Fragen zu einer Polizeikontrolle

Seite Gelber zugelassener Reflktor oder Weiß retroreflektive rückstrahlender geschlossener Felgen/Reifenring. (Lustigerweise Weiß Rückstrahend nicht unbedingt Tagfarbe auch Weiß) Hinten rot, vorne weiß Pflicht. Die Reflektoren müssen Zulassung dafür besitzen und dürfen wie alle anderen Lichteinrichtungen niemals Abgedeckt werden.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.

weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.
 
Deine Betriebserlaubnis erlischt, aber nicht deine Versicherung. Die bleibt bestehen, sie kann dich dann aber im Schadensfall in (begrenzten) Regress nehmen.


So ist es auch heute noch. Der E-Scooter wird bei Tuningverdacht vorläufig eingezogen und technisch begutachtet, wird was gefunden trägst du die Kosten für die Untersuchung und darfst ihn natürlich erst dann weiterfahren wenn du ihn rückgebaut hast. Er wird dir aber wieder ausgehändigt, ersatzlos eingezogen wird er nicht.

Ah okay. Und sowas kostet dann bestimmt auch 100 - 200 € son Gutachten oder???
Seite Gelber zugelassener Reflktor oder Weiß retroreflektive rückstrahlender geschlossener Felgen/Reifenring. (Lustigerweise Weiß Rückstrahend nicht unbedingt Tagfarbe auch Weiß) Hinten rot, vorne weiß Pflicht. Die Reflektoren müssen Zulassung dafür besitzen und dürfen wie alle anderen Lichteinrichtungen niemals Abgedeckt werden.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.

weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.

Alter. WTF. Noch "komplizierter" geht es aber nicht von der Gesetzeslage her oder? Ich danke dir für diese ausführliche Beschreibung zum Thema Beleuchtung. Also gut. Dann werde ich mein Frontlicht so einschalten, dass es immer zusammen mit dem Rücklicht leuchtet, falls ich dieses einschalte. Wegen dem Frontreflektor gut zu wissen (y), dann muss ich morgen noch mal meine Tasche umbauen, so dass der Reflektor wieder frei ist.

Aber auch geil, dass ich sonst so viele Front- und Rücklichter anbauen darf wie ich will (zusätzlich). Geil dann kann ich mir ja nen Ufo bauen :ROFLMAO: oder da gab es doch mal diesen einen Roboter der vorne auch noch so 2 untere Lichter hatte, naja ist auch egal wie der heißt, wäre Off-Topic aber typisch wieder deutsche Gesetzte 😅😂

BTW: Sind diese "CYCL WingLights" denn eigentlich zugelassen? Denn so Blinker würden mich tatsächlich interessieren, wenn ich ehrlich bin.

Ist euch schonmal aufgefallen, dass noch niemand über Kennzeichenbeleuchtung nachgedacht hat. ;) :D

Ich meine davon hatte ich auch was dazu gelesen, dass das wohl "ausgeleuchtet" sein soll oder so aber da bin ich mir gerade nicht mehr so sicher.
 
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Ah okay. Und sowas kostet dann bestimmt auch 100 - 200 € son Gutachten oder???
Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.

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Zur Ausrüstung gibt es diese Merkblätter für die Rennleitung:

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Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.

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Zur Ausrüstung gibt es diese Merkblätter für die Rennleitung:

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Uff, das kannte ich noch gar nicht. Sehr detailreich. Vielen Dank Reiner (y)
Was mich jetzt nur bisschen verwirrt, der G30D II hat ja nur "1" Bremse, auch wenn damit die Motorbremse getriggert wird aber das ist ja dann nicht unabhängig oder steh ich da jetzt gerade aufn Schlauch? 🙈

Hab ich mir aber direkt mal runter geladen und schau mir das morgen dann mal genau an.
 
Die Ekfv ist im Internet abrufbar. In ihr genannte weiterführende Regelungen kann man schlicht Googeln und ebenfalls finden.

Hab mir die EKFV nun schon mehrfach durchgearbeitet und deren verschwurbelte Bleuchtungsabsätze einfach mal mit den entsprechenden Passagen der Stvo abgeglichen und in einen gemeinsamen Text kopiert.
Die entsprechen ner Mischung aus Fahrradbeleuchutng und allgemeinen Kfz Regelungen.

Eigentlich ging es mir um Anbau mehrerer Lampen und anschaltbar. Blinkeranbau aber auch optional zusätzliche Seitenreflektoren.
Ich wollte am liebsten Rücklicht immer an und Frontlich schalten. Darfst aber nicht^^ tja nun ist halt alles aus.

Und Reflektorstreifen aufbringen. Die sind aber nur als Umrisskennzeichnung an LKW, großen 6m+ Tranportern und Anhängern erlaubt.
Da aber nur mit spezieller Zulassung sind riesig breit, lustigerweise auch in unterschiedlichen Farben gestattet und als vollflächige Motive^^
Tjoa da die eh nicht am Rollerchen zulässig und Räder nur entweder Oder zu nutzen sind.. sowie sich bescheiden rund bekleben lassen...

sind es einfach fast 5m "illegales" 5mm breites Glasperl Reflektorband geworden.
Letztens Politente Nachts hinter mir hat sich nicht dafür speziell Interessiert^^ Ich fahr da solange auf Dummfang bis es jemanden Stört.
Besser so als umgefahren zu werden beim Straße überqueren..
Und die Reflektorstreifen helfen auch wenn das Rollerchen auf dem Fußweg abgestellt wird.

Eine Kennzeichenbeleuchtung übrigens ist erlaubt aber nicht zwingend notwendig.
Die Versicherungs Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein sondern müssen sichtbar von Hinten zu lesen angebracht sein.(sollte klar sein^^)
Seit letztem Jahr wohl auch aufgeklebt auf leicht gerundete Flächen möglich. (hab die Passage dazu noch nicht gefunden bzw. war zu faul)
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Uff, das kannte ich noch gar nicht. Sehr detailreich. Vielen Dank Reiner (y)
Was mich jetzt nur bisschen verwirrt, der G30D II hat ja nur "1" Bremse, auch wenn damit die Motorbremse getriggert wird aber das ist ja dann nicht unabhängig oder steh ich da jetzt gerade aufn Schlauch? 🙈

Hab ich mir aber direkt mal runter geladen und schau mir das morgen dann mal genau an.
Denk aber daran das dieses auch nur von Dritten zusammengestellte Merkzettelchen sind und keine Offiziellen Texte.

Zu den Bremsen ist einfach erklärt. Die EKFV sagt zwei unabhängige Bremsen. Nicht Unabhängig zu betätigen!
KFZ haben auch zwei unabhängige Bremsen nämlich die mehrfachen Bremskreise. Aber nur eine Betätigung mittels Pedal.
Die Handbremse ist extra für KFZ aufgeführt und keine Betriebsbremse. Der Feststellbremspassus hat es übrigens auch in die EKFV geschafft nämlich bei dem Absatz zur Verzögerungseinrichtung.

Ganz Ehrlich. Lest euch die EKFV doch einfach mal Interessenhalber durch.^^

§ 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung

(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1.
das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
2.
bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
3.
mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
4.
jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
(2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen vermag.
 
Das ist ja alles ziemlich grauselig zu lesen hier. Kann man nicht einfach mit gesundem Menschen-Verstand agieren? Ich hatte noch nie ernsthaft Probleme mit der Polizei. Aber ich hatte auch nie das Bedürfnis, etwas am Fahrzeug zu ändern, was man äußerlich sieht oder gar hört.
 
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Nur gruselig wenn man leicht zu Gruseln ist (oder die Bestimmungen nicht kennt oder kennen mag) ^^
Schön für dich wenn was auch immer der Handel hergibt 100% genau deinen Bedürfnissen entspricht.
Mit gesundem Menschenverstand gehandelt und aus Einsicht in die Notwendigkeit ist allerdings der Grund weswegen ich gewisse Änderungen gemacht habe.
Ob der Einkaufstaschenhaken dann noch nötig war wird die Zukunft zeigen :p


Außerdem ist aus deiner Aussage zu Entnehmen das du sehrwohl Änderungen vornimmst. Nur wohl aus gewissen Gründen diese nicht auffallen sollen?
 
  • Hilfreich!
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Ja, ich musste tatsächlich die Abdichtungen zur Batterie wegen Wasserschaden verbessern. Es ist wirklich nicht leicht, alles abzudichten. Aber das ist kein Thema für die Polizei, sondern verbessert für mich nur die Nutzbarkeit.