ich schreibe es nochmals ... in meiner Betriebserlaubnis wird keine Dauerleistung u.s.w. aufgeführt.
Spiele ich nun mit SHU die SHFW auf und stelle darin die zulässigen Parameter ein, sind die Vorgaben der Betriebserlaufnis erfüllt und es ist kein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu befürchten (meine Auslegung)
Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30D 2 von serienmäßig 350 Watt auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), dann würden die in der Betriebserlaubnis aufgeführten 350 Watt zwar überschritten, doch da damit weder die Höchstgeschwindigkeit selbst verändert wird, ebenso keine Lärm- oder Abgasveränderung vorliegt, "sollte" sogar das möglich sein. Aber das kommt dann ggf wieder auf die Auslegung des Richters an ... wie eigentlich alles vor Gericht.