Scooter nass - nix geht mehr

Da hast du recht - Wasserschaden durch Regen wäre Gewährleistung, da IP54 Spritzwasserschutz.
Wasserschaden durch Gartenschlauch nicht, da der Scooter von vorn herein nicht dagegen geschützt ist. Was nicht vorhanden ist, kann nicht als Mangel gelzend gemacht werden 🙃
 
Vielleicht kann man sich daran ja nicht mehr erinnern.

Sorry - Fahrten im Regen werden im Handbuch ebenfalls ausgeschlossen. Da kannst du dich ebenfalls nicht auf die IP Spezifikation zum Ausgleich berufen. Die Hintertür hat sich der Hersteller zumindest offen gelassen und kann im Schadensfall auf die Herstellervorgaben verweisen. Und selbst bei Spritzwasser gibt es Fragezeichen: Es wird zwar im allgemeinen auch Regen als Spritzwasser bezeichnet. Streng genommen ist es aber nur das wegspritzende Wasser - beispielsweise wenn der Tropfen auf dem Boden fällt...

Bei einem starken Wolkenbruch hast du vergleichbare (oder noch viel mehr Wasser) Verhältnisse wie mit einem ollen Wasserschlauch - ist das dann auch nur Spritzwasser? Der Lkw fährt durch eine tiefe Pfütze und macht dich von oben bis unten nass auch nur Spritzwasser?
 
Die kernpunkte bei wasserschäden sind einfach:

Wasserschaden und garantie? Vergiss es. Selbst wenn ipx64 zertifikate vorliegen. Ist in der Industrie einfach kein haftungsgrund.

Wasserschaden und Gewährleistung? In den ersten 6 monaten kein problem. Der Hersteller liegt in der beweispflicht.

Wasserschaden und Gewährleistung nach 6 monaten: sehr schwierig. Bei einen produktionsfehler, wäre nur bei chargenweise absaufenden geräten eine argumentationsbasis vorhanden.
 
Wasserschaden und Gewährleistung? In den ersten 6 monaten kein problem. Der Hersteller liegt in der beweispflicht.

Wasserschaden und Gewährleistung nach 6 monaten: sehr schwierig. Bei einen produktionsfehler, wäre nur bei chargenweise absaufenden geräten eine argumentationsbasis vorhanden.
Seit 2022 12 Monate "hust"
 
also bei deinem beitrag hätte ich zwei fragen :unsure:
1. wieso fährt man mit dem e-scooter wenn man wissen könnte,s das es möglicher weise regnen könnte ?
2. wieso stellt man in einem forum fragen wie man einen nass gewordenen scooter retten könnte wenn man nicht basteln will und dann doch lieber auf garantie setzt ?
3. wurde dir explizit beim kauf gesagt der scooter sei wasserdicht ?
Ich fahre wenn ich fahren muss, nicht wenn die Sonne lacht? Das ist ein Fortbewegungsmittel, das hat zu funktionieren?
 
Olli_69 Olli_69

da muss ich dir widersprechen. Die Garantie ist keine Kulanz. Der Hersteller ist in Deutschland dazu verpflichtet (§§ 437, 438 BGB)
Falsch. Die Garantie war und ist IMMER eine freiwillige Leistung der HERSTELLER. Daher gibt es unterschiedliche Garantie-Zeiträume, z. B. ein Jahr, zwei, fünf, zehn oder sogar 30 Jahre.

Das BGB regelt lediglich die gesetzliche Gewährleistung, das sind zwei völlig verschiedene Geschichten.

Die Gewährleistung gilt auch immer nur zwischen Verkäufer und Käufer, der Hersteller ist somit nicht davon betroffen, es sei denn, er verkauft direkt an den Endkunden.
 
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Olli_69 Olli_69

da muss ich dir widersprechen. Die Garantie ist keine Kulanz. Der Hersteller ist in Deutschland dazu verpflichtet (§§ 437, 438 BGB)
Das ist der gesetzliche Bezug zu einer Mangelhaftung ;)

Lese doch mal die Aussage der Verbraucherzentrale:


Und hier die BGB Norm die sich auf Garantie direkt bezieht:



Google einfach mal nach Unterschied Gewährleistung und Garantie ;) Du wirst erschlagen mit genau der Definition die ich dargestellt habe. Ich muss dich jedoch nicht überzeugen und bin daher raus.
 
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