- 10 November 2022
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- E-Scooter
- G30P VESC/16S/17x4
Genau darum geht es! Man kann nun mal mit 250 W Dauernennleistung bei einem E-Scooter bei vielen Situationen (insbesondere im innerstädtischen Verkehr) nicht schnell genug vom Fleck kommen, und damit gefährdet der Betrieb dann die Sicherheit im Straßenverkehr; und zwar für den E-Scooter-Nutzer ebenso wie für alle anderen! Da reichen dann schon leichte Steigungen beim Anfahren, "überbreite" Kreuzungen die gequert werden sollen usw. und schwupps wird die Sache ganz schnell ganz unlustig!Auch wenn ich jetzt Gefahr laufe einen Shitstorm zu kassieren ...
Die Physik wird aber wohl niemand umgehen können.
Aha, du meinst sicher die Strecke: Währinger Straße - Michelbeuern - Alserstraße.Ist jetzt nur meine Meinung, aber ich halte die 250 W Nominalleistung in Kombination mit 600 W Maximalleistung bei z. B. Lime Leihscootern schlicht und einfach für gelogen.
Warum? Es gibt da eine langgezogene Steigung am Wiener Gürtel vis a vis vom AKH.
Wie ist es denn möglich das die Leihscooter von Lime mit 250 W diese Steigung mit großen, schweren Personen drauf mit vollen (25 km/h) spielend raufschießen?
Mein 300W/600W Pro2 hat da keine Chance mitzuhalten.
Mein 350W/?700-800W G30, gen1 mit SHFW Optimierung hält bei 60% Akku gerade so mit (70 kg, Fahrer).
Diese Steigung und andere ballern die Leihscooter häufig mit 2 Mann darauf mit 25 km/h hoch, da stimmt was nicht.
Oder die sind technisch schon allem überlegen?
Übrigens der Pro2 mit seinen 300W/600W ist Ö. legal.
Da das BMI lediglich „davon ausgeht“, das es nicht mehr wie 250 W NL sein müssen um 600 W Peak Power zu überschreiten.
Das ist nu ein „Annahme“ und bedeutet nichts.
Was zählt ist das technische Datenblatt in der Gebrauchsanweisung. Und da ist er deutlich mit 600W Peak Power angegeben, auf der Homepage ebenso.
Noch gilt Paragraf 88b, falls jemand Bedenken hat. Nächstes Jahr kann allerdings alles anders kommen.
Dieser Artikel ist nicht schlecht: https://www.motor-talk.de/blogs/zep...tzen-und-dauerleistung-erklaert-t6445916.html
Der Reflektor ist ausgeschnitten - also klebt da gar nix drüber/drunter.
Zudem hab ich den Sticker mit Quickshade etwas "altern" lassen - ist auf dem Bild schlecht zu sehen da ich über beide Sticker durchsichtiges Klebeband geklebt habe.
Anhang anzeigen 51338
Sieht trotzdem nicht wie ab Werk aus. Da hätte ich den Reflektor lieber links im ganzen ein Stück gekürzt, als nur die Ecke auszuklinken.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder anders:Gesetz ist Gesetz, da nützt auch die beste Ausrede nichts. Aber jeder wie er meint.Und mit der mutwilligen Täuschung jetzt hat sich das mit der "ich dachte wenn ich den als Legal deklariert kaufe dann ist der auch legal" Ausrede auch erledigt.