mhdot
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- 14 November 2020
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- E-Scooter
- Xiaomi Mi 1S
Ist euch schonmal aufgefallen, dass noch niemand über Kennzeichenbeleuchtung nachgedacht hat.

Deine Betriebserlaubnis erlischt, aber nicht deine Versicherung. Die bleibt bestehen, sie kann dich dann aber im Schadensfall in (begrenzten) Regress nehmen.
So ist es auch heute noch. Der E-Scooter wird bei Tuningverdacht vorläufig eingezogen und technisch begutachtet, wird was gefunden trägst du die Kosten für die Untersuchung und darfst ihn natürlich erst dann weiterfahren wenn du ihn rückgebaut hast. Er wird dir aber wieder ausgehändigt, ersatzlos eingezogen wird er nicht.
Seite Gelber zugelassener Reflktor oder Weiß retroreflektive rückstrahlender geschlossener Felgen/Reifenring. (Lustigerweise Weiß Rückstrahend nicht unbedingt Tagfarbe auch Weiß) Hinten rot, vorne weiß Pflicht. Die Reflektoren müssen Zulassung dafür besitzen und dürfen wie alle anderen Lichteinrichtungen niemals Abgedeckt werden.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.
weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.
Ist euch schonmal aufgefallen, dass noch niemand über Kennzeichenbeleuchtung nachgedacht hat.![]()
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Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.Ah okay. Und sowas kostet dann bestimmt auch 100 - 200 € son Gutachten oder???

Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.
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Zur Ausrüstung gibt es diese Merkblätter für die Rennleitung:
Anhang anzeigen 14947
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Denk aber daran das dieses auch nur von Dritten zusammengestellte Merkzettelchen sind und keine Offiziellen Texte.Uff, das kannte ich noch gar nicht. Sehr detailreich. Vielen Dank Reiner
Was mich jetzt nur bisschen verwirrt, der G30D II hat ja nur "1" Bremse, auch wenn damit die Motorbremse getriggert wird aber das ist ja dann nicht unabhängig oder steh ich da jetzt gerade aufn Schlauch?
Hab ich mir aber direkt mal runter geladen und schau mir das morgen dann mal genau an.
Ohh, das ist mir neu. Wusste ich noch nicht, hast du dazu ne Quelle?Und diese Beschilderung gilt inzwischen ebenfalls für EKFV Roller.