Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Okay, aber es wird hier doch ganz automatisch umgebrochen? Oder zooms du im Texteditor noch weiter rein?

Diese Beträge hier zum Schreibstil sollten dann natürlich alle gelöscht werden, wenn wir das geklärt haben :ROFLMAO:
 
ich schreibe es nochmals ... in meiner Betriebserlaubnis wird keine Dauerleistung u.s.w. aufgeführt.

Spiele ich nun mit SHU die SHFW auf und stelle darin die zulässigen Parameter ein, sind die Vorgaben der Betriebserlaufnis erfüllt und es ist kein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu befürchten (meine Auslegung)

Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30D 2 von serienmäßig 350 Watt auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), dann würden die in der Betriebserlaubnis aufgeführten 350 Watt zwar überschritten, doch da damit weder die Höchstgeschwindigkeit selbst verändert wird, ebenso keine Lärm- oder Abgasveränderung vorliegt, "sollte" sogar das möglich sein. Aber das kommt dann ggf wieder auf die Auslegung des Richters an ... wie eigentlich alles vor Gericht.
 
Jede Firmware wird aber vom KBA abgenommen, deine modifizierte ist das nicht.

das mag sein, doch wie bereits ausreichend verlinkt, bedeutet einen geänderte Firmware nicht, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlischt, so lange ich die Firmware wieder mit den zulässigen Parametern programmiere.

Und nochmals ... damit änderen sich weder die Maximalgeschwindigkeit, noch das Lautstärke, Leistung, Abgas u.s.w. --- und nur mit diesen Veränderungen würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist. Damit erlischt logischerweise die Betriebserlaubnis und du bist illegal unterwegs. Ob du da nun die Peakleistung, die Lautstärke vom Bestätigungston oder die Nenndauerleistung anpasst ist total egal.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist. Damit erlischt logischerweise die Betriebserlaubnis und du bist illegal unterwegs. Ob du da nun die Peakleistung, die Lautstärke vom Bestätigungston oder die Nenndauerleistung anpasst ist total egal.

Dahinter steckt schon eine gewisse Logik, doch nach meinem Wissensstand ist die SHFW eigentlich nur eine etwa abgeänderte org. Firmware (so wurde es hier jedenfalls mal geschrieben). Klar ... die wurde damit schon verändert, doch das passiert letztlich auch mit einer org. Firmware eines Autoherstellers, wenn ich diese z.B. bei Audi/VW mit VCDS (Diagnose und Programmiersoftware für VAG) umprogrammiere. Fängt damit an, dass ich Kleinigkeiten wie Sitzheizung, Nachleuchtzeiten der Scheinwerfer u.s.w. us.f., bis hin zu Veränderungen der Start-Stop-Einrichtung vornehmen kann. Bei z.b. einem dauerhaften Abschalten von Start-Stop würde auch die Betriebserlaubnis erlöschen, da dies "vermeintlich" das Abgasverhalten verändert. Aber wenn ich meine Sitzheitzung damit umprogrammiere, dann sind wir uns sicher einig, dass das die Betriebserlaubnis nicht zum erlöschen bringt.

Im Umkehrschluss ... wenn ich also meine Herstellersoftware im PKW in bestimmten Bereichen umprogrammieren darf, dann müsste das 1:1 für den E-Scooter gelten. Nur eben, wenn ich am PKW "relevante" Veränderungen wie Höchstgeschwindigkeit, Leistung, Abgas, Auspuffklappe u.s.w. umprogrammiere (egal ob durch einen einfache Veränderung der Firmware, oder durch eine komplett selbst geschriebene Firmware), dann wäre das wie beim E-Scooter einen V/max Anhebung u.s.w.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist
Die Firmware ist nicht Bestandteil der ABE.
Sie ist nur Bestandteil der Prüfung zum erteilen der ABE. Wie auf den letzten Seiten nachzulesen ist. Für die Erteilung der ABE muss die Firmware vor Manipulation geschützt sein, dieser Schutz ist nur für die Erteilung relevant.
Umgeht man diesen Schutz und verändert man im Anschluss Aspekte aus der ABE wie Nennleistung oder maximal Geschwindigkeit erlischt die ABE.
Umgeht man den Schutz aber die Werte entsprechen der ABE ist diese auch weiterhin bzw wieder gültig sollte man die Werte zurück gesetzt haben.

Daraus resultierend wird falls ein scooter kontrolliert und ein Gutachten erstellt wird, geprüft ob der scooter den Angaben der ABE entspricht.
 
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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
 
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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
Aufgrund des Paragraphen 7 der ekfv kann dies durchaus sein.
Die Infos findest du hier auf den bescheidenen 2 Seiten. Wenn du weitere hast, teile diese doch bitte genauso mit uns. Ich lass mich wirklich gerne eines besseren belehren und habe nun doch oft genug darum gebeten.
Das deutsche Gesetze oft Auslegungssache sind und von Richter zu Richter unterschiedliche Urteile erzeugen ist bekannt. Genauso gibt es ziemlich spezifische... Die sehe ich hier aber nicht, im Gegenteil
 
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