Fragen zu einer Polizeikontrolle

Beschlagnahmen dürften sie eigentlich nur bei "Gefahr in Verzug" - ob das bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Frage kommt, beantwortet der Richter.
D.h. es muss aber schon offensichtlich sein bzw. kommt da die Verhältnismäßigkeit ins Spiel.
Wenn sie eine Probefahrt machen wollen, würde ich fragen ob sie die Haftung übernehmen wenn sie was kaputt machen oder einen Unfall bauen. Ich lasse prinzipiell niemandem mit meinem Fahrzeug fahren. Basta.
Handy beschlagnahmen nützt ihnen nix. Der Techniker zur Umgehung der Bildschirmsperre ist teuer. Wenn er das handy sehen will, gerne.

Beim Auto können sie mir gerne das Meßprotokoll der Geschwindigkeitsmessung zeigen.
Und auch dort können sie dir bei "Verstößen" nur eine Prüfung in der Prüfhalle aufzwingen. Nicht umsonst gibt es Sachverständige.
Nur können sie dich natürlich jederzeit auf die Rolle stellen, wie beim Mofa.

Wenn sie meinen, daß jemand zu schnell war - dann haben sie sicher gesehen, daß du mit den Füßen angeschoben hast oder es bergab ging. Und mit Muskelkraft darf man fahren so schnell man will?

Wenn sie solche Drohungen aussprechen würde ich halt darum bitten, daß sie dich über die Sachlage aufklären.
Und mit welcher Begründung/Fakten sie eine Beschlagnahmung durchführen.
nach dem Motto: Da kenne ich mich nicht aus, erklären sie mir das bitte mal.

Jede "ja ich weiß" endet in "vorsätzlich"!

Ansonsten: Ihr kennt die Gesetzeslage in DE. Haltet euch daran, oder kommt mit den Konsequenzen klar.
Den Scooter aufmotzen und danach jammern das die Bullerei mal genau hin schaut. :unsure:
Wer Angst vor der Strafe/Kontrolle/Polizei hat, sollte es sich halt nochmal überlegen.
Welche Autos ziehen sie am Samstag abend vor der Disco raus? Den Golf GTI in Sonderlackierung und verchromten Felgen, oder den 8 Jahre alten Familienkombi?

Ich hab der Polizei auch mal die Vorfahrt genommen bei der Vorrangstraße mit Richtungswechsel - mit dem Fahrrad. Natürlich ohne Beleuchtung am MTB.
Haben es auch nach 1km geschafft mich zu überholen und an den Rand zu drängen.
Auf die Frage, ob ich noch ganz in Ordnung bin, hab ich Ihnen nur gesagt: hätte nicht gesehen, daß sie geblinkt hätten.
Antwort: gute Fahrt, und Licht das nächste mal....
 
Macht euch mal keinen Kopf. die kontrollieren im Moment weil die Unfallzahlen bei e scootern hoch gegangenen sind. Die waren doch die letzten wochen immer mal in den Medien zu lesen.
Wird immer wieder aufgewärmt die ganze Sache.
Weil die Scooter noch nicht zum normalen Straßenbild in den Köpfen angekommenen ist.
Dieses Jahr die Punkte wo gerne kontrolliert wird umfahren.
Besonders Innenstadt wo dann plus Fahrrad und Fußgänger zusammenkommen.

Hier nochmal ein Video von WBS Kanzlei zum Recht bei Handy Kontrolle u. Beschlagnahme.


Damit ist zwar nicht alles zu beantworten. aber das ist ein kleines puzelteil von vielen.

Zudem ist aus Technischer Sicht ein CFW gefahrener Roller ein Roller ohne ABE und das kostet 70 Euro.

TatbestandBußgelder
Bei Rot über die Ampelzwischen 60 und 180 Euro
Fahren auf dem Gehweg15 bis 30 Euro
Fahren auf der Autobahn20 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen40 Euro
Fahren mit einem Scooter ohne Betriebserlaubnis70 Euro
Nebeneinander fahren15 bis 30 Euro

Und da gibt's den Überblick. auf einen Blick


Mann Mann, seit Corona lässt auch keiner mehr die Kirche im Dorf....
 
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Schade dass man von SYptEX SYptEX nichts mehr hört bzw. liest.
Oder es handelte sich um einen gezielten Trollbeitrag um Unsicherheit in der Community zu stiften... wer weiss das schon, aber ist schon komisch dass sich nicht mehr mit den versprochenen Unterlagen gemeldet wird. Oder wurde vom Anwalt nun geraten in einem "offenem Verfahren" nichts mehr zu äußern? 🤷‍♂️
 
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DAS wird ...wenns denn wirklich so ist... vom Staatsanwalt eingestellt und er muss zu den 70 Euro 65Euro Verwaltungsgebühr dazu zahlen dann sind wir bei 135Euro

fahren ohne Führerschein glaube ich nicht. ist ja kein KRad oder KFZ
er hat ja immer noch den kleinen "erlaubten" Motor drinn.
und ja wir Trollen uns um diesen Beitrag herum. Das STIMMT.
geht jeden durch den KOPF eben.
 
Weder das DAS eingestellt wird noch das es so ausgeht wie du schreibst ist gesichert, solange es noch kein Beispielverfahren gegeben hat. Die StA hat auch die Möglichkeit des Strafbefehls, die sind aber auch nicht öffentlich und somit nicht nachvollziehbar ob es das schon gab. Alles Spekulation derzeit!

Das STIMMT.
geht jeden durch den KOPF eben.
Genau.
 
fahren ohne Führerschein glaube ich nicht. ist ja kein KRad oder KFZ
er hat ja immer noch den kleinen "erlaubten" Motor drinn.
und ja wir Trollen uns um diesen Beitrag herum. Das STIMMT.

Ich meine, ich hätte irgendwann irgendwo gelesen, dass ein Kfz mit EU-Typklasse seine Klassenzugehörigkeit nicht verliert, wenn die BE erlischt.

Finde das leider nicht wieder. WENN das so ist, ist es kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsschutzgesetz, und Fahren ohne Führerschein wäre auch vom Tisch.

Damit wäre bei einer Routinekontrolle wieder alles im Bereich von Ordnungwidrigkeiten und es gäbe lediglich die Pflicht zum Rückbau.

Keine Ahnung wer das dann kontrollieren will, aber die Fahrzeuge sind ja vom Tüv befreit. Der hätte damit wohl nix zu tun.

Das wäre dann wie früher: "10 Tacken ablatzen, ab zur Bullerei und den Originalzustand vom Bock vorzeigen, nach hause und wieder umbauen, bevor man von den anderen aus der Clique so peinlich leise gesehen wird".

Kann mir da jemand mit meinem gefährlichen Halbwissen weiter helfen?
 
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Auch das ist eine mögliche Annahme zum Ablauf. Ich gehe auch davon aus, dass ein Fahrzeug nach eKFV ein eKFV Fahrzeug bleibt, egal welche Veränderungen vorgenommen wurden. Eine EU-Typklasse ist die eKFV-Klasse leider nicht. Dann käme immer ausschließlich die erloschene ABE zu tragen. Aber auch hier, ohne dass das einmal juristisch durchgelaufen ist, reine Spekulation.

Es bleibt spannend!
 
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...ohne dass das einmal juristisch durchgelaufen ist, reine Spekulation.

Es bleibt spannend!

Seufz, es muss doch auch scooterfahrende Juristen geben. Oder einen, der einen kennt, der was weiß.

Ausprobieren ist eine blöde Taktik.

Wenn man weiß, wie die Rechtslage ist, kann man unter Umständen gezielt Sachverhalte bestätigen und damit den Verlauf in die richtige Richtung steuern.

Spannend? Eher nervenzerfetzend!

Edit:




Zitat:

Natürlich lassen sich nicht nur Autos tunen, sondern auch zweirädrige Fahrzeuge. Hier ist häufiger eine Änderung der Fahrzeugart zu beobachten, nämlich dann, wenn die Leistung von Mofas gesteigert wird. Dies kann zum Beispiel durch das Ausbauen von Drosseln oder Veränderungen am Getriebe ermöglicht werden.


Wer dabei die bauartbedingte zu sehr überschreitet (nach geltender Rechtsprechung um mehr als 10 %), ändert die Fahrzeugart. Dies kann nicht nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, sondern auch für die relevant sein. Denn während für ein Mofa lediglich eine Prüfbescheinigung notwendig ist, wird für das Fahren eines Klein- oder Leichtkraftrads ein benötigt. Besitzt der Fahrzeughalter diesen nicht, darf er somit aus zweifachem Grund nicht mehr mit seinem getunten Mofa fahren.


Definition Kraftrad Begriffsbestimmungen


Zitat:

  • Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;​

  • Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³;​

  • Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:​
    1. zweirädrige Kleinkrafträder:
      mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt​
 
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Wenn man weiß, wie die Rechtslage ist, kann man unter Umständen gezielt Sachverhalte bestätigen und damit den Verlauf in die richtige Richtung steuern.
Genau da liegt das Problem, die Rechtslage ist unklar und wäre erst festzustellen.

Schau dir mal alleine das Gerangel um Beförderung von e-Scootern im ÖPNV an. Hier ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen, es zeichnet sich aber ab, dass die Mitnahme in Bussen grundsätzlich nicht gewährt werden muss.
 
Genau da liegt das Problem, die Rechtslage ist unklar und wäre erst festzustellen.

Interessant wäre, in welche Typklasse der Gesetzgeber ein getuntes eKfz einordnet, wenn es laut eKFV nur diese eine Sonder-Typklasse gibt.

Geschieht das nach Höchstgeschwindigkeit und Leistung, dürfte das mit der Fahrerlaubnis für viele kein Problem sein.

Allerdings ist das eine Definitionssache, weil in den meisten Fahrzeugklassen Sitzplätze aufgeführt sind.

Alles nur getrolle, ich weiß, da muss jemand vom Fach ran!