Softwareeingriff gar keine Benachteiligung oder Schaden entstanden ist und er ohne diesen gegenüber dem Hersteller NICHT benachteiligten Softwareeingriff die Leistung eh hätte erbringen müssen.
Das Gutachten musst du leider selbst erbringen.wenn der Händler über einen Gutachter nicht grade einen Schaden durch Überspannung nachweisen kann.