Achtung betrifft Österreich Kennt jemand die neue Regelung ?

Nirgends is gut :)


Lies dich da mal durch - inkl. Links - und dann darfst hier gern deine Interpretation kund tun :)

Edit: Der Vergleich mit den Polizeiscootern hinkt, wenn sie den "im Einsatz" oder "auf Streife" verwenden, da sie auch ohne Blaulicht und Folgetonhorn Sonder- und Wegerecht haben! Ich meine aber gelesen zu haben, dass die nur zum "Hin-und-Her-Fahren" zwischen den Dienststellen o.Ä. verwendet werden (sollen) - wie´s da aussieht 🤷‍♂️
 
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Edit: Der Vergleich mit den Polizeiscootern hinkt, wenn sie den "im Einsatz" oder "auf Streife" verwenden, da sie auch ohne Blaulicht und Folgetonhorn Sonder- und Wegerecht haben! Ich meine aber gelesen zu haben, dass die nur zum "Hin-und-Her-Fahren" zwischen den Dienststellen o.Ä. verwendet werden (sollen) - wie´s da aussieht 🤷‍♂️
Nein das steht nirgends, im Sinne von "in der Presse" bzw so daß irgendwer der KEIN Scooter-Enthusiast ist das lesen könnte/weiß. Schon klar daß es "irgendwo" steht, aber nicht so daß es der Öffentlichkeit in irgendeinerweise bekannt wäre - bzw noch viel weniger daß danach gestraft würde. Wie gesagt, nicht einmal die Polizei-eigenen Scooter entsprechen dem, und auch nicht die Leihscooter - geschweige denn irgendwelche privaten, legal verkauften Scooter.

Würde der Gesetzgeber das jetzt anders auslegen wollen als bisher, im Sinne von "breitenwirksam bekannt und exekutiert", so wie das beim 25 km/h Limit zb ist, müssten sie das definitiv erstmal bekannt machen, mit Übergangsfristen für bestehende Geräte etc.
 
Im Internet dazu gefunden:

Auf meine letzte E-Mail hin habe ich heute ein Schreiben retour erhalten von der ÖAMTC-Rechtsabteilung:

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Mit 21.04.2023 trat eine KFG Novelle in Kraft, welche unter anderem folgendes regelt:

§ 1 Abs. 2a Z 1 KFG lautet: „1. einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und“

„Erläuternde Bemerkungen:

1. Bei der Abgrenzung, welche Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge gelten und welche als Fahrräder, wird in Hinkunft auf die Nenndauerleistung anstelle der höchsten zulässigen Leistung abgestellt.

Für Fahrzeuge, die die bisherigen Kriterien erfüllt haben (höchste zulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h) sollte diese Änderung keine Auswirkungen haben, da schon im Jahr 2009 erlassmäßig klargestellt worden ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei Fahrzeugen mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt die am Hinterrad (Antriebsrad) abgegebene Leistung nicht mehr als 600 Watt beträgt.

Mit der aktuell beschlossenen 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) wird eine leichte Änderung bei Elektrofahrrädern und E-Rollern vorgenommen.

Bisher war ein Elektrofahrzeug von den Regelungen des KFG ausgenommen und somit „Fahrrad“ nach der Straßenverkehrsordnung StVO, wenn die maximale Leistung 600 Watt nicht übersteigt.

Neu ist, dass die Nenndauerleistung nicht höher als 250 Watt sein darf. Die beiden Werte „passen“ gut zusammen, eine wesentliche Änderung wird in der Praxis nicht erfolgen. Die Nenndauerleistung von 250 Watt entspricht aber dem europäischen Standard, erklärt Chefjurist Mag. Martin Hoffer. Um Unklarheiten auszuschließen hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen zur Novelle festgehalten, dass Fahrzeuge, die nach den alten Regelungen als „Fahrrad“ galten, auch weiterhin so zu betrachten sind, selbst wenn die Nenndauerleistung höher sein sollte.“

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Am meisten holt mich der letzte Satz ab, genauso wie er mich tatsächlich in Unsicherheit lässt.

Tja wir werden sehen, ich habe mir jedenfalls einen 250 Watt Sticker besorgt, kann ja auf meinen Scooter kleben was ich will 🫠
Solange in Wien die Essenslieferanten auf den Fahrradwegen mit ihren E-Scooter rumfahren dürfen, mache ich mir mit meinem Ninebot keine Sorgen.
 
Nein das steht nirgends, im Sinne von "in der Presse" bzw so daß irgendwer der KEIN Scooter-Enthusiast ist das lesen könnte/weiß. Schon klar daß es "irgendwo" steht, aber nicht so daß es der Öffentlichkeit in irgendeinerweise bekannt wäre - bzw noch viel weniger daß danach gestraft würde. Wie gesagt, nicht einmal die Polizei-eigenen Scooter entsprechen dem, und auch nicht die Leihscooter - geschweige denn irgendwelche privaten, legal verkauften Scooter.

Würde der Gesetzgeber das jetzt anders auslegen wollen als bisher, im Sinne von "breitenwirksam bekannt und exekutiert", so wie das beim 25 km/h Limit zb ist, müssten sie das definitiv erstmal bekannt machen, mit Übergangsfristen für bestehende Geräte etc.
Glaubst du, hier in DE wird jede Gesetzesänderung gleich landesweit durch die Presse gejagt? 🤣
Erst die Änderung, dann laufen irgendwelche Händler oder Verbände oder Gewerkschaften Sturm- wenn die ersten betroffenen Privatpersonen betroffen sind und sich an diese wenden- und DANN erst schießt sich die "Presse für das gemeine Volk" darauf ein. Wird also noch kommen 🙃
 
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Im Internet dazu gefunden:



Tja wir werden sehen, ich habe mir jedenfalls einen 250 Watt Sticker besorgt, kann ja auf meinen Scooter kleben was ich will 🫠
Ja, und relevant ist der letzte Satz: demnach werden Geräte die nach der alten Regelung erlaubt waren auch weiterhin als Fahrrad gesehen, auch wenn sie mehr als 250 W haben. Laut Erläuterung zur Novelle. Österreichische Lösung halt...
 
Läuft es dann auf zwei verschiedene Typen Leihscooter auch innerhalb eines Anbieters raus ? Denn Scooter, die ab jetzt neu angeschafft werden, fallen ja wahrscheinlich nicht nachträglich unter die alte Regelung? 🤔

Österreicher... immer so kompliziert 🤣🤣
 
Läuft es dann auf zwei verschiedene Typen Leihscooter auch innerhalb eines Anbieters raus ? Denn Scooter, die ab jetzt neu angeschafft werden, fallen ja wahrscheinlich nicht nachträglich unter die alte Regelung? 🤔

Österreicher... immer so kompliziert 🤣🤣
Doch. Weil die Richtlinie ja nicht sagt, daß nur bereits vorhandene Scooter weiterhin als Fahrrad gelten, sondern ALLE die unter der bisherigen Regel als Fahrrad gelten. Dh das bleibt so.

So wie ich das lese, ist das einfach so eine EU-Richtlinie die in Richtung von Harmonisierung der Scooter in Europa gehen soll. Dh a la longue werden Scooter wohl 250 Watt haben in Europa wenn ich das richtig lese.
 
Doch. Weil die Richtlinie ja nicht sagt, daß nur bereits vorhandene Scooter weiterhin als Fahrrad gelten, sondern ALLE die unter der bisherigen Regel als Fahrrad gelten. Dh das bleibt so.

So wie ich das lese, ist das einfach so eine EU-Richtlinie die in Richtung von Harmonisierung der Scooter in Europa gehen soll. Dh a la longue werden Scooter wohl 250 Watt haben in Europa wenn ich das richtig lese.
Sehe ich anders - es heisst ja "alte Regel".. d.h. diese Regel existiert nicht mehr und wurde durch die neue Regel ersetzt. Somit ist es für NEUE Scooter nicht mehr möglich, die gemäß der alten Regel zuzulassen - sonst bräuchte man die neue ja nicht 🙃
 
Sehe ich anders - es heisst ja "alte Regel".. d.h. diese Regel existiert nicht mehr und wurde durch die neue Regel ersetzt. Somit ist es für NEUE Scooter nicht mehr möglich, die gemäß der alten Regel zuzulassen - sonst bräuchte man die neue ja nicht 🙃
Es gelten -quasi aktuell- beide. Alles was bisher ein Fahrrad war bleibt erlaubt. Es steht NICHT, daß das nicht für Neugeräte gilt (bei Kauf).
Es mag aber sein, daß wenn Scooter neu in Europa auf den Markt kommen, dh bei kompletter Neuzulassung, die das dann erfüllen müssen.

Also quasi, daß es eine Art Übergangsregelung ist, weil nach und nach nurmehr Geräte in Europa zugelassen werden die das erfüllen.

Das ist m.E. auch eine pragmatische und gute Lösung. Vermutlich da um keine Scooter im Umlauf zu haben die dann getunt sehr hohe Geschwindigkeiten und Beschleunigung zu erreichen.