Fragen zu einer Polizeikontrolle

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Fürs ausschalten wäre auch eine mögliche Antwort denke ich: "Damit der Roller nicht losfährt wenn einer, oder ich selber, unachtsam aufs Gas drückt!".

In meinem Fall noch mit dem Hinweis, ich arbeite mit Kindern. Die haben ihre Finger schneller als man kucken kann überall dran!

Deswegen habe ich mir angewöhnt gleich auszuschalten.

Sicher ist sicher!!!
 
Standard ist 5 km/h. Was macht der eine km/h für einen Unterschied?
Stimmt meinte die 4 nur als Beispiel, meiner steht auf null.

Ich selber habe ein Handy aufm Lenker, aber das in der Tasche ist verbunden, sobald ich entsperre bin ich beim Schieberegler der v-max. Einmal den finger am in display fingerscan und zack bin sofort beim schieberegler und kann die dauerhaft ein gebrandete v max einstellen.

Die App habe ich im sicheren Ordner, da kommt keiner dran.

Welche strafen drohen denn nun wenn es kein fahren ohne Führerschein ist?

Laut e Fahrzeug bußgeldkatalog stehen da doch nur 75€ für fahren ohne abe oder fahren ohne versicherungsschutz.

Ein Elektro kleinstfahrzeug ist ja auch noch mal etwas anderes als ein 50cc roller der mal schnell bei 7ps ankommt wo die meistens von uns leistungstechnisch nicht amsatzweise hin kommen.

Bin mal gespannt wie sich das entwickelt, habe gelesen die wollen die Bußgelder für zu schnelle e bikes heftig anheben, angeblich 3500€

Ein funk unterbrecher der eine störung verursacht gut versteckt im lenkrohr, könnte auch eine alternative sein.

Habe auch 48volt umbauten gesehen wo man nur einen usb stick ab zieht und das ding auf 36 volt geh und brav tacho 23 läuft.
 
Wenn du deinen Roller mit dem Schieberegler drosselst, probier doch mal die estebano maneuver App, die sendet auch den vmax=20kmh bluetooth code und du musst nicht mit dem Schiebedings rumfummeln..
 
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Lies dir mal die ganzen 7 Seiten nochmal durch andygramm andygramm , wurde hier schon besprochen, dass wenn du im Bereich einer Straftat bist (nicht mehr OWi mit festgelegten Bussgeldern) entscheidet Staatsanwalt und Richter was du zu zahlen hast, anhand deines Einkommens. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Üblicherweise zahlt der Ersttäter zwischen 30 bis 60 Tagessätze. bei 3000€ netto Einkommen, können das also auch mal eben 6000€ Strafe sein.
 
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Die Frage ist doch eher, wenn der Roller tatsächlich mal eingezogen wird.
Was kann der Gutachter denn machen?
Angenommen ich habe 2 Profile eins Stock und eins offen.
Kann der irgendwas auslesen?
Ich glaube nicht das er SHU verwendet.
Das ist doch die eigentliche Frage.
 
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Man kann CFW und SHU beweisen anhand von Verhaltensdifferenzen:
  • Versionsnummer, vor allem wenn Spoofing benutzt wird
  • andere power limits
  • charging mode
und noch mindestens zwei Merkmale, bei denen man mit CFW und SHU das Stock-Verhalten überhaupt nicht 100% nachahmen kann. Diese Merkmale wird man nicht los, egal was man einstellt. Die behalte ich aber für mich.

Hängt alles davon ab, wie motiviert der Gutachter ist.
 
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Ich war in der jugend unbehlehrbar und wurde mehrmals mit einem sehr sehr schnellen 70cc replica umbau erwischt. Mehrmals gericht u.s.w

3000-6000€ hat es nie gekostet.
Und da rede ich von eine 70cc Motorroller der 144,6 lief.


Macht mir keiner weiss wenn ein roller ein paar kmh mehr läuft das man 3000€ bezahlt, ist doch quatsch.


 
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Macht mir keiner weiss wenn ein roller ein paar kmh mehr läuft das man 3000€ bezahlt, ist doch quatsch.

Wenn der Straftatbestand des fahren ohne Führerschein erfüllt ist dann kann es sogar noch viel teurer werden. Ohne weiss machen zu wollen, Schwarz auf weiss:

 
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Selbst der Herr Superstar hat nur 90 Tagessätze Strafe bekommen, die er wohl deutlich leichter berappen kann als ein kleiner Angestellter, der sein Einkommen vermutlich zu einem deutlich höheren Prozentsatz für seinen Lebensaufwand benötigt als der Herr Superstar. ;) Außerdem ist, eKFV hin oder her, das Fahren eines - vielleicht sogar um lausige 10 km/h getunten - E-Scooters ohne Lizenz immer noch etwas deutlich anderes als ein "echtes" KFZ oder Motorrad.
 
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Hab mal versucht irgendein Urteil zu finden wo ein Fahrer von E-Scooter verurteilt worden ist wegen fahren ohne Führerschein, da es eine Straftat ist müsste es ja verhandelt worden sein aber nix nur Urteile im Verbindung mit Alkohol.
Denke die werden wenn überhaupt wegen Geringfügigkeit eingestellt und lediglich die 70 Euro Bußgeld werden fällig.
 
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Ich glaube auch nicht das es sofort ein fahren ohne Führerschein ist. Wenn ich mit einem Überladenem Fahrzeug und Anhänger fahre und dann über 4200kg, komme und ich keinen BE habe, (oder über 3500kg und keinen B96) ist es trotzdem kein fahren ohne Führerschein, sondern nur überladen fahren. Anders sieht es natürlich aus wenn die Gewichte in den Papieren von Anfang an schon zu hoch waren. Aber ganz genau weiß ich das nicht. Ist nur meine Denke.
 
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Hab noch mal bisschen gelesen im Weltweiten,.... bei E-bikes ist es durchaus möglich das aus dem Fahrrad bei entsprechendem Tuning wohl ein Kraftfahrzeug wir

Auch beim tunen von Rollern ist es wohl so das bei Tuning und einer höheren Geschwindigkeit , dann eine Anklage wegen gahrens ohne Fahrerlaubniss möglich ist.

Das sind alles keine E-Scooter ich weiß.

Fraglich in wie weit das wirklich schonmal soweit gekommen ist, bei einer kontrolle mit anschließender verhandlung.

Naja da müsste sich wahrscheinlich wirklich mal ein Anwalt mit befassen. Führerscheine hab ich alles ausser "D", damit dürfte sich das bei mir wohl erledigen.
 
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Also nochmal zur Aufklärung.
Selbst ein e Scooter ist ein Kfz.
Bedeutet wenn du nix hast und sagen wir mal mit 25 kmh erwischt wirst, dann besitzt du immer noch keine Mofa Prüfbescheinigung.
Kostet ca. 10 Euro plus erlischen der Betriebserlaubnis und ggf. Fahren ohne Versicherungsschutz.

Wirst du mit mehr als 25 kmh erwischt, ist es fahren ohne Führerschein. Alles weitere kommt da noch oben drauf.

Wer mit mehr als 45 kmh erwischt wird und nur einen B Führerschein hat fährt ebenfalls ohne Führerschein...

So einfach ist das.
 
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Man kann CFW und SHU beweisen anhand von Verhaltensdifferenzen:
  • Versionsnummer, vor allem wenn Spoofing benutzt wird
  • andere power limits
  • charging mode
und noch mindestens zwei Merkmale, bei denen man mit CFW und SHU das Stock-Verhalten überhaupt nicht 100% nachahmen kann. Diese Merkmale wird man nicht los, egal was man einstellt. Die behalte ich aber für mich.

Hängt alles davon ab, wie motiviert der Gutachter ist.
Ja ok, das man gewisse Sachen überprüfen kann ist richtig. Das war aber gar nicht meine Frage.
Frage war, kann er die Daten auslesen.
Kann er verwertbar erkennen welche Profile ich habe und auf welchen Einstellungen diese basieren.
Denn einfach gesagt ist es ja so, das man ein "Stock" Profil hat und eines oder zwei mit anderen Leistungsdaten.
Im Stock Profil würde lediglich ein erlöschen der Betriebserlaubnis stattfinden wenn zb. Andere Auffälligkeiten Grund zu einer genaueren Überprüfung vorliegen.

Interessant wird es ja immer nur bei den Geschwindigkeiten.

Denn um das verifizieren zu können muss man ja mit Profilen rumspielen oder die jeweiligen Daten auslesen können.
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Ja, und die netten Beamten sollen einfach richtige Verbrecher fangen.....
Sagt immer jeder. Das aber nicht jeder Beamte bei der Kripo arbeitet etc. Sondern als Schutzpolizist eingesetzt wird sollte dem ein oder anderen schon klar sein. Und wenn denen was auffällt gehen die dem halt nach.
Selbst das es sich nur um einen Roller der klein ist, kann dieser jemanden ernsthaft verletzen wenn man jemanden mit 40 in den Rücken fährt.
 
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Ich glaube auch nicht das es sofort ein fahren ohne Führerschein ist. Wenn ich mit einem Überladenem Fahrzeug und Anhänger fahre und dann über 4200kg, komme und ich keinen BE habe, (oder über 3500kg und keinen B96) ist es trotzdem kein fahren ohne Führerschein, sondern nur überladen fahren. Anders sieht es natürlich aus wenn die Gewichte in den Papieren von Anfang an schon zu hoch waren. Aber ganz genau weiß ich das nicht. Ist nur meine Denke.
Das stimmt so nicht ganz. Für den Führerschein sind die zulässigen Gesamtlasten entscheidend, überschreitest du die theoretisch, indem du den Fahrzeugverbund mit einer zulässigen Gesamtlast >3,5t (B) > 4,25t (B96) oder >7t (BE) ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Reisst du die technischen zulässigen Gesamtlasten/Anhängelasten/Stützlasten bleibst aber innerhalb der Führerscheinklassen ist es "Überladen".
Ich war in der jugend unbehlehrbar und wurde mehrmals mit einem sehr sehr schnellen 70cc replica umbau erwischt. Mehrmals gericht u.s.w

3000-6000€ hat es nie gekostet.
Und da rede ich von eine 70cc Motorroller der 144,6 lief.


Macht mir keiner weiss wenn ein roller ein paar kmh mehr läuft das man 3000€ bezahlt, ist doch quatsch.


Vergiss nicht den Umstand, dass man heranwachsenden einiges mehr durchgehen lässt als Erwachsenen... Mit 17 vorm Richter sitzen und sich für nen Roller Erklären müssen der 140 fährt dürfte für einige Nachvollziehbar sein. Das ganze mit 35 unter umständen mit Familie, festen Einkommen und damit Verantwortung aber einem E-Scooter der 45 fährt - naja, dürfte für peinliche Fragen sorgen.
 
Das mit dem Führerschein und überladen ist so nicht richtig. Beispiel: Mein Auto darf 2000kg zgm +mein Anhänger 1400kg zgm = 3400kg Führerschein B reicht aus. Überlade ich jetzt den Anhänger mit 200kg, also :
Auto 2000kg zgm + Anhänger 1600kg (tatsächliches masse) =3600kg ist es trotz meines B Führerscheins kein fahren ohne Fahrerlaubniss . Da für die Führerscheinklasse nur die in den Papieren eingetragenen Gesamtmassen ausschlaggebend sind. Anders wäre es wenn der anhänger eine zgm von 1600kg hätte , dann wäre es fahren ohne Faherlaubniss. Aber falsches thema hier. Sorry dafür.

Peinliche frage hin oder her, ist das Fehlverhalten oder die OWI oder Straftat denn eine andere nur weil man 17 oder 33 ist? Roller der 140 fährt bleibt Roller der 140 fährt in meiner kleinen Welt.
 
Gut, in diesem speziellen Fall im Grenzbereich hast du recht. Wobei ich mir da nicht sicher wäre, dass die Führerscheinstelle dir da nicht trotzdem einen Strick draus dreht wenn du schon vorbelastet bist.


Was deine andere Frage angeht: Das Fehlverhalten ist das gleiche, dein Grundverständnis für solche Handlungen sollte es aber nicht sein. Nicht umsonst gibt es Jugen und Erwachsenenstrafrecht.

Es ist ein unterschied ob man sowas in Jahren macht, wo man die Folgen unter Umständen noch nicht einschätzen kann oder im jugendlichen Leichtsinn vollführt oder schon mit etwas Lebenserfahrung.

Ich mache heute auch noch genug scheiße bin mir über die Folgen aber sehr wohl im Klaren, aber das weiß nicht jeder und der ein oder andere könnte das auch als "Leichtsinn" bewerten.
 
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