Och ich bin schon der Meinung das auch aufs Wohlverhalten des Nachbarn und Nächsten zu schauen, denen mal nen Hinweis zu geben, nicht nur Aufgabe der Ordnungsbehörden ist.
Das sollte im übrigen im Basisseminar Meinungsfreiheit, aufrechter Gang, mündiger Mensch und Bürgerpflicht gelegentlich mal angesprochen werden.
Nur weil etwas, nach dem eigenen Verständnis, erlaubt ist ist es noch lange nicht gestattet, gar wohlfeil, gegeben oder sinnvoll.
Wie eben hier das Überfahren des eindeutig die Einfahrt verwehrenden Schildes mit einem KFZ. Und belegen der Verkehrsfläche Fußweg mit einer Blechdroschke.
Die Sinnesorgane der Menschen sind nicht nur zum Platz dem heligen Blechle machen vorhanden. Nein mitnichten.
Der Fahrzeugführer ist ebenso mit solchen ausgestattet!
In dem besagten Fall um die Beschilderung klar zu sehen. Kann diese, dank Fahrausblidung, im Sinne klar erfassen und sollte sie doch dann Menschlich auch verstehen und sein Verhalten danach Richten?
Oder geht das mit dem Verstehen und handeln nur in eine Richtung nämlich pro Auto?
Nur weil man das hier im Gespräch anzutreffend Wording mal plakativ extra negativ in eine Richtung auslegt, auch zu provozieren und beim Gegenüber Denkprozesse anzustoßen. Ist das noch lange kein Hilfsherrif.
Dieser wäre übrigens ein von der AmtspersonSherriff offiziell mit extra Rechten und Pflichten ausgestatter Bürger.
Und kein Selbsternannter Ordnungshüter ohne Legitimation für sein tun.
Im Beitrag mit dem Bild wurde der Bürgermeister als zuständig angesprochen. Nur um das Wort kurz auseinander zu nehmen.. der Meister der Bürger..
Nun Früher, damals, vor langer langer Zeit.... als Bürger noch etwas besonderes Darstelle waren sich diese Bürger im Klaren für ihr Handeln und Tun verantwortlich zu sein.
Heutzutage nähert man sich wohl wieder freiwillig dem rüden, unordentlichen, Pleps an der macht was er will. Ohne Regeln existiert, keine Rechte und Pflichten kennt.. und deshalb damals, vor garnicht allzulanger Zeit kein Wahlrecht und kein Mitspracherecht bei der Gestaltung des allgemeinen Lebens besaß.
Dein Kaugummipapier oder Fastffodverpackung mitten in die Fußgängerzone zu werfen mag von der Ordnungsmacht gerade nicht geahndet werden. Ist zwar verboten aber kaum verfolgbar. Verbotsschilder gibt es dafür auch nicht.
Deshalb wird es nicht erlaubt, schon garnicht richtig. Solches Tun ist trotzdem einfach mies.
Und wenn der Mensch neben dir dich darauf anspricht und klarmacht das dein Handeln zu veruteilen ist.
Dann ist das kein Hilfsherrif. Sondern ein Mitmensch dem du gerade deinen Dreck vor die Füße geworfen hast. Und Hunderten, Tausenden nebenher die gerade nix dazu sagen oder Anwesend sind ebenfalls.
Wenn dein Ellenbogen sich unrechtmäßig, unsozial und selbstherrlich ausstreckt dann brauchst dich nicht wundern wenn der Ellenbogen des weggedrängen auch ausfährt. Sich darüber dann allerdings zu beschweren ist lächerlich.
Im Kleinkindergebaren ist das schlicht das Aqivalent zu: Der hat aber angefangen